Da du bewusst oder unbewusst die AGB bei jeder Vertragsverlängerung anerkennst kannst du das schon mal knicken, es sei denn du hast explizit eine schriftliche Bestätigung zur Nutzung der eigenen Hardware.
Da kommst du ganz sicher, wen überhaupt, nur mit Hilfe eines Anwalts raus.
Schreiben von Kunden interessieren Sky bei sowas nicht.
Problem dabei, die einzige Hardware, die du zur Nutzung angeben könntest, wäre wohl der HD 1000. Aber der wäre ab April 2019 auch dunkel gewesen und somit bist du eigentlich mit einer Agumentation für eine fristlose Kündigung etwas zu spät.
nicht ganz richtig
agb´s sollten mit vertrag zu hause landen
und nicht online
aber das wird dir der anwalt mitteilen
den es gibt auch ein gewohnheitsrecht
also drei jahre ohne receiver
dann gewohnheitsrecht und somit
kündigung
Dann könnte ich auch heute noch völlig legal ohne Sicherheitsgurt im Auto fahren, ohne jemals dafür zur Kasse gebeten werden zu können.... :laughing:
Sorry, aber ein Gewohnheitsrecht KANN ein Richter annehmen, und entzsprechend urteilen, muß er aber nicht. (und wird er auch nur in der allerwenigsten Fällen)
Das würde dennoch heißen, dass ein Unternehmen sein Produkt nicht besser schützen darf, also immer auf dem gleichen Sicherheitsstand bleiben muß......
Und das ist Blödsinn.
Man muß nach wie vor keinen Receiver von Sky nehmen, da gebe ich Dir recht, aber wenn ich keinen von denen will, dann muß ich mir eben einen kaufen, der eben zertifiziert ist.
Es gibt sie ja.....
Und genau das wird eben eine Einzelfallentscheidung..... wenn Sky nicht vorher einknickt, wie damals immer.
Wobei ich nicht glaube das sie immer einknicken, weil sie Angst vor einem Urteil haben, sondern eher um Negativpresse zu vermeiden.
Negative Presse = Imageschaden
Und da Sky immer noch kein so besonders gutes Image hat, werden die PR-Berater schon dafür sorgen das es eben einen Vergleich anstatt einem Urteil gibt.
es geht sich nur um das aussteigen
das recht zur gewohneit nennt man gewohnheits recxht
also wenn dein vermieter immer 1000 euro stillschweigend als miete
entgegengenommen hat hast du ja auch ein gewohnheitsrecht
und somit bei änderung eine sonderkündigung
das sollte dann ein anwalt regeln
Ich hab mich damals auch an die S02 gewöhnt (hatte sogar zwei davon) und was hat es gebracht? Nichts außer die V14....Nostalgie ist doch am schönsten....Ich werde alt....
@waves AGB's aus dem Privatrecht mit einem Gesetz des öffentlichen Rechts zu vergleichen ist schon großer Käse^^. Zumal die Rechtsgüter ganz andere Gewichte haben. Fern sehen gegen Gesundheit.
Ich hab ne Solo V15, kein Anruf bekommen und neuerdings auch nen 37er Emm.
ansonsten eben einfach sonderkündigung durchführen und das geld zurückbuchen. und dann auf ein verfahren ankommen lassen. ist halt die brechstange. bin selbst froh, dass ich es mit ende dez. doch letztlich gut erwischt habe. hab aber noch keine lösung für mich was ich ab sept. mache