AW: Sky schaltet Karten ohne Receiver im System nicht mehr frei
Da Sky nirgends definiert, was zugelassen ist, läuft diese Bestimmung ins Leere. Hieraus ergibt sich kein Rechtsanspruch für Sky.
Und woher soll Sky denn wissen, ob man nicht ein "zugelassenes" Gerät einsetzt? Das darf nicht einfach ausgeschlossen werden. Eine Mitwirkungspflicht des Kunden, ein Gerätemodell oder gar eine Seriennummer während eines laufenden Vertrages zu benennen, besteht übrigens nicht.
Der Kunde darf meiner Meinung nach davon ausgehen, dass alles zugelassen ist, was auch bei Vertragsabschluss anerkannt wurde. Wenn Sky hier keine Vorgaben macht, ist das das Problem von Sky und nicht das des Kunden. Eine Zulassung kann auch nicht einfach so nach Gutsherrenart und Belieben fristlos entzogen werden. Es gilt der abgeschlossene Vertrag und seine Vertragslaufzeit.
Abschließend möchte ich noch ergänzen, dass bei unklaren oder gar sich widersprechenden AGB-Punkten, diese Bestimmungen unwirksam sind bzw. immer im Sinne und zum Vorteil des Verbrauchers/Konsumenten ausgelegt werden müssen. Und wie schon gesagt: AGB-Punkt 1.2.4 ist insofern ja schon mal eindeutig!
PS: Ob im Falle des wirksamen Widerspruchs gegen die neuen AGB, alte AGB gelten, hängt davon ab, ob überhaupt AGB wirksam in den Vertrag miteinbezogen wurden. Falls nein, gelten nämlich gar keine AGB. Und das dürfte bei einer hohen Anzahl von Kunden der Fall sein. Nach dem praktizierten Geschäftsgebahren von Sky dürfte wohl kaum ein telefonisch zurückgeholter Kündiger irgendwelche AGB wirksam vereinbart haben.