Für die Weitergabe sogenannter Positivdaten an Auskunfteien benötigen Provider generell die Zustimmung ihrer Kunden. Verletzen sie die Regel, kann es Schadensersatz geben - unter einer Bedingung.
Gibt ein Vertragspartner unrechtmäßig Daten an Auskunfteien wie die Schufa weiter, kann er sich schadensersatzpflichtig machen. Voraussetzung dafür ist allerdings, dass Betroffene nachweisen können, welcher Schaden ihnen dadurch konkret entstanden ist. Gelingt das nicht, ist der Anspruch dahin, teilt das Rechtsportal "anwaltauskunft.de" unter Verweis auf eine Entscheidung des Landgerichts Bonn (Az: 9 O 30/24) mit.
In dem konkreten Fall hatte ein Kunde einen Telekommunikationsvertrag abgeschlossen. Im Rahmen des Vertragsschlusses informierte der Vertragspartner den Kunden zwar darüber, einer Auskunftei die Information über den Vertragsschluss - sogenannte Positivdaten - übermittelt zu haben. Eine Einwilligung holte er sich aber nicht dafür ein.
Erst nachdem der Kunde eine Selbstauskunft bei der entsprechenden Auskunftei einholte, erfuhr er von dem Eintrag und klagte auf Schadensersatz in Höhe von 5000 Euro. Er begründete seine Klage mit einem Gefühl des Kontrollverlusts und der Angst vor negativen Auswirkungen auf seine Kreditwürdigkeit.
Schaden muss bezifferbar sein
Schadensersatz nach Schufa-Eintrag nur bei konkretem Nachteil
picture alliance/dpa
Das Bonner Landgericht wies die Klage ab. Die vorgebrachten Sorgen und Ängste des Klägers seien zu pauschal und entsprächen Formulierungen, die in einer Vielzahl ähnlicher Verfahren verwendet würden, so das Gericht. Auch bei einer persönlichen Anhörung des Klägers habe das Gericht keine konkreten Beeinträchtigungen des Klägers feststellen können.
"Das Urteil zeigt, wie wichtig der konkrete Nachweis eines Schadens im Datenschutzrecht ist", sagt Rechtsanwalt Swen Walentowski, Sprecher von "anwaltauskunft.de". "Pauschale Behauptungen reichen nicht aus, um einen Schadensersatzanspruch zu begründen." Betroffene müssten für eine erfolgreiche Klage vielmehr finanzielle Nachteile oder nachweisbare psychische Beeinträchtigungen vorbringen können.
Beim Handykauf und beim Abschluss von Festnetz-, Mobilfunk- oder DSL-Verträgen gibt es allerhand zu beachten. In Meldungen und Ratgebern finden Sie bei teltarif.de Tipps und Hintergrund-Infos, um als Verbraucher gut informiert zu sein.
Quelle; teltarif
Gibt ein Vertragspartner unrechtmäßig Daten an Auskunfteien wie die Schufa weiter, kann er sich schadensersatzpflichtig machen. Voraussetzung dafür ist allerdings, dass Betroffene nachweisen können, welcher Schaden ihnen dadurch konkret entstanden ist. Gelingt das nicht, ist der Anspruch dahin, teilt das Rechtsportal "anwaltauskunft.de" unter Verweis auf eine Entscheidung des Landgerichts Bonn (Az: 9 O 30/24) mit.
In dem konkreten Fall hatte ein Kunde einen Telekommunikationsvertrag abgeschlossen. Im Rahmen des Vertragsschlusses informierte der Vertragspartner den Kunden zwar darüber, einer Auskunftei die Information über den Vertragsschluss - sogenannte Positivdaten - übermittelt zu haben. Eine Einwilligung holte er sich aber nicht dafür ein.
Erst nachdem der Kunde eine Selbstauskunft bei der entsprechenden Auskunftei einholte, erfuhr er von dem Eintrag und klagte auf Schadensersatz in Höhe von 5000 Euro. Er begründete seine Klage mit einem Gefühl des Kontrollverlusts und der Angst vor negativen Auswirkungen auf seine Kreditwürdigkeit.
Schaden muss bezifferbar sein
Du musst Regestriert sein, um das angehängte Bild zusehen.
Schadensersatz nach Schufa-Eintrag nur bei konkretem Nachteil
picture alliance/dpa
Das Bonner Landgericht wies die Klage ab. Die vorgebrachten Sorgen und Ängste des Klägers seien zu pauschal und entsprächen Formulierungen, die in einer Vielzahl ähnlicher Verfahren verwendet würden, so das Gericht. Auch bei einer persönlichen Anhörung des Klägers habe das Gericht keine konkreten Beeinträchtigungen des Klägers feststellen können.
"Das Urteil zeigt, wie wichtig der konkrete Nachweis eines Schadens im Datenschutzrecht ist", sagt Rechtsanwalt Swen Walentowski, Sprecher von "anwaltauskunft.de". "Pauschale Behauptungen reichen nicht aus, um einen Schadensersatzanspruch zu begründen." Betroffene müssten für eine erfolgreiche Klage vielmehr finanzielle Nachteile oder nachweisbare psychische Beeinträchtigungen vorbringen können.
Beim Handykauf und beim Abschluss von Festnetz-, Mobilfunk- oder DSL-Verträgen gibt es allerhand zu beachten. In Meldungen und Ratgebern finden Sie bei teltarif.de Tipps und Hintergrund-Infos, um als Verbraucher gut informiert zu sein.
Quelle; teltarif