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PC & Internet Tobis Tricks: Youtuber gibt Kampf gegen Bild.de auf

Der Youtuber Tobias Richter will nicht mehr gegen den Axel-Springer-Verlag kämpfen. Das gesammelte Geld ist weg - und das Landgericht Hamburg folgte Springers Argumentation zu wirksamen technischen Sperren und der Blockierung von "Javascripten".

Der Youtuber Tobias Richter gibt seine Klage gegen Axel Springer auf. Nach einer verlorenen Klage will er nicht erneut Klagen oder in Berufung gehen, wie er auf seinem Youtube-Kanal sagte. Springer hatte den Youtuber im vergangenen Jahr abgemahnt, nachdem dieser in seinem Youtube-Kanal eine Anleitung zur Umgehung der Adb-Sperre von Bild.de veröffentlicht hatte. Richter hatte sich geweigert, die geforderte Unterlassungserklärung abzugeben und im Gegenzug versucht, diese vor Gericht für unrechtmäßig zu erklären, war damit aber gescheitert. Der Springer-Verlag hatte dann seinerseits Klage eingereicht, um die Schadensersatzpflicht Richters feststellen zu lassen. Diese Klage wurde bereits Ende Dezember entschieden, die Urteilsbegründung liegt jetzt vor.


Nach dem aktuellen Urteil des Landgerichts Hamburg, das mangels Berufung auch rechtskräftig werden dürfte, wird Richter verurteilt, es künftig zu unterlassen, Umgehungsanleitungen für die Adblocker-Blocker-Funktion mit dem Namen "Bildsmart" zu veröffentlichen. Bei Zuwiderhandlung drohen für jeden Fall sechs Monate Ordnungshaft oder eine Geldstrafe von jeweils 250.000 Euro.

Konkret hatte Richter Javascript-Code verbreitet, mit dem die sogenannte Easylist des Adb-Herstellers Eyeo, der Adb-Plus vertreibt, ergänzt wird, um künftig trotzdem Seiten besuchen zu können, die ohne Adblocker nicht mehr nutzbar sind. Entsprechender Code wurde auch in verschiedenen Foren, unter anderem bei Eyeo selbst, verbreitet.

Richter und sein Anwalt hatten versucht, zu beweisen, dass die auf Bild.de eingeführte Sperre keine "wirksame technische Maßnahme" im Sinne des Urheberrechtsgesetzes sei, da sie relativ einfach zu umgehen sei. Dieser Auffassung schloss sich das Gericht nicht an. In der Urteilsbegründung heißt es: "Die Klägerin hat schlüssig, wie im Tatbestand dargestellt, zur Funktionsweise von 'BildSmart' vorgetragen. Nach ihrem Vortrag hielt ihr Programmcode Nutzer mit installiertem und aktiviertem Werbeblocker auch tatsächlich davon ab, auf ihre Webseite zu gelangen, solange deren Werbeblocker aktiviert ist und kein Bezahl-Abo abgeschlossen wird." Dies habe die Gegenseite nicht substanziell entkräften können.

Ist die Adb-Sperre wirksam, oder nicht?


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Quelle; golem
 
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