Hier die Antwort vom Bundeskartellamt.
Sehr geehrter Herr xxxxxx,
vielen Dank für Ihre Nachricht.
Ein Empfang in UHD-Qualität auf den CI+-Modulen von Sky ist aus mehreren Gründen leider nicht möglich:
- Performanceprobleme
- Überhitzungsgefahr
- Watermarking (ermöglicht Ermittlung der relevanten Smartcard-Nummer und damit des Abonnenten) als Teil der Sky-Sicherheitsstrategie zum Schutz von UHD-Inhalten gegen illegale Weiterverbreitung, teilweise auch lizenzbedingt gefordert, funktioniert nicht
Andere Anbieter bieten z.T. UHD-Empfang auch über das Modul an, da sie eventuell ein Modul einer neueren Generation einsetzen, das andere technische Möglichkeiten hat, aber zumindest keine Sicherheitsstrategie mit Watermarking verfolgen. Sky bietet als UHD-Ausstrahlungen insbesondere sehr hochwertige Filme und Sportprogramme an, die entsprechend gesichert werden. Die Entwicklung eines watermarkingfähigen CI+-Moduls ist aber technisch sehr schwierig, da das Videosignal nicht nur entschlüsselt, sondern auch dekomprimiert werden muss, was bei den Modulen erst im TV-Gerät stattfindet. Ein watermarkingfähiges CI+-Modul müsste also auch das TV-Gerät steuern. Obwohl internationale Zertifizierungsgremien die Möglichkeit eines solchen Moduls vorsehen, gibt es wohl bisher keine entsprechenden Angebote auf dem Markt.
Vor diesem Hintergrund müssen wir Ihnen mitteilen, dass aus Sicht der zuständigen Beschlussabteilung gegenwärtig kein Anlass für eine vertiefte Prüfung im Rahmen eines gesonderten Verfahrens besteht. Wir bedauern, Ihnen keine anderslautende Auskunft geben zu können.
Eine rechtliche Beratung durch uns ist im Übrigen weder zulässig noch möglich.
Grundsätzlich gilt auch: Das Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) stellt grundsätzlich hohe Anforderungen an den Nachweis eines kartellrechtlich relevanten Missbrauchs von Marktmacht bzw. eines Verstoßes gegen das Kartellverbot. Das Bundeskartellamt ist auch nicht verpflichtet, sämtlichen Wettbewerbsverstößen nachzugehen und es liegt im pflichtgemäßen Ermessen der zuständigen Beschlussabteilung, ob sie ein Verfahren einleitet.
Für Rückfragen stehen wir Ihnen täglich in der Zeit von 9:30 Uhr bis 12:00 Uhr, donnerstags auch von 13:00 bis 16:00 Uhr, unter der Telefonnummer 0228 94 99 555 auch gerne telefonisch zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen,
Ihr Referat für Öffentlichkeitsarbeit