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Rundfunkgebühren - Ohne Reaktion erfolgt bald Zwangsanmeldung

rooperde

Elite Lord
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Menschen, die sich nicht freiwillig für die Zahlung des Rundfunkbeitrags angemeldet haben und entsprechende Schreiben der neuen Gebührenzentrale ignorieren, werden in Kürze zwangsangemeldet. Alle entsprechenden Übergangsfristen fallen zum Jahresende weg.

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Kaum Raum für Verweigerer

1. Januar 2013: An diesem Stichtag ist die Neuregelung der Rundfunk-Beiträge in Kraft getreten. Seit dem muss für jede Wohnung eine Abgabe von 17,98 Euro gezahlt werden, mit der die Arbeit der öffentlich-rechtlichen Rundfunksender finanziert werden soll. Anders als bei der Regelung der alten GEZ-Gebühren muss diese Summe unabhängig von Empfangsgeräten entrichtet werden. Kurz gesagt: Jede Wohnung muss zahlen - egal ob ein Radio, Fernseher oder Computer genutzt wird.

Entgegen der früheren, oft kritisierten GEZ-Methode zur Eintreibung von Gebühren arbeitet die neue Gebührenzentrale mit dem vollen Namen "Beitragsservice von ARD und ZDF und Deutschlandradio" seit der Neuregelung mit den Einwohnermeldeämtern zusammen. Im Abgleich mit diesem öffentlichen Datenbestand werden jetzt nochmals alle bisher nicht angemeldeten volljährigen Bürger mit einem entsprechenden Schreiben über die Beitragspflicht informiert. Wer hier nicht reagiert, muss mit einer Zwangsanmeldung rechnen.

Nach dem dritten Schreiben ist Schluss

Angeschriebene Zahlungsverweigerer haben die Möglichkeit der Anmeldung mit einer Begründung zu widersprechen. Dabei können unter anderem finanzielle und gesundheitliche Gründe zu einer Befreiung oder einem entsprechenden Rabatt führen. Entgegen der weitverbreiteten Meinung sind hier Gruppen wie Studenten oder Behinderte nicht automatisch von den Gebühren befreit. Außerdem wird die Abgabe neben Hauptwohnsitzen auch für Räumlichkeiten wie Nebenwohnungen oder Zimmer in Studentenwohnheimen erhoben.

Reagieren die angeschriebenen Bürger auch nach dem Dritten Schreiben nicht auf die Forderung des neuen "Beitragsservice" erfolgt anhand der von Einwohnermeldeämtern übermittelten Daten eine Zwangsanmeldung unter normalen Konditionen. Dabei müssen die Gebühren seit dem Monat nachgezahlt werden, in dem die Wohnung bezogen wurde. Wie die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen in ihrem aktuellen Beitrag zu den neuen Rundfunkgebühren und entsprechenden Fristen schreibt, die zum Jahresende auslaufen, können solche Gebühren-Verweigerer in Kürze mit einer Zahlungsaufforderung rechnen.

Übrigens: Auch für Wohnungen, in denen eventuell mehr als ein Beitrag entrichtet wurde, wird es bald knapp. Ab dem Jahresende können Gebühren, die im Übergangszeitraum zwischen 2013 und 2015 zu viel bezahlt wurden, nicht mehr zurückgefordert werden.

Quelle: Winfuture
 
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