Ich denke nicht, dass die Rechtsschutzversicherung und der Rechtsanwalt sich darauf einlassen.
Es ist ja nun nicht gerade der legale Weg, der beschritten wird, um an solch eine Karte zu kommen.
Das Risiko liegt bei solchen Käufen nun mal beim Käufer.
Sieh es als Lehrgeld an.
Ich denke nicht, dass die Rechtsschutzversicherung und der Rechtsanwalt sich darauf einlassen.
Es ist ja nun nicht gerade der legale Weg, der beschritten wird, um an solch eine Karte zu kommen.
Das Risiko liegt bei solchen Käufen nun mal beim Käufer.
Sieh es als Lehrgeld an.
Das ist nicht korrekt. Es liegt vielmehr nahe, dass der Verkäufer Dich getäuscht hat. Ist er denn wirklich aus DE? Die Grußformel "Freundliche Grüsse" ist eher in der Schweiz üblich. Kannst ihm ja schreiben, dass Du Anzeige wg. des Verdachts des Betruges erstatten würdest.