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Off Topic Uber verklagt: Gehbehinderte müssen für längere Einstiegszeiten zahlen

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Wer eine Fahrt mit Uber bucht, muss auch zahlen, wenn das Fahrzeug auf seine Passagiere warten muss. Das gilt auch für Menschen mit Gehbehinderung, die nicht schnell genug einsteigen können. Dagegen ziehen Behörden jetzt vor Gericht.

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Praktisch sieht es aus Sicht des US-Justizministeriums so aus, dass Uber mit seinem Verhalten gegen den Americans with Disabilities Act (ADA) verstößt, ein Gesetz, das Menschen mit Behinderungen ein möglichst diskriminierungsfreies Leben ermöglichen soll. Dies umfasst auch, dass Transportunternehmen allen Kunden einen gleichwertigen Zugang ermöglichen müssen.

Die Fahrten mit Uber werden ab dem Moment kostenpflichtig, wenn das Fahrzeug am Abholpunkt ankommt. Gehtüchtige Menschen können dann direkt einsteigen und sich zum Ziel bringen lassen. Liegt eine Gehbehinderung vor, dauert dieser Vorgang schlicht länger, insbesondere dann, wenn auch noch ein Rollstuhl verstaut werden muss. Hier kommen dann auf Personen, die meist ohnehin wirtschaftlich schlechter gestellt sind, zusätzliche Kosten zu.

Uber sieht sich in keiner Schuld

Uber wies in einer ersten Stellungnahme die Vorwürfe des Justizministeriums zurück. Die fraglichen Wartegebühren würden demnach nicht erhoben, um Menschen mit Problemen zu benachteiligen, hieß es. Außerdem habe man auch Gebühren zurückerstattet. Allerdings erfolgte dies jeweils erst dann, wenn die Betroffenen sich bei dem Unternehmen meldeten und das Problem geltend machten. Das bedeutet aber letztlich, dass von den fraglichen Personen ein zusätzlicher Aufwand erwartet wird, damit sie zu ihrem Recht kommen. Erst in der letzten Woche hat Uber eine Änderung eingeführt, die eine automatische Rückerstattung der Wartegebühren vollzog.

Darüber hinaus würden die Wartegebühren ohnehin nicht erhoben, wenn Fahrten über den Uber Assist-Dienst gebucht werden, über den beispielsweise spezielle Fahrzeuge bereitgestellt werden, die mit barrierefreien Zugängen ausgestattet sind. Allerdings machte Uber in der Vergangenheit auch schon mehrfach Schlagzeilen aufgrund diskriminierender Verhaltensweisen. So klagte eine blinde Frau aus San Francisco in diesem Jahr erfolgreich gegen das Unternehmen, nachdem ihr 14 Mal die Mitnahme verweigert wurde.

Quelle; winfuture
 

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Hallo.

Liegt eine Gehbehinderung vor, dauert dieser Vorgang schlicht länger, insbesondere dann, wenn auch noch ein Rollstuhl verstaut werden muss. Hier kommen dann auf Personen, die meist ohnehin wirtschaftlich schlechter gestellt sind, zusätzliche Kosten zu.
So klagte eine blinde Frau aus San Francisco in diesem Jahr erfolgreich gegen das Unternehmen, nachdem ihr 14 Mal die Mitnahme verweigert wurde.
Da werden Menschen dafür bestraft, dass sie eine Beeinträchtigung haben. So etwas ist meiner Meinung nach ABSOLUT INAKTEPTABEL!
Gut, dass nun seitens der Behörden dagegen vorgegangen wird.

Viele Grüße.
 
Ja auch wenn es hier auch UBER gibt - das ist ein Fall aus den USA - Je nachdem wie der Richter es sieht kann es auch sehr teuer für UBER werden
Aber um das zu verstehen muss man das Recht des entsprechenden Landes anwenden ...

Ich kann aber auch den Anbieter verstehen, der extra Fahrzeuge bereit stellt um solche Leute zu befördern.
Hier müssen die Leute eben das Auto buchen welches Ihnen den Zugang leicht ermöglicht.

Üblicher Weise beginnt der Service mit der Anfahrt des Fahrers und endet mit dem Aussteigen des Gastes die Uhr läuft während der ganzen Zeit.
Es wird nur unterschieden ob ich Standgebühren oder den Beförderungstarif zahlen muss.
Ein Gast mit Gepäck zahlt also die gleichen Standgebühren wie wenn ich einen Rollstuhl verstauen muss somit werden hier auch tatsächlich alle Gleich behandelt

Was wir nun nicht wissen ... sind die Gebühren extra hinzu gekommen oder ersetzen sie eine viel teure Standzeit und es wurde somit etwas günstiger für den Fahrgast.


Jemanden der Blind ist nicht mitzunehmen ist dagegen sehr fragwürdig - letztendlich bezahlt der Gast ja für die Fahrt.

hier wird bestimmt auch nur die halbe Wahrheit erzählt denn in bestimmten Fällen hat man auch hier in Deutschland das Recht einen Fahrgast abzulehnen.
Wenn Beispielsweise der Fahrgast ich nenne es mal "verdreckt" ist sein Duft die "Inneren Werte" widerspiegelt und ich somit einen erheblichen Verlust in Kauf nehmen muss wenn ich diesen befördern würde.

Ich denke mal hier reitet man auf der Behinderten Schiene weil das wiederum Medienwirksam ist ...
 
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