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PC & Internet Unitymedia darf Kunden-Router für flächendeckendes WLAN-Netz nutzen

Der Kabelnetzbetreiber Unitymedia darf nach einem Gerichtsurteil die seinen Kunden zur Verfügung gestellten Router für den Aufbau eines flächendeckenden WLAN-Netzes nutzen. Eine ausdrückliche Zustimmung der Kunden sei nicht erforderlich, entschied am Freitag das Oberlandesgericht Köln und hob eine gegenteilige Entscheidung der ersten Instanz auf.

Da der Kunde jederzeit Widerspruch gegen die Nutzung seines Routers einlegen könne, sei das Vorgehen von Unitymedia für ihn keine unzumutbare Belästigung, entschied der 6. Zivilsenat (Az.: 6 U 85/17). Das Urteil ist nicht rechtskräftig. Wegen der grundsätzlichen Bedeutung ließ das OLG die Revision zum Bundesgerichtshof zu.

Unitymedia aktiviert auf den WLAN-Routern ein zweites Signal, um WiFi-Spots aufzubauen. Dagegen hatte die Verbraucherzentrale NRW mit Verweis auf das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb geklagt. Das Landgericht Köln hatte der Verbraucherzentrale Recht gegeben. Der Kunde müsse der Nutzung seines Routers ausdrücklich zustimmen, hatten die Richter der ersten Instanz entschieden.

Das sahen die Richter des OLG anders. Unitymedia habe ein berechtigtes Interesse, sein Dienstleistungsangebot durch Zusatzfunktionen auszuweiten. Außerdem gebe es ein Interesse der anderen Kunden, Wifi-Hotspots auch außerhalb der Privatwohnung zu nutzen. Die Software könne ohne Mitwirkung oder Störungen der Kunden aufgespielt werden. Anhaltspunkte für eine Sicherheitsgefährdung seien nicht vorgetragen worden.

Unitymedia ist in Nordrhein-Westfalen, Hessen und Baden-Württemberg aktiv. Über die Hotspots können andere Unitymedia-Kunden kostenlos ins Internet gehen und Mobilfunkdatenvolumen sparen.

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Quelle; INFOSAT
 
Da sieht man wo der Weg hinführt. Wenn das 1&1 mit mir machen würde oh oh. Aber psssss hier wird ja überall mitgelesen/mitgehört.
 
Monopolstellung gehört schnellstens verboten. Auch dieser Anbieter sollte gezwungen werden, sein Netz oder was auch immer für andere zu öffnen.
Wenn ich an diese beschissene Frequenzbelegung der Fernsehprogramme denke (Pixelfehler bis Totalausfall) wird mir kotzübel
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
Ähm - man mag ja über den Verein denken was man will - auch über die Bitrate der Aussendung darf man Kritisieren - ABER - an einem Intakten Anschluss (der ordentlich eingemessen ist) gibt es weder Pixelfehler noch
Totalausfall - es sei denn das Netz ist komplett weg! Ob die Transponderbelegung sinnvoll ist oder nicht - ausschlaggebend ist doch das die Programme empfangbar sind - Wenn das bei dir nicht der Fall ist, stimmt da was nicht!
Ich habe hier weder Pixelfehler noch Ausfälle!
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
Unitymedia darf Kunden-Hotspots doch automatisch aktivieren

Wende im Streit über die automatische Aktivierung von WLAN-Hotspots auf Mietroutern von Unitymedia. In zweiter Instanz haben die Verbraucherschützer ihre Klage verloren.

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Der Kabelnetzbetreiber Unitymedia darf nun doch auf den WLAN-Routern seiner Kunden eigenmächtig einen Hotspot für andere Kunden aktivieren. Eine ausdrückliche Zustimmung der Kunden ("Opt in") sei hierfür nicht erforderlich, entschied das Oberlandesgericht (OLG) Köln am Freitag laut Pressemitteilung. Es müsse aber für die Kunden jederzeit die Möglichkeit bestehen, durch einen Widerspruch aus diesem System auszusteigen ("Opt out") (Az. 6 U 85/17). Damit hob das OLG die Entscheidung des Landgerichts Köln vom Mai 2017 auf, das einer Klage der Verbraucherzentrale NRW stattgegeben hatte.

