"Wenn wie hier Kundenverträge von Unternehmen übernommen werden, stellt dies hohe Anforderungen vor allem an die Datenmigration. Eingabefehler passieren, Tarife werden nicht immer korrekt eingestellt oder übernommen. Forderungen, die diesbezüglich Fragen aufwerfen, sollten nicht bedenkenlos beglichen, sondern überprüft werden." Das sagt Rechtsanwalt Kay Ole Johannes. Er hat im Zuge der Migration von E-Plus zu O2 ein Urteil erstritten.
Nach Darstellung des Anwalts Kay Ole Johannes hatte ein Verbraucher den Forderungen von Telefónica Germany widersprochen. Der Mobilfunker hatte demnach Rufnummern abgerechnet, für die der Kunde keinen Vertrag abgeschlossen hatte. Telefónica bestand dennoch auf den Ausgleich der Rechnungen. Das Amtsgericht Hamburg St. Georg hat hier nun im Sinne des Kunden geurteilt. (Az.: 925 C 22/18)
Bei dem Streit ging es um eine Rechnungslegung von 120,80 Euro, die Telefónica für O2-Dienste in Rechnung gestellt wurde. Der vom Kunden ursprünglich genutzte Base-Tarif sei in einen O2-Tarif umbenannt worden. Diesem Vorgang ging die Übernahme von E-Plus durch Telefónica voraus. Nachdem dieser rechtliche Schritt vollzogen war, begann Telefónica die Kunden des ehemaligen Mitbewerbers auf die eigene Plattform zu migrieren. Mit der Netzintegration kämpft Telefónica bis heute.
Vertrag wurde 2015 vom Kunden gekündigt
Bei der Migration der Kundendaten lief es augenscheinlich für den Kläger nicht gut. Wie der Anwalt des Klägers auf Anfrage von inside handy mitteilte, habe der Kunde seinen E-Plus-Vertrag 2015 gekündigt. Zwei Jahre später, also 2017, habe Telefónica dann die genannten Forderungen geltend gemacht. Hinzu kam eine Inkassovergütung von 59,40 Euro, Verzugszinsen von 2,15 Euro sowie 8 Euro Rücklastschriftkosten und 5 Euro Mahnkosten. Der Verbraucher widersprach und verteidigte sich gegen das von Telefónica eingeschaltete Inkassobüro. Schließlich klagte er vor Gericht auf Feststellung, dass die Forderungen nicht existieren.
Nachdem das Amtsgericht Hamburg St.Georg beschloss, Telefónica habe nachzuweisen, dass den Forderungen auch Verträge mit dem Kunden zugrunde liegen, erfolgte dieses nach Darstellung des Kläger-Anwaltes nicht. Telefónica hätte auch nachweisen sollen, wie der alte Vertrag auf neue Bedingungen übergeleitet worden sein soll. Der Mobilfunkanbieter habe daraufhin auf die weitere Geltendmachung der Forderung verzichtet.
Telefónica: Nur der Name wurde geändert
Im Prozess habe sich Telefónica gerechtfertigt, dass in allen Fällen, in denen im Rahmen dieser Übernahme keine gesonderten Vereinbarungen getroffen wurden, Telefónica die bestehenden Verträge der übertragenden Rechtsträgerin (E-Plus) ohne inhaltliche Veränderungen übernommen habe. Geändert wurden in diesen Fällen lediglich die Tarifbezeichnungen. Im Fall des betroffenen Kunden habe sich die Bezeichnung BASE pur classic in Tarif O2 Blue XS (60/60) geändert. "Mit dieser Umbenennung war keine Veränderung der gegenseitigen Leistungspflichten verbunden", hatte Telefónica argumentiert, habe aber nach Darstellung des Anwaltes keine Beweise dafür erbringen können.
"Es gibt auch keinen Anhaltspunkt, dass der ehemalige Kunde von Telefónica darüber informiert worden wäre, dass BASE auf O2 übergeht. Jedenfalls konnte Telefónica keine entsprechenden Unterlagen vorlegen", so Anwalt Johannes gegenüber inside handy.
Quelle; inside-handy
Nach Darstellung des Anwalts Kay Ole Johannes hatte ein Verbraucher den Forderungen von Telefónica Germany widersprochen. Der Mobilfunker hatte demnach Rufnummern abgerechnet, für die der Kunde keinen Vertrag abgeschlossen hatte. Telefónica bestand dennoch auf den Ausgleich der Rechnungen. Das Amtsgericht Hamburg St. Georg hat hier nun im Sinne des Kunden geurteilt. (Az.: 925 C 22/18)
Bei dem Streit ging es um eine Rechnungslegung von 120,80 Euro, die Telefónica für O2-Dienste in Rechnung gestellt wurde. Der vom Kunden ursprünglich genutzte Base-Tarif sei in einen O2-Tarif umbenannt worden. Diesem Vorgang ging die Übernahme von E-Plus durch Telefónica voraus. Nachdem dieser rechtliche Schritt vollzogen war, begann Telefónica die Kunden des ehemaligen Mitbewerbers auf die eigene Plattform zu migrieren. Mit der Netzintegration kämpft Telefónica bis heute.
Vertrag wurde 2015 vom Kunden gekündigt
Bei der Migration der Kundendaten lief es augenscheinlich für den Kläger nicht gut. Wie der Anwalt des Klägers auf Anfrage von inside handy mitteilte, habe der Kunde seinen E-Plus-Vertrag 2015 gekündigt. Zwei Jahre später, also 2017, habe Telefónica dann die genannten Forderungen geltend gemacht. Hinzu kam eine Inkassovergütung von 59,40 Euro, Verzugszinsen von 2,15 Euro sowie 8 Euro Rücklastschriftkosten und 5 Euro Mahnkosten. Der Verbraucher widersprach und verteidigte sich gegen das von Telefónica eingeschaltete Inkassobüro. Schließlich klagte er vor Gericht auf Feststellung, dass die Forderungen nicht existieren.
Nachdem das Amtsgericht Hamburg St.Georg beschloss, Telefónica habe nachzuweisen, dass den Forderungen auch Verträge mit dem Kunden zugrunde liegen, erfolgte dieses nach Darstellung des Kläger-Anwaltes nicht. Telefónica hätte auch nachweisen sollen, wie der alte Vertrag auf neue Bedingungen übergeleitet worden sein soll. Der Mobilfunkanbieter habe daraufhin auf die weitere Geltendmachung der Forderung verzichtet.
Telefónica: Nur der Name wurde geändert
Im Prozess habe sich Telefónica gerechtfertigt, dass in allen Fällen, in denen im Rahmen dieser Übernahme keine gesonderten Vereinbarungen getroffen wurden, Telefónica die bestehenden Verträge der übertragenden Rechtsträgerin (E-Plus) ohne inhaltliche Veränderungen übernommen habe. Geändert wurden in diesen Fällen lediglich die Tarifbezeichnungen. Im Fall des betroffenen Kunden habe sich die Bezeichnung BASE pur classic in Tarif O2 Blue XS (60/60) geändert. "Mit dieser Umbenennung war keine Veränderung der gegenseitigen Leistungspflichten verbunden", hatte Telefónica argumentiert, habe aber nach Darstellung des Anwaltes keine Beweise dafür erbringen können.
"Es gibt auch keinen Anhaltspunkt, dass der ehemalige Kunde von Telefónica darüber informiert worden wäre, dass BASE auf O2 übergeht. Jedenfalls konnte Telefónica keine entsprechenden Unterlagen vorlegen", so Anwalt Johannes gegenüber inside handy.
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Quelle; inside-handy
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