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PC & Internet Streaming wird abgemahnt! Abmahnung von Streaming durch U+C Rechtsanwälte

Eine Abmahnung wegen Streaming? Bisher undenkbar. Aber U+C Rechtsanwälte belehren uns eines besseren. Uns liegt nun die wohl erste Streaming-Abmahnung vor, die bald auch die Massen bewegen könnte.

Es geht um das Streaming eines Pornofilms (Amanda`s Secrets) über die Plattform redtube.com
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U+C teilen mit, dass deren Mandantin – The Archive AG – vor dem LG Köln, den “Internet-Service-Provider” des Abgemahnten gemäß § 101 Absatz 9 auf Auskunft in Anspruch genommen hätten. Tatsächlich wir eine IP-Adresse nebst einer Benutzerkennung in der Abmahnung gelistet. Wir können derzeit noch nicht verifizieren, ob die Daten justiziabel sind, da der Beschluss des LG Köln nicht beigefügt ist. Auch wissen wir nicht, wie die Daten gesichert und erhoben wurden, da die Seite in den NL gehostet wird und dies auch aus der Abmahnung nicht hervorgeht.


Wir sind gespannt, ob sich auch andere Kanzleien wie Waldorf Frommer ebenfalls an die Streaming-Abmahnungen wagen werden.

In rechtlicher Hinsicht dürfte die Abmahnung angreifbar sein, da nach wie vor fraglich sein dürfte, ob durch das Streamen wie vorliegend tatsächlich Urheberrechte verletzt werden.

Quelle: infodocc
 
Erste Abmahnung wegen Abruf eines Video-Streams

Abmahnungen wegen Urheberrechtsverletzungen könnten in der nächsten Zeit auch ihren Weg in den Streaming-Bereich finden. Der erste entsprechende Fall wurde jetzt bekannt.

Der Rechtsanwalt Karsten Gulden berichtet, dass ihm nun ein entsprechendes Abmahn-Schreiben vorliegt - vermutlich ist es das erste dieser Art. Abgeschickt wurde sie von der Kanzlei U+C Rechtsanwälte. Dem Empfänger wird vorgeworfen, einen Pornofilm auf der Streaming-Plattform Redtube.com abgerufen zu haben.

Die Anwälte wurden im Auftrag der The Archive AG aktiv, die für die Wahrnehmung der Rechte an dem Video zuständig ist. Beim Landgericht Köln hatte man daraufhin ein Auskunftsersuchen erwirkt, dass den Internet-Provider des Empfängers der Abmahnung verpflichtete, die Anschrift herauszugeben, die zu einer erfassten IP-Adresse passt.

Wie Gulden ausführte, könne derzeit noch nicht genauer gesagt werden, wie die Ersteller der Abmahnung überhaupt an die IP-Adresse kamen. Entsprechende Unterlagen lägen derzeit noch nicht vor. Der Server, von dem das Video abgerufen wurde, soll in den Niederlanden stehen, Redtube selbst hat seinen Sitz in den USA. Denkbar wäre, dass das Unternehmen die Informationen aufgrund juristischen Drucks herausgab.

Der Anwalt des Abgemahnten sieht es als fraglich an, ob die Vorwürfe rechtlich überhaupt haltbar sind. Spätestens seit der Schließung des Portals Kino.to findet unter Juristen eine Diskussion darüber statt, ob das reine Anschauen eines Streams aufgrund des aktuellen Urheberrechts überhaupt einen Gesetzesverstoß darstellen kann.

