Sky darf die Preise des Abos laut AGB Punkt 4.2 erhöhen, wenn die auf das Abonnement entfallenden Gesamtkosten steigen. Sky darf jedoch den Abonnementbeitrag höchstens um den Betrag der Gesamtkostensteigerung erhöhen und eine Preiserhöhung darf nur einmal im Kalenderjahr erfolgen. Sky Kunden müssen mindestens sechs Wochen vor Inkrafttreten der Preiserhöhung über die höheren Gebühren informiert werden. Ein Sonderkündigungsrecht besteht bei einer Preiserhöhung nur dann, wenn diese mehr als 5% beträgt. In den
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Punkt 4.3 heißt es hierzu:
Beträgt eine Preiserhöhung mehr als 5 % des bis zum Zeitpunkt der Erhöhung geltenden Abonnementbeitrags, ist der Kunde berechtigt, den Abonnementvertrag innerhalb von vier Wochen nach Zugang der Mitteilung über die Erhöhung mit Wirkung zum Zeitpunkt des Inkrafttretens der Erhöhung schriftlich zu kündigen. Das Kündigungsrecht gilt nur für das von der Preiserhöhung betroffene Produkt. Ist das von der Preiserhöhung betroffene Produkt Voraussetzung für ein anderes Produkt, gilt eine Kündigung jedoch auch für dieses. Kündigt der Kunde nicht oder fristgemäß, wird das Abonnement zu dem in der Mitteilung genannten Zeitpunkt mit dem neuen Abonnementbeitrag fortgesetzt.
Quelle:
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