AW: Sky gekündigt nun Inkasso am hals!
Also ganz eindeutig ist die Sachlage in diesem Fall nicht.
Fakt ist: wenn Du nach der Aufforderung von Sky mehr als 30 Tage nicht nachkommst gerätst Du in Verzug.
Somit können auch die Inkassogebühren als Verzugsschaden geltend gemacht werden.
Lediglich die Höhe von über 50 EUR ist rechtlich zu hoch. Die Gerichte haben in diversen Urteilen den Gläubigen wesentlich niedrigere Kosten zugestanden.
Abschließend bleibt daher die Frage ob Du wegen einem Differenzbetrag von ca. 30 EUR den gerichtlichen Weg gehen willst.
Meine Meinung: Lohnt sich nicht. Da Du es verpennt hast zahle und alles ist gut.
Also ganz eindeutig ist die Sachlage in diesem Fall nicht.
Fakt ist: wenn Du nach der Aufforderung von Sky mehr als 30 Tage nicht nachkommst gerätst Du in Verzug.
Somit können auch die Inkassogebühren als Verzugsschaden geltend gemacht werden.
Lediglich die Höhe von über 50 EUR ist rechtlich zu hoch. Die Gerichte haben in diversen Urteilen den Gläubigen wesentlich niedrigere Kosten zugestanden.
Abschließend bleibt daher die Frage ob Du wegen einem Differenzbetrag von ca. 30 EUR den gerichtlichen Weg gehen willst.
Meine Meinung: Lohnt sich nicht. Da Du es verpennt hast zahle und alles ist gut.