Digital Eliteboard - Das Digitale Technik Forum

Registriere dich noch heute kostenloses um Mitglied zu werden! Sobald du angemeldet bist, kannst du auf unserer Seite aktiv teilnehmen, indem du deine eigenen Themen und Beiträge erstellst und dich über deinen eigenen Posteingang mit anderen Mitgliedern unterhalten kannst! Zudem bekommst du Zutritt zu Bereiche, welche für Gäste verwehrt bleiben

Sky Laberthread

ne Doofe Frage ,

wieso versendet Sky eigentlich Briefe als "normalen" Brief , sollte man da nicht lieber zum Einschreiben greifen ?

der Versand allein kostet ja schon 12.90 € , heißt also die Zocken sich erstmal Fett 10€ in die eigene Tasche diese Schlawiner :D
 
Was wahrscheinlich durch Senderreduzierung und Pairing geschieht.
Hätte Premiere wahrscheinlich auch geschafft mit Verschlüsselungswechsel (nach Jahren)
 
Sky hat auch heute bei einigen Sendern die pidline geändert. Von 1A0X auf 1ADX zb National Geo Hd History HD Disney Cinemagic HD . Warum die 0 in D ändern ist die Frage was die wieder rum spielen
 
Nein, wenn Sky es ganz genau nehmen würde, hättest du allgemein kein Widerrufsrecht, da das Widerrufsrecht bei Dienstleistungen vorzeitig erlischt, wenn die Dienstleistung vertragsgemäß vollständig erfüllt wurde (also die Pakete auf deiner Karte freigeschaltet sind).

Worauf es eher hinauslaufen wird, ist, dass Sky mit dir einfach keine neuen Verträge mehr eingehen wird.
 
Dann scheinen die aber gnädig zu sein wenn ich bedenke was ich da alles schon vollbracht habe oder es ist meine schleimende Art am Telefon
 
Sky berechnet die Tage bis zum Widerruf in der Praxis nicht.

Und vorzeitig erlöschen kann das Widerrufsrecht auch nicht, denn Skys "VOLLSTÄNDIG erbrachte Dienstleistung" wäre erste erfüllt, wenn der Vertrag nach 12 oder 24 Monaten abgelaufen ist. (
Du musst dich Anmelden oder Registrieren um diesen link zusehen!
) Das ist aber auch nur ein akademisches Thema.
 
@Teoha Das ist falsch und wurde auch schon gerichtlich geklärt. Das vorzeitige Erlöschen des Widerrufsrecht gilt auch bei Dauerschuldverhältnissen. Beklagte in dem Verfahren war sogar Sky.

Az. 6 U 732/16 OLG München
 
Genau das sagen die mir bzw schreiben es in den Chat fast jedesmal und Blabla .. am Ende wird s doch gemacht oder ich bekomme ne Gutschrift
 
Du musst dich Anmelden oder Registrieren um den Inhalt der Angebote zu sehen!

Über google habe ich jetzt auf die Schnelle nicht gefunden, worauf sich das bezog ? Ein Sky TV-Abo ? Kann ich mir nicht vorstellen, denn das ist kein Abo über vorrangig digitale Inhalte.
skysnap, skyonline skyticket, netflix, maxdome und Konsorten ja, aber sicher nicht das normale TV-Skyabo (in dem SkyGo und meinetwegen auch noch SoD nur als kostenloser Zusatz enthalten sind.)

EDIT: Gefunden !! (Und recht gehabt)
Zitat: "Die Parteien stritten um die rechtliche Einordnung eines Privatfernsehen-Abos, Inhaltlich ging es um "Sky online", das auch über das Internet bestellt werden konnte."
Und da ist es natürlich logisch, das dass WRR erlischt, wenn ich mich einlogge.

Beim normalen Skyabo mit Skyo usw ist das definitv nicht so.

(Selbst wenn es so wäre, würde Sky mit 100% Sicherheit das auch so beim TV Abo durchsetzen. Das ist eigentlich ein noch besserer Beweis, das es nicht zutrifft)
 
Zuletzt bearbeitet:
Darüber kann man sicherlich hervorragend streiten, das ist aber gar nicht notwendig, da Sky sich darauf ja gar nicht beruft.

Trotzdem wird er das Spiel nicht ewig spielen können. Irgendwann wird Sky sicherlich keine weiteren Verträge mehr mit ihm eingehen.
 
Du musst dich Anmelden oder Registrieren um den Inhalt der Angebote zu sehen!

Mit mir nicht. Eindeutiger geht es kaum.
Und DAS Sky sich bei TV-Abos nicht darauf beruft, ist wie gesagt der beste Beleg. Sky würde -um das für konventionelle TV-Abos durchzusetzen- bis zur letzten Instanz gehen, um das durchzusetzen. Millionen-Geschäft.
Leider keine Chance,. Und das weiß Sky.

Es leuchtet aber auch so ein, das die Rechtslage bei "digitalen Online-Abos" anders liegt als beim Skyabo.
 
Zurück
Oben