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PC & Internet Tobis Tricks: Youtuber gibt Kampf gegen Bild.de auf

Der Youtuber Tobias Richter will nicht mehr gegen den Axel-Springer-Verlag kämpfen. Das gesammelte Geld ist weg - und das Landgericht Hamburg folgte Springers Argumentation zu wirksamen technischen Sperren und der Blockierung von "Javascripten".

Der Youtuber Tobias Richter gibt seine Klage gegen Axel Springer auf. Nach einer verlorenen Klage will er nicht erneut Klagen oder in Berufung gehen, wie er auf seinem Youtube-Kanal sagte. Springer hatte den Youtuber im vergangenen Jahr abgemahnt, nachdem dieser in seinem Youtube-Kanal eine Anleitung zur Umgehung der Adblock-Sperre von Bild.de veröffentlicht hatte. Richter hatte sich geweigert, die geforderte Unterlassungserklärung abzugeben und im Gegenzug versucht, diese vor Gericht für unrechtmäßig zu erklären, war damit aber gescheitert. Der Springer-Verlag hatte dann seinerseits Klage eingereicht, um die Schadensersatzpflicht Richters feststellen zu lassen. Diese Klage wurde bereits Ende Dezember entschieden, die Urteilsbegründung liegt jetzt vor.

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Nach dem aktuellen Urteil des Landgerichts Hamburg, das mangels Berufung auch rechtskräftig werden dürfte, wird Richter verurteilt, es künftig zu unterlassen, Umgehungsanleitungen für die Adblocker-Blocker-Funktion mit dem Namen "Bildsmart" zu veröffentlichen. Bei Zuwiderhandlung drohen für jeden Fall sechs Monate Ordnungshaft oder eine Geldstrafe von jeweils 250.000 Euro.

Konkret hatte Richter Javascript-Code verbreitet, mit dem die sogenannte Easylist des Adblock-Herstellers Eyeo, der Adblock-Plus vertreibt, ergänzt wird, um künftig trotzdem Seiten besuchen zu können, die ohne Adblocker nicht mehr nutzbar sind. Entsprechender Code wurde auch in verschiedenen Foren, unter anderem bei Eyeo selbst, verbreitet.

Richter und sein Anwalt hatten versucht, zu beweisen, dass die auf Bild.de eingeführte Sperre keine "wirksame technische Maßnahme" im Sinne des Urheberrechtsgesetzes sei, da sie relativ einfach zu umgehen sei. Dieser Auffassung schloss sich das Gericht nicht an. In der Urteilsbegründung heißt es: "Die Klägerin hat schlüssig, wie im Tatbestand dargestellt, zur Funktionsweise von 'BildSmart' vorgetragen. Nach ihrem Vortrag hielt ihr Programmcode Nutzer mit installiertem und aktiviertem Werbeblocker auch tatsächlich davon ab, auf ihre Webseite zu gelangen, solange deren Werbeblocker aktiviert ist und kein Bezahl-Abo abgeschlossen wird." Dies habe die Gegenseite nicht substanziell entkräften können.

Ist die Adblock-Sperre wirksam, oder nicht?

Bei der Frage der Wirksamkeit sei immer ein durchschnittlicher Internetnutzer zugrunde zu legen. Dabei verweist das Gericht auch auf Umgehungsanleitungen, die im Golem.de-Forum gepostet worden waren und stellt fest: "dass es nicht auf die Sicht der sich in den Spezialforen aufhaltenden, besonders internet- und technikaffinen Kommentatoren, sondern auf die Sicht eines durchschnittlichen Werbeblockernutzers" ankomme. Man könne aber beim Kreis der Adblock-Nutzer nicht davon ausgehen, "dass ein solcher Nutzer weiß, wie man JavaScripte [sic!] deaktiviert."

Dabei spiele es auch keine Rolle, ob der Javascript-Code von Bild.de per Obfuskation unleserlich gemacht wurde oder nicht. Denn der durchschnittliche Internetnutzer könne "auch nicht den Code der von ihm verwendeten Programme wie zum Beispiel der Adblock-Plus-Software, lesen, weil ihm die Sprache Javascript im Allgemeinen nicht geläufig ist"

Springer soll gegen das Datenschutzgesetz verstoßen haben
Die Beklagten hatten außerdem argumentiert, dass das Vorgehen des Springer-Verlages gegen das Bundesdatenschutzgesetz verstoße. Der Verlag erhebe rechtswidrig, ob die Nutzer einen Adblocker nutzten oder nicht. Denn aufgrund der übermittelten IP-Adresse könnten dem Merkmal Adblocker oder nicht einzelne Nutzer zugeordnet werden. Dieser Argumentation folgte das Gericht nicht.

Das Urteil billigt dem Springer-Verlag grundsätzlich einen Schadensersatzanspruch für "bereits eingetretene oder aufgrund der bereits erfolgten Verbreitung der Umgehungsfilterbefehle noch zukünftig eintretende Schäden" zu. Über die Höhe der Forderung trifft der Schriftsatz noch keine definitive Aussage, darin heißt es nur "die Kammer schätzt dieses Interesse auf 5.000 Euro". Wenn Springer in einem weiteren Verfahren wirklich Schadensersatz geltend machen wollte, würde die Forderung vermutlich deutlich darüber liegen.

Springer will aber offenbar keine weiteren Schritte unternehmen. Ein Unternehmenssprecher teilte auf Anfrage von Golem.de mit: "In dem von Youtuber Tobias Richter eingeleiteten Gerichtsverfahren ging es für Bild von Anfang an ausschließlich darum, die Rechtswidrigkeit der Verbreitung von Umgehungsregeln für die Adblocker-Sperre auf Bild.de festzustellen. Mit dem nunmehr rechtskräftigen Urteil des Landgerichts Hamburg ist dies geschehen. An einer weiteren Auseinandersetzung haben wir kein Interesse."

Das gesammelte Geld ist durch die bisherigen Verfahren offenbar aufgebraucht. Nach eigenen Angaben muss Richter selbst eine Lücke von 400 Euro ausgleichen. Er hatte nach eigenen Angaben auch versucht, beim CCC und bei Netzpolitik.org eine Crowdfunding-Kampagne zu starten, um Geld für eine Berufungsverhandlung zu sammeln. Diese würde ungefähr 15.000 Euro kosten. Dazu kommt es nun nicht. Oder, wie Richter in seinem Youtube-Video selbst sagte: "Es ist an der Zeit, Schluss zu machen"

Quelle; golem
 
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