Denn dieses ahndet vor allem die illegale Verbreitung von geschützten Inhalten, was beispielsweise in Filesharing-Netzen das Problem darstellt. Denn diese funktionieren so, dass beim Download einer Datei auch gleichzeitig eine Weiterverbreitung erfolgt. Aber auch das Beschaffen eines Werkes aus offensichtlich unrechtmäßiger Quelle kann bestraft werden - wobei hier allerdings zu klären wäre, ob Streaming-Plattformen vom normalen Anwender zweifelsfrei als illegale Angebote erkennbar sind.
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Quelle: winfuture
 
Erstmals Streaming-Abmahnung wegen Abruf eines Porno-Videos

Klagen wegen Verstoßes gegen das Urheberrecht durch Filesharing beschäftigen die deutschen Gerichte schon seit Jahren. Doch nun haben Rechtsanwälte der Kanzlei Urmann + Collegen im Auftrag des Unternehmens The Archive AG erstmals Nutzer wegen des Abrufs von Videos per Streaming abgemahnt. Das berichtet der auf IT-Recht spezialisierte Kölner Rechtsanwalt Christian Solmecke auf der Webseite seiner Kanzlei Wilde Beuger Solmecke.

Abmahnung führt IP-Adressen der Nutzer auf
Konkret sollen die Beschuldigten Porno-Videos auf dem Videoportal redtube.com per Streaming abgerufen haben. Das Portal wird laut unterschiedlichen Quellen in den USA oder in den Niederlanden gehostet. In der Abmahnung seien auch IP-Adressen aufgeführt, die den Beschuldigten zugeordnet werden.

Unklar sei jedoch, wie die Kanzlei Urmann + Collegen an die IP-Adressen der Nutzer gelangen konnte. Laut Rechtsanwalt Solmecke sei eine solche Auskunft nur durch Einsicht in die Logfiles der jeweiligen Server möglich. Diese Daten würden jedoch dem Datenschutz unterliegen. Solmecke äußert daher den Verdacht, "dass der Erlangung von IP-Adressen in diesem Fall Verstöße gegen Datenschutzrecht zugrunde liegen".

Mehr ins Detail geht Rechtsanwalt Karsten Gulden, Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht auf der Homepage seiner Kanzlei. Demnach soll ein Nutzer auf dem Portal redtube.com das Video "Amanda`s Secrets" abgerufen haben. Die Abmahn-Kanzlei hätte vor dem Landgericht Köln von dem Internet-Provider des Abgemahnten Auskunft eingefordert.
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Erstmals erhielten Streaming-Nutzer Abmahnungen einer Anwalts-Kanzlei.

Solmecke: Streaming ist juristische Grauzone

Bislang sei laut Anwalt Solmecke juristisch noch nicht umfassend geklärt, ob durch Streaming eine Urheberrechtsverletzung begangenen werde. Nach Ansicht des Kölner Fachanwalts ist Streaming nicht illegal.

Die gestreamten Inhalte würden nur als flüchtige, temporäre Datei in den Arbeitsspeicher des Rechners geladen. Die komplette Videodatei selbst werde aber nicht auf der Festplatte des Computers gespeichert. Das Anschauen von Streaming-Inhalten sei daher legal. Da das Videoportal redtube.com nicht rechtswidrig sei, könne der Nutzer sogar auf Basis von § 53 Urheberschutzgesetz eine private Kopie anfertigen. Das Streaming-Portal sei nicht mit illegalen Portalen wie kino.to vergleichbar.

Allerdings würden sich Streaming-Nutzer "in einer rechtlich grauen Zone" bewegen, Gerichtsentscheidungen zu Streaming gebe es noch nicht. Sollten Internetnutzer bereits eine Abmahnung der oben genannten Kanzlei erhalten haben, rät Solmecke zur Überprüfung der Unterlassungserklärung durch einen Rechtsanwalt. Die Erklärung sollte keineswegs ungeprüft abgegeben werden.

Denn die juristischen Hürden für Abmahnungen hat der Gesetzgeber erst in diesem Jahr durch ein neues Gesetz erhöht. "Nur Abmahnungen, die den hohen formellen Voraussetzungen des Gesetzes genügen, sind überhaupt wirksam", betont Solmecke.