Unitymedia hatte im Mai 2016 seinen Kunden mitgeteilt, auf deren WLAN-Routern automatisch eine separate WLAN-SSID freizuschalten. Falls der Kunde nicht innerhalb von vier Wochen widerspreche, sollten für ihn dann bestimmte Pflichten gelten. Die Verbraucherschützer hatten daraufhin den Kabelnetzbetreiber abgemahnt. Ihrer Meinung nach wird ohne eine ausdrückliche Zustimmung zur Hotspot-Aktivierung ein bestehendes Vertragsverhältnis von Unitymedia unzulässig erweitert.

OLG: Keine unzumutbare Belästigung

Das Unternehmen hatte zwar anschließend versprochen, die Geschäftsbedingungen zu ändern. In einem Punkt war Unitymedia aber hart geblieben und hatte mitgeteilt: "Aus unserer Sicht ist die Freischaltung einer zweiten SSID ohne ausdrückliche Zustimmung unserer Kunden rechtlich möglich." Daraufhin hatte die Verbraucherzentrale NRW Klage eingereicht.

Das OLG begründete seine Entscheidung damit, dass eine Aufschaltung des zusätzlichen Signals keine unzumutbare Belästigung der Kunden im Sinne von Paragraf 7 Absatz 1 des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) darstelle. Zwar handele es sich bei dem zusätzlichen WLAN-Signal um eine Belästigung. Den Kunden werde eine geschäftliche Handlung aufgedrängt, um die sie nicht selbst gebeten hätten und für deren Umsetzung auch deren Zustimmung nicht abgewartet worden sei. Wie bei unbestellter Werbung müssten sich die Kunden mit dem Vorgehen von Unitymedia befassen und ihm Aufmerksamkeit widmen. Die Belästigung sei aber bei einer Abwägung zwischen den Interessen des Unternehmens und denen der Kunden nicht als unzumutbar im Sinne des genannten Paragrafen einzustufen.

Berechtigtes Interesse von Unitymedia

Das Unternehmen hat nach Ansicht des Gerichts ein berechtigtes Interesse, sein Dienstleistungsangebot durch Zusatzfunktionen auszuweiten. Außerdem gebe es ein Interesse der anderen Kunden, WLAN-Hotspots auch außerhalb der Privatwohnung zu nutzen. Demgegenüber sei die Belästigung der Kunden durch die Aufschaltung des zweiten Signals gering. Ihr Eigentumsrecht sei nicht betroffen, weil die Router unstreitig im Eigentum von Unitymedia stünden. Anhaltspunkte für eine Sicherheitsgefährdung seien ebenfalls nicht vorgetragen worden.

Darüber hinaus bestehe für die Kunden jederzeit die Möglichkeit, Widerspruch einzulegen und aus dem von Unitymedia betriebenen System wieder auszusteigen ("Opt out"). Wäre diese Möglichkeit nicht gegeben, wäre die Belästigung allerdings unzumutbar.

Grundsatzentscheidung des BGH zugelassen

Die Entscheidung ist noch nicht rechtskräftig. Das Gericht hat die Revision zum Bundesgerichtshof zugelassen, "weil die Frage, inwieweit die Nutzung von im Eigentum des Unternehmers verbleibenden Ressourcen im Haushalt des Kunden zulässig ist, über die Lösung des konkreten Falles hinausreiche".

Unitymedia begrüßte das Urteil. Das OLG habe ganz im Sinne der Verbraucher entschieden. Steigende Nutzerzahlen und eine sehr geringe Kündigungsquote belegten, dass die Kunden das Angebot schätzten, sagte ein Sprecher der Nachrichtenagentur dpa.

Quelle: Golem
 
Man(n)/Frau muss ja nicht den Mietrouter verwenden, wenn es einen stört, dass UnityMedia ihre eigenen Mietrouter so verwendet!!!
 
von eine seite finde ich es gut , von andere widerum nicht so gut

gut , wäre es wenn man überall wo solche Hotspots sind auch drauf zugreifen kann , leider durfen es NUR UM kunden , für alle anderen geschlosen

schlecht finde ich es weil da wird ohne meine erlaubnis einfach was freigeschaltet wird , was andere nutzen durfen

wenn schon den schon , über all für alle , und nicht nur Telekom für Telekom kunden , UM für UM kunden , usw., usw.
 
