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SKY Preisanpassung

otto275

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Hallo
Heute eine E-Mail von SKY erhalten.
Anpassung Ihrer Vertagskondition.
Ab 01.03.16 muss ich für SKY-Welt 85 Cent pro Monat mehr bezahlen.
Sonderkündigung giebt es nicht.

MfG
otto
 
AW: SKY Preisanpassung

Und ob es die gibt. Du hast ein Sonderkündigungsrecht.

MfG
 
AW: SKY Preisanpassung

Bei einer Preiserhöhung hast Du immer ein Sonderkündigungsrecht.
 
AW: SKY Preisanpassung

Sonderkündigung bei Sky Preiserhöhung



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keine sonderkündigung, wenn die preiserhöhung unter 5% liegt!
 
AW: SKY Preisanpassung

gewöhnt euch doch daran
ist wie bei der versicherung lach
jedes jahr dynamisch hihihihi
 
AW: SKY Preisanpassung

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Bei Kabel-Dtl. gibt/ gab es mal einen ähnlichen Sachverhalt. In einem anderen Board gab es diesbzl. eine juristische Bewertung, was das Sonderkündigungsrecht angeht.
[h=3]Zitat:
"Wirksamkeit der AGB[/h]
Laut Böse wurden die Preisanpassungsklauseln bereits mehrfach in der Rechtsprechung bewertet. Dabei bestehen folgende grundlegende Voraussetzungen:

  • [*]Gleichgewicht von Leistung und Gegenleistung: Die Vertragspartner haben sich zu Beginn des Vertrages über das Verhältnis von Leistung und Gegenleistung geeinigt. Eine Preisanpassung darf daher nicht zur Erhöhung des Gewinns erfolgen, sie muss begrenzt sein auf erhöhte Kosten, die für den Vertragspartner bei Vertragsschluss nicht vorhersehbar waren.

  • Transparenz: Der AGB-Verwender muss weitest möglich darlegen, welche Kostenelemente und Erhöhungsmaßstäbe er für eine Preisanpassung verwendet. Der Anlass und Umfang einer Preiserhöhung muss für den Kunden schon bei Vertragsschluss klar und berechenbar sein.

  • Gleichlauf auch bei Kostensenkungen: Im Gegenzug muss sich auch der AGB-Verwender zur Weitergabe von Kostensenkungen verpflichten

  • Kündigungsmöglichkeit bei erheblichen Anpassungen: Wird eine gewisse Schwelle der Anpassung überschritten (ca. 5 Prozent), so ist dem Kunden ein außerordentliches Kündigungsrecht einzuräumen. "
 
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