Quelle: onlinekosten
 
Von U+C-Streaming-Abmahnung sind über 10.000 betroffen

Die Abmahnungen von Urmann + Collegen gegen private Streaming-Nutzer bei Redtube.com haben ein gewaltiges Volumen. Viele Betroffene haben gleich zwei oder drei Schreiben der Anwälte erhalten.

Von den Streaming-Abmahnungen der U+C-Rechtsanwälte zu der Pornotube-Plattform Redtube.com dürften über 10.000 Menschen betroffen sein. Das hat der Rechtsanwalt Christian Solmecke Golem.de am 7. Dezember 2013 erklärt. "Wir hatten 10.000 Besucher auf einer Informationsunterseite zu diesen Streaming-Abmahnungen und am 6. Dezember 300 Telefonanrufe dazu. Hier geht es um Streaming, wir sind schon lange in der Verteidigung von Filesharing-Abmahnungen aktiv, aber eine so konzentrierte Abmahnwelle haben wir noch nie erlebt. Ich gehe davon aus, dass über 10.000 betroffen sind."

Redtube.com gehört zu den großen Pornotube-Webseiten im Internet, ist seit 2007 online, hat seinen Sitz in Houston, Texas und betreibt Server in San Francisco und New Orleans. Das Unternehmen hat bisher keine Anfragen zu den Abmahnungen in Deutschland beantwortet.

Similarweb hatte in diesem Jahr gemessen, welchen Anteil Klicks auf pornografische Webseiten an der gesamten Internetnutzung hatten. Danach macht Pornografie in Deutschland 12,5 Prozent aller Webseitenaufrufe aus. Damit lag Deutschland weltweit an der Spitze der Statistik.

Viele Betroffene hätten zwei oder drei Abmahnungen erhalten, so Solmecke. Die Zielgruppe sei bunt gemischt: Frauen, Männer, Jugendliche, auch Anwältinnen seien darunter.

Weiter ist ungeklärt, woher die IP-Adressen der vermeintlichen Nutzer von Redtube.com stammen. Ein Golem.de-Leser berichtet, für den fraglichen Zeitpunkt in den Logfiles Hinweise darauf gefunden zu haben, dass er über einen Trafficdienst auf Redtube geleitet wurde. Solche Angebote für "Adult Skimmed Traffic" bewerben ihre Dienste im Internet. Andere berichten von Malware, die für die Weiterleitung verantwortlich sein soll. Dagegen spricht, dass bei der Geltendmachung von Auskunftsansprüchen beim Landgericht Köln normalerweise detailliert dargelegt werden muss, woher die IP-Adressen kommen.

Eine weitere Theorie ist, dass die Nutzer-IPs aus einem Honeypot stammen. Webmaster können eine API bei Redtube.com nutzen, um Inhalte hochzuladen. Eventuell ist es möglich, darüber auch die IP-Adressen der Nutzer eines Films einzusehen. Solche illegalen Methoden wurden in der Vergangenheit bereits bei P2P-Plattformen angewendet.

Quelle: golem
 
Redtube: Abmahnwelle mit ungeahnten Ausmaßen

Vergangenen Woche wurde bekannt, dass die Hamburger Kanzlei U+C Rechtsanwälte Nutzer eines Porno-Streaming-Dienstes massenhaft abmahnt. Nach Einschätzung mehrerer Internet-Anwälte wird hier mit unsauberen und dubiosen Methoden gearbeitet.

Am vergangenen Donnerstag wurde bekannt, dass U+C Rechtsanwälte begonnen hat, Abmahn-Schreiben an Nutzer des Pornoportals Redtube zu verschicken, sie sollen über die Streaming-Plattform urheberrechtlich geschützte Pornofilme angesehen haben. Wie Netzpolitik.org berichtet, ist das auch gleich mehreren Gründen ein "Skandal".

Denn mittlerweile hat sich herausgestellt, dass es sich hierbei nicht um Einzelfälle handelt, sondern eine Abmahnwelle. Gleich mehrere bekannte auf Internet-Themen spezialisierte Juristen haben sich in dieser Angelegenheit zu Wort gemeldet und berichten, dass sich zahlreiche Menschen diesbezüglich an sie gewandt haben.

