"Es Fehlt der Potentialausgleich lt. EN 50083-
3. "
und dieses Blatt vorgelesen......
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Tippfehler bei -
3, richtig ist nach CENELEC sowie auf nationaler Ebene in A und D die -1, siehe Link Seite 8 mit ÖVE EN 50083-1.
Normen die beim IEC international harmonisiert wurden, sind an einer
6 als erster Ziffer erkennbar, europäisch harmonisierte CENELEC-Ausgaben an einer
5. EN
50083-1 und IEC
60728-11 sind mit wenigen Abweichungen identisch.
Danke für den Hinweis, in AT scheint ANTENNENBAUVORSCHRIFT ÖVE - EN 60728-11 zu gelten.
Was mir nicht klar ist der Blitzschutz, wir haben so Blitzableiter Stäbe am Dach ca 4 Stück. in der Mitte steht die Sat-Anlage. Ein so ein Blitzableiter stab ist ca 90 cm hoch. Ich erinnere mich dunkel das wenn eine Kugel mit einem Durchmesser von 45 Meter auf die Blitzableiter gesetzt wird und jene nicht die Sat Anlage berührt ein extra Blitzableiter nicht nötig ist. Stimmt das? Benötige ich dann immer noch einen Potentialausgleich des Mastes?
Mit 90 cm hohen Fangspitzen kann man selbstverständlich keine Sat.-Antenne nach Blitzkugel oder Schutzwinkelverfahren in LPZ 0
B stellen.
Früher übliche Antennendirekterdungen an Blitzschutzanlagen sind problematisch und nur noch mit PA-Leitern zwischen Antennenträger und HES sowie energetisch koordinierten Überspannungsschutz normkonform.
Potentialausgleich ist eigentlich immer nötig und hat mit Blitzschutz nichts zu tun.
Potenzialausgleich ist immer sinnvoll, aber bei nicht erdungspflichtigen Unterdach- oder Fassadenantennen seit den 2011 eingeführten Liberalisierungen nicht mehr in jedem Fall vorgeschrieben.
Seit
Blitzschutzanlagen nur noch mit
Blitzschutzpotenzialausgleich erstellt werden dürfen, ist die umgangsprachliche Verengung von
Blitzschutz auf Blitzschutzanlagen überholt. Seit 2002 ist Blitzschutz der Oberbegriff für alle Schutzmaßnahmen und gliedert sich auf in:
- Äußeren Blitzschutz mit Fangleitungen, Ableitungen und Erdungsanlage
- Inneren Blitzschutz mit Potenzialausgleich und Überspannungsschutz
Auch wenn die Normenreihe IEC 62305 formal nur für Blitzschutzanlagen gilt, sind Antennenerdungen sachlich dem Äußeren und der Potenzialausgleich dem Inneren Blitzschutz zuzuordnen. Die Aussage "PA ist kein Blitzschutz", trifft zu, wenn man mit Blitzschutz noch immer Blitzschutzanlage meint.