Ein sogenannter Meldedatenabgleich des Beitragsservices soll zeitnah sicherstellen, dass sich alle Bürger an der Finanzierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks beteiligen. Das GEZ-Schreiben sollten Sie nicht ignorieren.
Im Juli wird die Einzugszentrale für den Rundfunkbeitrag einen sogenannten Meldedatenabgleich vornehmen. Dabei werden die Adressen der Bürger, die bei den Einwohnermeldeämtern hinterlegt sind, mit den Daten des Beitragsservices des öffentlich-rechtlichen Rundfunks verglichen.
Alle Personen, denen dabei kein Beitragskonto zugewiesen werden kann, werden daraufhin ein Schreiben der Einzugszentrale erhalten. Die Einrichtung weist auf ihrer Homepage ausdrücklich darauf hin, dass es in Ihrem eigenen Interesse liegt, auf dieses Schreiben zu antworten. Sollten Sie das nicht tun, wird der Beitragsservice Sie automatisch rückwirkend für den Rundfunkbeitrag anmelden – auch wenn ihr Haushalt bereits die Gebühr zahlt.
Die Einzugszentrale für die Rundfunkgebühr begründet dies damit, dass ein Umzug nicht im System erfasst werden kann. Aus diesem Grund müsse der Datenabgleich alle paar Jahre vorgenommen werden. Die gute Nachricht: Wenn ein anderer Bewohner ihres Haushalts die Gebühr bereits entrichtet, besteht für Sie keine Beitragspflicht. Diesen Sachverhalt müssen Sie dem Beitragsservice jedoch in einem Antwortschreiben mitteilen.
Quelle; focus
Im Juli wird die Einzugszentrale für den Rundfunkbeitrag einen sogenannten Meldedatenabgleich vornehmen. Dabei werden die Adressen der Bürger, die bei den Einwohnermeldeämtern hinterlegt sind, mit den Daten des Beitragsservices des öffentlich-rechtlichen Rundfunks verglichen.
Alle Personen, denen dabei kein Beitragskonto zugewiesen werden kann, werden daraufhin ein Schreiben der Einzugszentrale erhalten. Die Einrichtung weist auf ihrer Homepage ausdrücklich darauf hin, dass es in Ihrem eigenen Interesse liegt, auf dieses Schreiben zu antworten. Sollten Sie das nicht tun, wird der Beitragsservice Sie automatisch rückwirkend für den Rundfunkbeitrag anmelden – auch wenn ihr Haushalt bereits die Gebühr zahlt.
Die Einzugszentrale für die Rundfunkgebühr begründet dies damit, dass ein Umzug nicht im System erfasst werden kann. Aus diesem Grund müsse der Datenabgleich alle paar Jahre vorgenommen werden. Die gute Nachricht: Wenn ein anderer Bewohner ihres Haushalts die Gebühr bereits entrichtet, besteht für Sie keine Beitragspflicht. Diesen Sachverhalt müssen Sie dem Beitragsservice jedoch in einem Antwortschreiben mitteilen.
Du musst Regestriert sein, um das angehängte Bild zusehen.
Quelle; focus
Anhänge
Du musst angemeldet sein, um die Anhangsliste zu sehen.