Der Kölner Rechtsanwalt Christian Solmecke, dessen Spezialgebiet Filesharing-Abmahnungen sind, berichtet, dass bereits mehr als 600 Menschen in der Kanzlei Wilde Beuger Solmecke angerufen hätten. Aufgrund früherer derartiger Abmahnungen schätzt Solmecke, dass hiervon mehr als 10.000 Menschen betroffen sein dürften.

Das ist allerdings nur der Anfang, denn die Mittel, mit denen die Abmahnkanzlei arbeitet, sind zumindest höchst dubios, wenn nicht sogar ungesetzlich: Denn Solmecke berichtet, dass Nutzer "Viren" auf ihren Rechnern gefunden hätten, diese stehen offenbar im Zusammenhang mit den Redtube-Abmahnungen.

Wie es heißt haben Betroffene "möglicherweise" die .net-Domain von Redtube aufgesucht und wurden dann auf .com umgeleitet. Dadurch sollen IP-Adressen protokoliert worden sein. Eine andere Theorie der Kanzlei Weiß & Partner besagt, dass womöglich auch mit gezielter Buchung von Werbeanzeigen die IP-Adressen protokolliert worden sind.

Ein weiterer Aspekt des Skandals sei laut Netzpolitik der Umstand, dass es bei Streaming derzeit rechtlich noch umstritten sei, ob das überhaupt als abmahnwürdiger Urheberrechtsverstoß zu werten ist. Und statt etwa einen Musterprozess abzuwarten, gehe U+C gleich den Weg der Massenabmahnungen - was Kenner dieser Kanzlei allerdings kaum überraschen dürfte.

Die weiteren Aspekte des Skandals (laut Netzpolitik der "eigentliche Skandal") sind außerdem die bereits erwähnte IP-Erfassung und die daraus resultierenden Auskunftsansprüche: Denn die Nutzerdaten wurden vom Landgericht Köln herausgegeben (bzw. die Anordnung dazu) und das obwohl es eben große Zweifel zur Rechtslage und der rechtmäßigen Beschaffung der IP-Adressen gibt.
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Quelle: winfuture
 
Abmahnwelle überrollt Deutschland

Eine noch nie da gewesene Abmahnwelle überrollt gerade deutsche Internetnutzer. Dabei geht es um das Abrufen pornographischer Filme über die Internet-Plattform Redtube. Seit Donnerstag wurden vermutlich bereits mehr als 10 Tausend Internet-Surfer abgemahnt, berichtet der Kölner IT-Anwalt Christian Solmecke. So einen Ansturm auf die Info-Seiten seiner Kanzlei hat der Rechtsexperte für Online-Medien noch nicht erlebt. An nur zwei Tagen gab es über 22 Tausend Anfragen. Die Betroffenen sollen sich online Pornos angeschaut haben. Allerdings wurden die Filme dabei nicht dauerhaft gespeichert. Das sie nun wegen Urheberrechtsverletzungen trotzdem 250 Euro zahlen sollen, ist neu. Denn bislang wurde nur das Speichern von Filmen und Musik auf der eigenen Festplatte geahndet. Also besser erstmal nicht zahlen und zum Anwalt gehen.
Quelle: FFH
 
Wegen Porno-Streaming: Tausende Abmahnungen verschickt

Besucher eines Internetportals für Sexfilme könnten schon bald unerfreuliche Post von einer Anwaltskanzlei bekommen. Denn gegen die Nutzer gestreamter Pornos wurden nun tausende Abmahnungen verschickt.

