Digital Eliteboard - Das Digitale Technik Forum

Registriere dich noch heute kostenloses um Mitglied zu werden! Sobald du angemeldet bist, kannst du auf unserer Seite aktiv teilnehmen, indem du deine eigenen Themen und Beiträge erstellst und dich über deinen eigenen Posteingang mit anderen Mitgliedern unterhalten kannst! Zudem bekommst du Zutritt zu Bereiche, welche für Gäste verwehrt bleiben

Sky UHD in der Schweiz?

knelli

Newbie
Registriert
2. Februar 2015
Beiträge
15
Reaktionspunkte
0
Punkte
21
Hallo

Momentan habe ich eine DM8000 mit v13 und Oscam am laufen. Abo von Teleclub Schweiz. Ich habe das CI+ Modul unbenutzt im Schrank. Nun überlege ich mir die DM900 oder 920 anzuschaffen.
Wird die Kombination mit der neuen Box weiterhin funktionieren? Entsprechendes Image und Plugins vorausgesetzt.
Kann ich Sky UHD auch hell kriegen? Oder muss der Sender extra freigeschaltet werden?
Ich finde leider extrem wenige Infos für schweizer Kunden. Und bevor ich mir teure Hardware anschaffe möchte ich sicher gehen.

Danke für eure Hilfe
 
UHD geht nur mit V14/V15 und im Sky+ Pro Receiver (keine Freischaltung mit V13 und/oder CI+ Modul).
Die V13 fliegt technisch schon raus, da der 09C4-CAID nicht auf den Sendern drauf ist.
 
Das habe ich schon so halbwegs befürchtet. Ist zur Zeit irgendwie alles ziemlich zum kotzen...
Aber danke für eure Unterstützung.
 
Du musst dich Anmelden oder Registrieren um den Inhalt der Angebote zu sehen!
Entweder völlig falsch, oder völlig unvollständig.
Ich wohne der Umstände wegen seit meiner Geburt in D, aber warum funktionieren bei mir und sicherlich vielen anderen an der CI+ Schnittstelle das volle UHD 4K Paket von HD+????

UHD1 by Astra & Travelxp 4k sind zwei in der CI+ Schnittstelle problemlos laufende verschlüsselte Programme im HD+ Bouquet.
Wenn du jedoch auf die UHD 4K Programme von Sky-DE spekulierst, bekommst du im Post #3 von @Smiley007 die einzig richtige Antwort.
 
Das ist doch nur ein Vorwand von Sky. Habe auch schon was von "lizenzrechtlichen Gründen" bei Sky&Friends gelesen... die wollen halt auf Teufel-komm-raus ihre Sky-Büchsen an den Mann bringen.
 
Sagt das Bundeskartellamt bei uns in D nichts dazu?

Wahrscheinlich (noch) nicht, weil Sky UHD kostet ja keinen Aufpreis.

Ich mag mich daran erinnern, das Sky bei der UHD Einführung gesagt hat, das es 1 Jahr kostenlos für alle Kunden ist, danach wird es Aufpreis kosten.

Wenn Sky dann extra Geld für UHD nimmt und UHD zwingend an den Receiver bindet, ist es ja wieder Receiverzwang. (lach)

Mal schauen was kommt, beim Pairing ist Sky ja auch etwas weicher geworden, bei meiner Vertragsverlängerung hat plötzlich niemand mehr nach Receiver gefragt bzw. mir versucht einen anzudrehen, das war in den letzten Jahren anders, da wurde mir auch ohne Ankündigung ein Receiver zugeschickt, bei dem ich die Annahme verweigert habe.
 
Hier die Antwort vom Bundeskartellamt.

Sehr geehrter Herr xxxxxx,
vielen Dank für Ihre Nachricht.
Ein Empfang in UHD-Qualität auf den CI+-Modulen von Sky ist aus mehreren Gründen leider nicht möglich:

  • Performanceprobleme
  • Überhitzungsgefahr
  • Watermarking (ermöglicht Ermittlung der relevanten Smartcard-Nummer und damit des Abonnenten) als Teil der Sky-Sicherheitsstrategie zum Schutz von UHD-Inhalten gegen illegale Weiterverbreitung, teilweise auch lizenzbedingt gefordert, funktioniert nicht

Andere Anbieter bieten z.T. UHD-Empfang auch über das Modul an, da sie eventuell ein Modul einer neueren Generation einsetzen, das andere technische Möglichkeiten hat, aber zumindest keine Sicherheitsstrategie mit Watermarking verfolgen. Sky bietet als UHD-Ausstrahlungen insbesondere sehr hochwertige Filme und Sportprogramme an, die entsprechend gesichert werden. Die Entwicklung eines watermarkingfähigen CI+-Moduls ist aber technisch sehr schwierig, da das Videosignal nicht nur entschlüsselt, sondern auch dekomprimiert werden muss, was bei den Modulen erst im TV-Gerät stattfindet. Ein watermarkingfähiges CI+-Modul müsste also auch das TV-Gerät steuern. Obwohl internationale Zertifizierungsgremien die Möglichkeit eines solchen Moduls vorsehen, gibt es wohl bisher keine entsprechenden Angebote auf dem Markt.

Vor diesem Hintergrund müssen wir Ihnen mitteilen, dass aus Sicht der zuständigen Beschlussabteilung gegenwärtig kein Anlass für eine vertiefte Prüfung im Rahmen eines gesonderten Verfahrens besteht. Wir bedauern, Ihnen keine anderslautende Auskunft geben zu können.
Eine rechtliche Beratung durch uns ist im Übrigen weder zulässig noch möglich.
Grundsätzlich gilt auch: Das Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) stellt grundsätzlich hohe Anforderungen an den Nachweis eines kartellrechtlich relevanten Missbrauchs von Marktmacht bzw. eines Verstoßes gegen das Kartellverbot. Das Bundeskartellamt ist auch nicht verpflichtet, sämtlichen Wettbewerbsverstößen nachzugehen und es liegt im pflichtgemäßen Ermessen der zuständigen Beschlussabteilung, ob sie ein Verfahren einleitet.
Für Rückfragen stehen wir Ihnen täglich in der Zeit von 9:30 Uhr bis 12:00 Uhr, donnerstags auch von 13:00 bis 16:00 Uhr, unter der Telefonnummer 0228 94 99 555 auch gerne telefonisch zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen,

Ihr Referat für Öffentlichkeitsarbeit
 
Zurück
Oben