AW: sky-AGB-Widerruf / Kündigung - diese Widerrufen und weitere Folgen
@ uti-pepe
Eine Kündigung gilt nur, wenn Du sie schriftlich von Sky erhalten hast. Dies muss Sky beweisen. Leider schreibst du nicht, was im Kundencenter steht, ich vermute mal wie bei mir: Vertragsende: 01.01.2016 oder so? Das ist ja keine Kündigung.
Hast du mal in die Auftragsbestätigung genau geschaut? Hast du 12-Monats-Abo ab Dezemebr 2014? Das endet zum 01.01.2016! Manchmal steht in der Auftragsbestätigung, was dein Abo danach kostet, oft der volle Preis ab z.B. 01/2016.
Oder hast du für 24 Monate ab 12/2014 einen Rabatt-Preis? Bitte mal genau gucken. Und zum Laufzeitende musst du rechtzeitig selbst kündigen, um wieder ein gutes Angebot (oft am letzten Tag erst!) zu erhalten, wie schon geschrieben wurde.
Ob dann neue AGB eine Rolle spielen, kannst du ganz getrost abwarten.
Wenn es aber eine außerordentliche Kündigung zu einem früheren Zeitpunkt wäre, also dein Vertrag eigentlich noch länger günstig läuft, dann ist das Veräppelung von Sky, die die Kunden gern täuschen, dann würde mich das sehr interessieren, gern auch per PN.
Denn die Ablehnung neuer AGB im laufenden Vertrag ist ein gutes Recht jedes Kunden und berechtigt nicht zur außerordentlichen Kündigung (laut Gesetz sowieso nur innerhalb 2 Wochen seit störendem Ereignis - Ablehnung neue AGB). War dein Vertrag telefonisch abgeschlossen, dann gelten sowieso keine AGB derzeit, und eine Mail "Neue AGB" im Dezember 2014 entfaltet dann überhaupt keine Wirkung. Nur bei Vertragsschluss können AGB eingebunden werden, später müsste der Kunde freiwillig mit Unterschrift zustimmen, nicht stillschweigend per Empfang einer Mail. Gern mehr per PN, interessiert mich, da derzeit gerade Klage anhängig ist gegen Sky wegen AGB u.a.