Tausende Nutzer gestreamter Sexfilme im Internet sehen sich mit Abmahnungen konfrontiert. Eine Anwaltskanzlei hat nach einem Bericht der Tageszeitung "Die Welt" mehrere tausend Abmahnschreiben an Nutzer des Internet-Pornoportals Redtube.com verschickt. Beauftragt wurde die Kanzlei Urmann und Collegen aus Regensburg offenbar vom schweizerischen Rechtevertreter "The Archive". Den Nutzern der Sexfilm-Seite wird vorgeworfen, durch die Nutzung der auf Redtube gestreamten Filme das Urheberrecht verletzt zu haben. Die abgemahnten Nutzer sollen eine Unterlassungserklärung unterschreiben und 250 Euro an den Rechtevertreter "The Archive" überweisen.

Bisher bleibt im Dunkeln, wie die Kanzlei an die IP-Adressen der Betroffenen herangekommen ist. Klar ist hingegen, dass sich der Rechtevertreter "The Archive" in etwa hundert Auskunftsanträgen mit diesen IP-Adressen an das Landesgericht Köln gewandt hat. Ein Sprecher des Gerichts bestätigte der Nachrichtenagentur dpa am Montag, das Landgericht habe zugestimmt, dass bei den Internetprovidern wie der Deutschen Telekom die Hausanschriften der Betroffenen mit Hilfe der IP-Adressen ermittelt werden konnten. Das Landgericht erteilt solche Auskunftsbeschlüsse nach Paragraf 101 des Urheberrechts immer dann, wenn eine vermutliche Urheberrechtsverletzung vorliegt.

Genau diese Urheberrechtsverletzung bezweifelt der Kölner Rechtsanwalt Christian Solmecke. Er vertritt nach eigenen Angaben viele der Betroffenen. Bislang ist es juristisch umstritten, ob sich nur derjenige strafbar macht, der urheberrechtlich geschütztes Material illegal verbreitet, oder auch derjenige, der die gestreamten Filme anschaut. "Aus meiner Sicht haben sich die Konsumenten nicht strafbar gemacht", sagte Solmecke am Montag. Rechtlich entscheidend sei in diesem Fall, ob die Nutzer offensichtlich erkennen konnten, dass die Filme rechtswidrig auf dem Portal verbreitet wurden. "Anders als im Beispiel der Website Kino.to ist dies bei den Filmen von Redtube aber nicht der Fall", sagte Solmecke.

Die Nutzung von gestreamten Filmen und Musik befindet sich bislang in einer juristischen Grauzone. Anders als beim illegalen Filesharing, wo die Nutzer auf Tauschbörsen Dateien hochladen und anderen Nutzern anbieten, werden gestreamte Filme nicht oder nur für wenige Sekunden auf dem Rechner des Konsumenten gespeichert. Vor diesem Hintergrund hätte das Landgericht Köln nicht die Kundendaten zu den betroffenen IP-Adressen anfordern dürfen.

Solmecke rät allen Betroffenen, weder die Unterlassungserklärung zu unterschreiben noch die 250 Euro zu überweisen, sondern juristisch Einspruch gegen die Abmahnung einzulegen. Er schätzt, dass bislang mehr als 10 000 Abmahnungen verschickt worden seien und weitere in der nächsten Zeit folgen werden. Die Abgemahnten würden aufgefordert, das Geld an "The Archive" zu überweisen.

Die Kanzlei Urmann und Collegen war in der Vergangenheit bereits durch eine ungewöhnliche Abmahnaktion aufgefallen. So drohte sie im vergangenen Jahr an, Namen von Internet-Nutzern wegen illegaler Porno-Downloads online an einen Pranger zu stellen. Dieses Vorhaben wurde von Essener Landgericht gestoppt. Zum aktuellen Fall konnte die Kanzlei telefonisch nicht erreicht werden. Sie antwortete auch nicht auf E-Mails.