Als UM-Kunde stellst Du anderen Kunden einen Hotspot bereit, dafür darfst Du kostenlos und aktuell mit bis zu 5 Geräten auf andere Hotspots von UM zugreifen. Ich finde das gut und eine clevere Idee.

Wenn alle auf verfügbare Hotspots zugreifen könnten, egal von welchem Anbieter, wäre das natürlich besser.
Bis das mal endlich soweit ist wird es vermutlich noch einige Zeit dauern.
 
Hi,

ich habe nur die Überschrift gelesen.

Reicht mir schon als UM Kunde.

Hier? Keine Chance, die sollen auch den Router behalten lustig. ;)

Wenn es nicht anders geht, würde ich da eine Firewall hintersetzen, welche alles protokolliert. Edit: davor auch :D

(Brauche ich nur umstecken, fertig)

Gruß

Gesendet von meinem SM-G920F mit Tapatalk
 
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wenn das auch zu 100% funktionieren würde , wäre es auch ok , ich hab versucht mich als UM kunde mit 4 smartphones einzulogen , und es gin nicht besonders gut , ich bekamm stendig nur email benachrichtigungen von vegen konto geheckt , fremde geräte versuchen sich anzumelden , usw.
selbst mit freuden zugang ging es nicht , dann habe ich den schit gekündigt und nutze jetzt auch kein UM mehr , obwohl die mir den Hausanschlus kostenlos machen wollen , von wegen imobilie wird atraktiver , bla bla bla , die sollen mich jetzt in ruhe lasen , bin freu das ich da weg bin , obwohl ich mit dem inet keine problemme gehabt habe

meine meinung nach stimmt preis/leistung nicht so besonders , es geht auch biliger aber die wollen es nicht , brauche keine 400Mbit um im forum zu schreiben oder emails abzurufen
 
Beteiligt sich Unitimedia dann auch an den Stromkosten für den Router?

Wenn hier schon ein Geschäftsmodell zu Lasten des Zahlungspflichtigen Kunden getätigt wird müsste man hier ja auch anteilige Kosten Unitimedia in Rechnung stellen können.
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
Beteiligt sich ein anderer Telekommunikations-Anbieter an den Stromkosten ihrerer Router beim Kunden, wenn man auch die "Festnetzt"-Telefonie nutzt??? Alle Anbieter verlagern einen Teil ihrer Telefonie-Vermittlungstechnik zum Kunden hin und damit spart der Anbieter dann in Summe viel Geld. Das nennt sich Rationalisierung oder Gewinnoptimierung, was die Ausnutzung von Routern beim Kunden für Hotspots auch ist!!!
 
Bei mir hängt ne fritzbox hinter der UM Box die alles macht und der UM Box hab ich die Antennen „ausversehen“ entfernt.

Und wie soll man eigentlich widersprechen? Per e-Mail? Wird oft gelesen... eher Anlage P. Und per Hotline wartet man ja ewig bis man mal durch ist. Als ich einmal ein Problem hatte und mehrmals anrufen musste, war ich nie unter 45 Minuten in der Warteschlange. Wenn ich denn nicht irgendwann mal rausgeworfen wurde....
 
Da sieht man mal wieder deutlich, wie weltfremd, verblödet und korrupt unsere Gerichte bzw. Richter sind.

Wenn ein Abzock-Dienstleister weitere Funktionen zur Verfügung stellen will, soll er das tun, und zwar in eigener Regie mit eigener Hard- und Software! Nicht mit und über zahlende Kunden!
Würde er das per Opt-In anbieten, könnte man vielleicht noch minimales Verständnis dafür aufbringen, so aber sollte dem Pack sofort die Rote Karte zeigen!

Bald kommt ein Autohersteller auf die Idee, auch nicht Audi-Fahrern das Audi-Fahren zu ermöglichen, indem er sie bei Audi-Besitzern mit freiem Sitzplatz mitfahren lässt, schliesslich stört das ja niemanden. Selbst wenn der Besitzer alle Plätze (Bandbreite) selbst benötigt, müssen eben alle näher zusammenrücken. Pervers!
 
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