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PC & Internet Telefonbetrug mit "Hören Sie mich?"

Eine neue Betrugsmasche ist in Nordamerika en vogue: Anrufer fragen "Können Sie mich hören?". Wer "Ja" sagt, wird anschließend unangenehm verfolgt.

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Betrüger versuchen in den USA seit einiger Zeit Personen am Telefon dazu zu bringen, "Ja" zu sagen. Neuerdings ist die Betrugsmasche auch über die Grenze nach Kanada gekommen, wie der öffentliche kanadische Rundfunk CBC warnt. Die Anrufer spielen beispielsweise Probleme mit ihrem Endgerät vor und fragen dann: "Können Sie mich jetzt hören?". Ihr Ziel: Eine Aufnahme des Anschlussinhabers, wie er "Ja" sagt.

Dieser Teil der Aufnahme wird dann mit anderen Aufnahmen des Anrufers zusammengeschnitten, so dass der Eindruck entsteht, der Angerufene habe eine teure Bestellung aufgegeben. Angerufen werden sowohl Unternehmen als auch Privatpersonen. Später versuchen die Betrüger mit den verfälschten Aufnahmen die Opfer ihres Betrugs zu Zahlungen zu bewegen; oder sie beauftragen ein Inkassobüro mit der Eintreibung der angeblichen Schuld. Dabei kann es sich um echte oder vorgebliche Inkassobüros handeln.

Drohung mit schlechtem Credit Rating wirkt
Aufträge an echte Inkassobüros haben den besonderen Nachteil, dass sie zumindest vorübergehend zu einer schlechteren Bonitätsbewertung des Opfers führen. Das kann neben Schwierigkeiten mit Banken für Privatpersonen auch zu Problemen bei der Wohnungssuche, höheren Versicherungsprämien und ausbleibendem Erfolg bei der Arbeitssuche führen. Die Korrektur der Bonitätsbewertung ist grundsätzlich möglich, kann aber zum langwierigen Spießrutenlauf ausarten.

Solche drohenden Kalamitäten erhöhen die Zahlungsbereitschaft der Opfer. Die Betrüger sind nicht einfältig. Neben der Frage "Hören Sie mich?" haben sie noch viele andere Fragen auf Lager, die einfache Ja/Nein-Antworten herausfordern, etwa "Sind Sie der Hauseigentümer?", oder "Zahlen Sie die Haushaltsrechnungen?". Der Rat von Verbraucherschützern, am Telefon gegenüber Unbekannten nicht "Ja" zu sagen, ist leichter gegeben als befolgt.

Quelle; heise
 
Zuletzt bearbeitet:
Nein sagt er nicht, Dein Post auch nicht leider, Recht hat nur das Gesetz.

Und wer das vereinfacht von mir definiert haben möchte:

Rechtskräftig + nachweisbar sind nur schriftliche Verträge.

Gegen allen anderen *SCHMUH* muss erstmal vorgegangen werden, und zwar wie immer: *SCHRIFTLICH*.

Viel Spass noch im Callcenter. :D

Blödsinn, lasst Euch mal nicht von so was einschüchtern, lächerlich. ;)

Gruß



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Erstmal Schwachsinn, hier braucht man nicht groß diskutieren.

Es gibt:
mündliche Verträge:
sind Verträge zwischen 2 Partner per Handschlag oder Telefonische Verträge, dass entscheidende bei diesen verträgen ist, dass danach ein schriftlicher Nachweis folgen muss, damit der telefonische Vertrag rechtskräftig ist. Auch telefonische Bestellungen sind Verträge, daraus folgen Lieferungen

schriftliche Verträge ist klar
 
axfa77, du irrst dich ganz gewaltig!
Verträge, die am Telefon oder per Internet geschlossen werden, sind in Deutschland sehr wohl wirksam und rechtsgültig! Einen Zettel mit Unterschrift(en) oder einen Handschlag zwischen den Vertragsparteien braucht es nicht (von Sonderformen wie z.B. dem Mietvertrag mal abgesehen).
Die Nachweisbarkeit a là "Ich habe nie zugestimmt" (Telefon) oder "Das habe ich nie angeklickt" (Internet), steht hier ja nicht zur Debatte. Dazu steht wie gesagt das Widerrufsrecht zur Verfügung, ändert aber erst einmal nichts daran, dass solche Verträge rechtsgültig sind - das Widerruchsrecht räumt nur die Möglichkeit ein, den Vertrag innerhalb von 14 Tagen wieder zu beenden.

Mehr dazu hier:
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Alles andere ist Stammtischgeschwätz...
 
Zuletzt bearbeitet:
Hi,

erstmal vielleicht.