Quelle: Digitalfernsehen
 
AW: Abmahnwelle überrollt Deutschland

Insgesamt ist das Ganze höchst-interessant, da

a) Das Langericht Köln trotz eigentlich klarer Rechtslage die Anordnung zur Herausgabe der Daten angeordnet hat
b) Der eigentliche Streitwert sich nach Abzug der Anwaltskosten auf 15,50 Euro beläuft
c) Die 250 Euro nicht auf das Konto der Anwaltskanzlei sondern direkt und ohne Abzug auf das Konto der durch die Kanzlei vertretenen Gesellschaft fließen sollen (Das Konto befindet sich in der Schweiz) und zuletzt
d) das in der Abmahnung zitierte Urteil sich auf ein Urteil gegen kino.t* bezieht. Hier wurde, wie es der Rechtsnom entspricht, der Seitenbetreiber und nicht der Streamer angeklagt.

Also alles von a bis z Beschiss.

Gruß

Fisher
 
Zuletzt bearbeitet:
AW: Streaming wird abgemahnt! Abmahnung von Streaming durch U+C Rechtsanwälte

Der Anwalt rät ja auch das niemand zahlen soll !
Naja nach NSA scheint alles möglich, bald wird man auch abgemahnt wenn ein popup Fenster aufgeht und da illegale sachen drauf sind.

Es scheint wirklich so das man bald ohne einen Proxy Server nicht mehr ins Internet gehen kann ohne Angst zu haben das man abgemant wird.
 
AW: Streaming wird abgemahnt! Abmahnung von Streaming durch U+C Rechtsanwälte

[Update 9.12.2013 - 21:49]
Dem Rechtsanwalt Christian Solmecke liegt nach eigenen Angaben ein Auskunftsbeschluss des Landgerichts Köln vor. Demzufolge habe der Berliner Rechtsanwalt Daniel Sebastian Auskunft über die Adressen der Nutzer verlangt, der laut Solmecke ebenfalls "offenbar die Schweizer Rechteinhaber The Archive AG" vertrete.

Im Antrag ist laut Solmecke dargelegt, dass zum Ermitteln der IP-Adressen eine Software namens GLADII 1.1.3. von der Firma itGuards Inc. verwendet wurde. Diese Software sei in der Lage, Download-Portale zu überwachen: "Protokolliert wird dabei die IP-Adresse, von welcher der Download auf dem Portal durchgeführt wird, sowie der Zeitpunkt, ab dem die Datei abgerufen wird", heißt es laut Solmecke in dem ihm vorliegenden Auskunftsantrag, der einem Antrag aus Tauschbörsenverfahren ähnelt.

Im Auskunftsantrag werde allerdings weder die konkrete Plattform, noch die Funktionsweise der Software oder die Tatsache genannt, dass es sich um ein Streaming-Portal handele. Das Landgericht Köln erstattete der The Archive AG die Auskunftsrechte für die beigefügten IP-Adressen, ohne dass es sich wohl im Klaren darüber war, dass die Auskunftsansprüche in Zusammenhang mit einem Streaming-Portal und nicht einer Tauschbörse standen.

Im Beschluss ist laut Solmecke klar von "Tauschbörse" die Rede. Solmecke schlussfolgert daraus: "Fakt ist jedenfalls, dass die Auskunftsbeschlüsse aufgrund eines falschen Sachverhalts erlassen worden sind.

Den Richtern [ist] es in jedem Fall vorzuwerfen, dass aus den Beschlüssen die Ermittlungsweise nicht ersichtlich ist. [...] Hinzu kommt natürlich der eklatante Fehler, dass sich die Richter mit den Sachverhalt offenbar gar nicht auseinandergesetzt haben und den Standardbeschluss bezüglich einer Tauschbörsenauskunft erlassen haben. [...] Fakt ist jedenfalls, dass auch in den anderen Verfahren, die uns vorliegen, offenbar der Auskunftsanspruch von Rechtsanwalt Daniel Sebastian für The Archive AG eingereicht worden ist. Damit lässt sich feststellen, dass die Beschlüsse schlichtweg falsch sind und eine Auskunft nie hätte erteilt werden dürfen."

