AW: Sanktionen gegen Russland
...liest du auch manchmal die Beiträge die ich verlinkt habe, bevor du antwortest?
Außerdem, Steuern sind nicht zweckgebunden!
Du darfst nicht alles in einen Topf werfen, es gibt gravierende Unterschiede zwischen Steuern, Abgaben und Beiträgen!
Steuern
sind „... Geldleistungen, die nicht eine Gegenleistung für eine besondere Leistung darstellen und von einem öffentlich-rechtlichen Gemeinwesen zur Erzielung von Einnahmen allen auferlegt werden, bei denen der Tatbestand zutrifft, an den das Gesetz die Leistungspflicht knüpft; die Erzielung von Einnahmen kann Nebenzweck sein. Zölle und Abschöpfungen sind Steuern im Sinne dieses Gesetztes.“ (§ 3 Abs. 1 AO)
Gebühren
sind Zahlungen für besondere Leistungen einer öffentlichen Körperschaft oder für die (freiwillige oder erzwungene) Inanspruchnahme von öffentlichen Einrichtungen.
Verwaltungsgebühren: z.B. Beurkundungen, Erteilung von Bescheinigungen, Genehmigungen, Paßgebühren, Zollabfertigungsgebühren
Nutzungsgebühren: z.B. Müllabfuhr, Rundfunk, Fernsehen, Friedhof, Krankenhaus, Hafen
Beiträge
stellen einen Aufwandsersatz für die mögliche Inanspruchnahme einer konkreten Leistung einer öffentlichen Einrichtung dar.
(z.B. Straßenanliegerbeiträge, Sozialversicherungsbeiträge, IHK-Beitrag).