Der Bundesgerichtshof hat entschieden, dass Mobilfunkanbieter ihren Kunden nicht vorschreiben dürfen, mit welchen Geräten sie ins Internet gehen dürfen.
Eine Klausel, die die Nutzung von stationären WLAN-Routern verbietet, ist demnach unwirksam. Das Urteil bezieht sich auf einen Tarif von O2 mit unbegrenztem Datenvolumen, gegen den der Bundesverband der Verbraucherzentralen geklagt hatte.
Grundlage der Entscheidung ist eine EU-Verordnung, nach der Endnutzer das Recht haben, Endgeräte ihrer Wahl zu nutzen. Dies gilt auch für den Internetzugang über Mobilfunk. Das Urteil hat Signalwirkung für andere Mobilfunkanbieter, die ähnliche Klauseln in ihren Verträgen haben. Weitere Verfahren sind anhängig.
Im Urteil
Quelle: mobiflip
Eine Klausel, die die Nutzung von stationären WLAN-Routern verbietet, ist demnach unwirksam. Das Urteil bezieht sich auf einen Tarif von O2 mit unbegrenztem Datenvolumen, gegen den der Bundesverband der Verbraucherzentralen geklagt hatte.
Grundlage der Entscheidung ist eine EU-Verordnung, nach der Endnutzer das Recht haben, Endgeräte ihrer Wahl zu nutzen. Dies gilt auch für den Internetzugang über Mobilfunk. Das Urteil hat Signalwirkung für andere Mobilfunkanbieter, die ähnliche Klauseln in ihren Verträgen haben. Weitere Verfahren sind anhängig.
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