Quelle: heise
 
Porno-Streaming: Erste Details zur riesigen Redtube-Abmahnwelle

Die Abmahnwelle zu angeblich rechtswidrigem Streaming-Konsum auf dem Pornovideo-Portal Redtube nimmt riesige Ausmaße an. Viele Anwaltskanzleien, die sich auf die Abwehr solcher Vorwürfe spezialisiert haben, berichten von nicht stillstehenden Telefonen. Rechtsanwalt Christian Solmecke sprach gegenüber heise online am heutigen Dienstag von bislang etwa 700 Telefonaten in der Sache: "Ich kann jetzt schon sagen, dass es in Deutschland so eine konzentrierte Abmahnaktion noch nicht gegeben hat."

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Es gibt schon erste Trittbrettfahrer
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Bild: dpa, Andrea Warnecke/Illustration

Im Windschatten der Abmahnwelle wurden nun sogar kriminelle Trittbrettfahrer aktiv: Derzeit prasselt eine große Spam-Welle auf Nutzer-Postfächer ein. Inhalt ist eine persönlich adressierte Abmahnung, vorgeblich von der real abmahnenden Kanzlei Urmann + Collegen (U+C). Im ZIP-Anhang sollen sich "Beweisdaten sowie die Bankdaten" befinden. Achtung: Natürlich handelt es sich um den Versuch, verunsicherte Nutzer zum Öffnen dieses Anhangs zu bewegen, hinter dem sich Windows-Schadsoftware verbirgt.

Die in Wahrheit abmahnende Kanzlei U+C sowie deren Mandantin, die The Archive AG, schweigen bislang zu allen sich stellenden Fragen. Viele Abgemahnte schwören Stein und Bein, noch nie Redtube.com besucht zu haben. Nicht nur sie fragen sich nun, wie U+C an ihre Adressen gekommen ist. Fest steht bislang, dass sämtliche zivilrechtlichen Auskunftsanträge in dieser Sache beim Landgericht (LG) Köln nicht von der Kanzlei U+C, sondern vom Berliner Rechtsanwalt Daniel Sebastian gestellt wurden. Rechtsanwalt Johannes von Rüden ist es gelungen, per Akteneinsicht an einen solchen Antrag sowie den zugehörigen LG-Beschluss zu gelangen und die Dokumente zu veröffentlichen.

In dem Antrag wird der Begriff "Streaming" bis auf eine Ausnahme in anderem Zusammenhang konsequent vermieden, obwohl es sich beim Tatvorwurf eben genau um angeblich widerrechtlichen Streaming-Konsum geht. Stattdessen ist irreführend von Redtube als "Download-Portal" die Rede, und statt von Streaming-URLs von "Download-Links". Der Vorgang des Streamens von Videos wird [--) auch technisch falsch – als "unbefugtes Herunterladen" umschrieben.

Die Ermittlung der Täter-IP-Adressen habe auf "üblichen und gebräuchlichen Internet-Technologien" beruht, heißt es. Genau wie bei P2P-Ermittlungen ist ständig von "Hash-Werten" die Rede, und von Dateien, die "zur Probe heruntergeladen werden". Bei oberflächlichem Lesen könnte der Eindruck entstehen, es handle sich hier um einen Antrag auf Herausgabe auf Tauschbörsennutzer, wie er beim LG Köln monatlich zu Hunderten eingeht. Auf eine Anfrage von heise online zu den Formulierungen verweigerte Rechtsanwalt Sebastian mit Hinweis auf seine Schweigepflicht jede Auskunft.

Die Vermutung drängt sich auf, dass Rechtsanwalt Sebastian beziehungsweise seine Mandantin The Archive AG die Zivilkammern des LG Köln übertölpen wollte. Hätten die Richter den Begriff Streaming gelesen, wäre ihnen wohl gleich aufgefallen, dass es sich hier um einen juristisch umstrittenen Tatvorwurf handelt. So aber sind tatsächlich 62 der 89 gestellten Anträge durchgewunken worden, und zwar wegen "unbefugtem öffentlichen Zugänglichmachen über eine sogenannte Tauschbörse", also wegen einer Tat, die im Antrag nicht erwähnt, aber suggeriert war. Einigen Kammern des LG Köln muss der Übertölpelungsversuch aufgefallen sein, denn immerhin 27 Anträge wurden zurückgewiesen.