Wenn mein Nachbar in meinem Namen beispielsweise bei Sky anruft, und für mich einen neuen Vertrag abschließt, dann muss ich den annehmen?

So ein Schwachsinn! Mit Verlaub!

Wo kommen manche Leute her, vom Ponyhof??

Gruß

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Gegenfrage - Und wenn dein Nachbar einen schriftlichen Vertrag unter deinem Namen abschließt?
Das fällt dann einfach unter Betrug und war nie Gegenstand der Diskussion hier ;)
Oder wo wurde behauptet, dass es anders ist?

Edit:
Und wie HarryHase schon andeutete: Weil telefonische Verträge rechtsgültig sind, bist du erst einmal der Gearschte, der sich kümmern muss.
 
Zuletzt bearbeitet:
Hi,

Dann macht er sich strafbar, vom allerfeinsten. :D

Da war übrigens die Ponyhofgrenze, wenn nicht gemerkt. OK, der will das so.

Zieh Dich warm an Kollege. ;)

Gruß

PS: @Hasi das ist mehr als dummes Gewälze, wie immer.

Gruß

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Zuletzt bearbeitet:
dann sind also unsere ganzen Sky Verträge ungültig,wie geil,dann hätten wir uns alle ja garnicht mit dem Pairing rumärgern müssen weil unsere Verträge garnicht gültig sind und waren.

Axfa,sorry aber bevor du so einen kram schreibst mach dich da mal rechtlich schlau,sie sind gültig,da kannst du dich auf den Kopf stellen und es ist auch egal ob der Nachbar schriftlich oder Telefonisch was in deinem Namenmacht,beides ist Betrug und wird gleich bestraft ( was immer das in Deutschland bedeutet).
In allen fällen von Vertragsabschluss bekommst du aber was schrfitliches,zu 99% sogar noch in Paierform per Post.
 
man müste das telefon so einstellen können
wenn ein anruf kommt das zuerst eine ansage zu hören ist
- dieser anruf wird aufgezeichnet -solten sie dies nicht wollten legen sie auf oder hinterlassen sie eine nachricht
denke so kann man sich viel unerwünschten anrufe von hals halten

sowas müste alles schon in einem telefon drin sein - technich ist das je möglich
daber es müste halt auch für ältere einfach zu bedienen sein
 
Leute,

es kann mir keiner erzählen, das irgendein Hinz&Kunz für mich irgendwelche Verträge am Telefon abschließen kann, die ich nicht schriftlich bestätigen muss. Wär ja noch schöner.

Gruß

Gesendet von meinem SM-G920F mit Tapatalk
 
Es geht hier doch nicht darum, ob ein Telefonbetrüger welcher Ceuleur auch immer HINTERHER vor Gericht (falls er sich dort hintraut) eine knallende Ohrfeige erhält oder rein menschlich ein Ferkelchen ist, sondern darum, dass Du, falls jemand wahrheitswidrig behauptet einen Vertrag mit Dir geschlossen zu haben, dies zumindest entprechend zurückweisen solltest, um nicht am Ende der zahlende Gelackmeierte zu sein.

Selbstverständlich besteht auch die Möglichkeit, einen Mahnbescheid oder ähnlich offizielle farbige Umschläge abzuwarten und erst dann zu reagieren, gänzlich ohne jede Reaktion Deinerseits wird sich kein Betrugsversuch in Luft auflösen.

Gruß

Fisher
 
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ja, das kann im Prinzip jeder für die machen. Du hast dann einen Vertrag.
Die Probleme aus dem Vertrag wieder raus zu kommen, hast du dann auch.
Daher immer schön vorsichtig mit den persönlichen Daten umgehen! Am gefährlichsten sind neidvolle Nachbarn, weil die wissen ja Namen, Adresse, Geburtstage usw.
Also immer schön mit denen gut stellen! ;)
 
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Natürlich ist das möglich. Verträge die schriftlich bestätigt werden müssen gibt es nur sehr wenige
(z.B. Bankkonten). Meistens beschränkt sich der Schriftverkehr auf die Zusendung der Vertrags-
unterlagen. Das ist grundsätzlich was anderes als eine schriftliche Bestätigung. Ganz dumm sieht
es dann aus wenn durch falsche Adresse diese Unterlagen nicht bei dir ankommen. Ging mir vor
ein paar Jahren mal so als die Telekom (unaufgefordert) meinen Vertrag geändert hat und die
Bestätigung an eine falsche Adresse ging. Die Anruferei und Rückabwicklung blieb dann mir über-
lassen, auf den Zusatzkosten bin ich auch sitzen geblieben. War nicht so extrem viel, aber ärgerlich
war es trotzdem.
 
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