Wer einen Account bei Ubisoft besitzt, sollte sich dort von Zeit zu Zeit einloggen, um weiterhin Zugriff auf die gekauften Spiele zu haben.
Die Online-Vertriebsplattform des Publishers Ubisoft behält sich laut eigenen Nutzungsbedingungen das Recht vor, inaktive Accounts zu schließen. Dies geschieht entweder zur Einhaltung lokaler Datenschutzgesetze oder zur Pflege der eigenen Datenbank.
Auf Twitter ärgerte sich gestern der Betreiber des AntiDRM-Accounts darüber, dass er per E-Mail aufgefordert wurde (siehe Bild rechts unten), sich um die Reaktivierung seines Accounts zu bemühen.
Die Nutzungsbedingungen von Ubisoft besagen, dass man zunächst per E-Mail gewarnt wird. Man kann die Schließung des Ubisoft-Accounts nur innerhalb der ersten 30 Tage nach Versand der E-Mail rückgängig machen. Danach sind alle getätigten Käufe und der Account Geschichte.
Leider macht das Unternehmen keine genauen Angaben dazu, wie lange es dauert, bis man androht, den inaktiven Account der Nutzer zu schließen.
In der Vergangenheit haben Cyberkriminelle immer wieder versucht, die Popularität des Online-Shops durch den massenhaften Versand von Phishing-Mails zu missbrauchen. Darin fordert man die Empfänger auf, sich unter der in der Phishing-Mail angegebenen URL einzuloggen. Nur so könne man einer Löschung des eigenen Accounts zuvorzukommen. Wer dem nachkam, musste damit rechnen, dass Dritte den Account zeitnah übernahmen.
Seit der Einführung von Uplay im Frühjahr 2010 stand Ubisoft in der Kritik, die Spieler zu einer permanenten Online-Verbindung zu zwingen. Damit setzte man unter anderem den Kopierschutz technisch um. Mittlerweile gilt der Online-Zwang bei den meisten neuen Spielen nur noch für die erstmalige Freischaltung des Spiels im Rahmen der Installation. Dafür setzt man immer wieder Denuvo ein, um eine illegale Verbreitung der Games zu verhindern.
So kommentierte jemand die Aufforderung, er habe auch noch etwas anderes zu tun, als sich ständig einzuloggen. „Nein. Ich möchte alle meine bezahlten Spiele behalten, danke!“ Dies sei ein Grund mehr, dass er dagegen sei, dass Ubisoft seine Games in der Cloud speichert. „Gut, dass ich diese E-Mail unter den mehr als 1 Million ungelesenen E-Mails entdeckt habe, die ich habe.“
Tarnkappe.info
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Die Online-Vertriebsplattform des Publishers Ubisoft behält sich laut eigenen Nutzungsbedingungen das Recht vor, inaktive Accounts zu schließen. Dies geschieht entweder zur Einhaltung lokaler Datenschutzgesetze oder zur Pflege der eigenen Datenbank.
Auf Twitter ärgerte sich gestern der Betreiber des AntiDRM-Accounts darüber, dass er per E-Mail aufgefordert wurde (siehe Bild rechts unten), sich um die Reaktivierung seines Accounts zu bemühen.
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Die Nutzungsbedingungen von Ubisoft besagen, dass man zunächst per E-Mail gewarnt wird. Man kann die Schließung des Ubisoft-Accounts nur innerhalb der ersten 30 Tage nach Versand der E-Mail rückgängig machen. Danach sind alle getätigten Käufe und der Account Geschichte.
Leider macht das Unternehmen keine genauen Angaben dazu, wie lange es dauert, bis man androht, den inaktiven Account der Nutzer zu schließen.
In der Vergangenheit haben Cyberkriminelle immer wieder versucht, die Popularität des Online-Shops durch den massenhaften Versand von Phishing-Mails zu missbrauchen. Darin fordert man die Empfänger auf, sich unter der in der Phishing-Mail angegebenen URL einzuloggen. Nur so könne man einer Löschung des eigenen Accounts zuvorzukommen. Wer dem nachkam, musste damit rechnen, dass Dritte den Account zeitnah übernahmen.
Ubisoft schaltete Server für 90 Spiele ab
Ohnehin hatte sich der Spielehersteller und -publisher im April letzten Jahres bei der Gaming-Community wenig „beliebt“ gemacht. Damals schaltete man ohne große Vorwarnung die Online-Server von 90 älteren Spielen ab. Betroffen waren unter anderem Far Cry 1 und Splinter Cell: Double Agent für Windows-PCs, PlayStation 3 und Xbox 360. Dazu kam das Strategiespiel Tom Clancy’s EndWar für PC, PlayStation 3 und Xbox 360 sowie die Companion App zu Watch Dogs für Android und iOS, um nur einige Beispiele zu nennen. Nach der Abschaltung waren die Spiele teilweise oder komplett nicht mehr benutzbar.Seit der Einführung von Uplay im Frühjahr 2010 stand Ubisoft in der Kritik, die Spieler zu einer permanenten Online-Verbindung zu zwingen. Damit setzte man unter anderem den Kopierschutz technisch um. Mittlerweile gilt der Online-Zwang bei den meisten neuen Spielen nur noch für die erstmalige Freischaltung des Spiels im Rahmen der Installation. Dafür setzt man immer wieder Denuvo ein, um eine illegale Verbreitung der Games zu verhindern.
Drohende Löschung sorgt anhaltend für Kritik
Gekaufte Spiele und Erweiterungen sind aber trotzdem dauerhaft an den Online-Account gebunden, der bei zu langer Inaktivität verloren gehen kann. Dies ist an sich nichts Neues. Es sorgte aber in der Vergangenheit schon häufiger für Aufruhr.So kommentierte jemand die Aufforderung, er habe auch noch etwas anderes zu tun, als sich ständig einzuloggen. „Nein. Ich möchte alle meine bezahlten Spiele behalten, danke!“ Dies sei ein Grund mehr, dass er dagegen sei, dass Ubisoft seine Games in der Cloud speichert. „Gut, dass ich diese E-Mail unter den mehr als 1 Million ungelesenen E-Mails entdeckt habe, die ich habe.“
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