Wer von einer Abmahnung betroffen ist, kann auch jetzt noch Beschwerde gegen die LG-Entscheidungen beim Oberlandesgericht Köln einlegen. Zwar sieht der einschlägige Paragraf 101, Abs. 9 des Urheberrechtsgesetzes (UrhG) vor, dass eine Beschwerde nur bis zu zwei Wochen nach Erlass möglich ist. Diese Einschränkung hat der Bundesgerichtshof (BGH) aber Ende 2012 mit einer Grundsatzentscheidung wieder aufgehoben. Ob es dem Rechteinhaber mit einer erfolgreichen Beschwerde auch erschwert werden würde, eine Klage zu führen, ist allerdings unklar.

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Ob die Betroffenen wirklich alle auf Redtube waren, ist unklar.
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Noch immer wird im Web darüber spekuliert, wie die Schweizer The Archive AG überhaupt IP-Adressen von Streaming-Konsumenten bei Redtube protokollieren konnte. Es verdichten sich die Hinweise, dass schlicht der Tracking-Service von Redtube für Werbepartner, die Bannerplatz auf dem Portal kaufen können, genutzt wurde. Dieser liefert nämlich dem ausliefernden Ad-Server unanonymisierte IP-Adresse sowie die genau URL des Abrufs. Außerdem könnte IP-Traffic deutscher Nutzer über den Dienst Traffic-Holder gezielt infiltrierten Seiten zugeführt worden sein. Darauf deuten Seitenaufrufe hin, die betroffene Nutzer in ihrer Browser-Historie gefunden haben. Der genaue Mechanismus ist allerdings noch im Dunkeln.

In den Anträgen von Rechtanwalt Sebastian ist die Rede davon, dass eine Software namens "GLADII 1.1.3" des Unternehmens "itGuards Inc." für die Erfassung der Täter-IP-Adressen zuständig gewesen sein soll. Die Beschreibung der Funktionsweise dieser Software wirkt abstrus und beschreibt nicht, wie es funktioniert haben könnte. Ein Mitarbeiter von itGuards versichert stattdessen eidesstattlich, dass schon alles mit rechten Dingen und "fehlerfrei" zugegangen sei.

Unterdessen mehren sich die Anzeichen, dass die Abmahnungen nicht nur inhaltlich, sondern auch formalrechtlich kaum zu halten sein dürften. Rechtsanwalt Thomas Stadler weist auf handwerkliche Mängel hin: Die Abmahnung beachte die neuen Vorgaben nach Paragraf 97a Abs. 2 UrhG nicht ausreichend. Demnach muss der Abgemahnte im Text klar darauf hingewiesen werden, falls die vorgeschlagene Unterlassungserklärung über die beanstandete Urheberrechtsverletzung hinausgeht. Dies hat die Kanzlei U+C versäumt, deshalb seien die Abmahnungen komplett unwirksam, so Stadler. Darüber hinaus könnten sich Betroffene sogar eventuell entstandene Anwaltskosten zur Abwehr gemäß Abs. 4 des Paragrafen bei The Archive AG wieder zurückholen.

Quelle: heise
 
AW: Porno-Streaming: Erste Details zur riesigen Redtube-Abmahnwelle

Ich habe HEUTE auch so eine "ABMAHN-MAIL" bekommen.....einfach nur lächerlich:emoticon-0173-middl
 
AW: Streaming wird abgemahnt! Abmahnung von Streaming durch U+C Rechtsanwälte

selbst gestern in TV nachrichten haben die Anwelte gesagt das man das auf kein fahl zahlen solte

wer trotzdem zahlt ist selbst schuld
 
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