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Auf Schreiben wegen Rundfunkbeitrag reagieren

Der Beitragsservice von ARD und ZDF wird alle Bürger anschreiben. Wer nicht reagiert, wird zwangsangemeldet. Verbraucherschützer raten, zu reagieren. Doppelt gezahlte Rundfunkbeiträge können nur noch bis 31. Dezember 2014 zurückgeholt werden.

Zum Jahresende 2014 läuft die Übergangsregelung für alle bisherigen Übergangsregelungen zum Rundfunkbeitrag aus. Darauf weist die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen am 1. September 2014 hin. Mit dem Abgleich der Daten der Einwohnermeldeämter schreibt der Beitragsservice von ARD, ZDF und Deutschlandradio alle volljährigen Bürger an, die keiner der bereits dort angemeldeten Wohnungen zuzuordnen sind.

Die Verbraucherschützer raten: "Wer mit einem schon angemeldeten Beitragszahler zusammenlebt, sollte umgehend dessen Beitragsnummer mitteilen. Wer sich hingegen noch anmelden muss, kann dafür den mitgeschickten Antwortbogen nutzen. Für alle gilt: Wird nach dem dritten Schreiben nicht reagiert, meldet der Beitragsservice automatisch an und schickt eine Zahlungsaufforderung."

Pro Wohnung muss eine Person angemeldet sein und den Rundfunkbeitrag für alle entrichten. So müssen auch erwachsene Kinder mit eigenem Einkommen keinen Rundfunkbeitrag zahlen, wenn sie noch in der Wohnung ihrer Eltern leben und diese bereits den Beitrag entrichten.

Auch bei Wohngemeinschaften muss nur ein Bewohner für alle zahlen. Wo bisher eventuell doppelt gezahlt wird, könne abgemeldet und die Rückerstattung der Rundfunkbeiträge verlangt werden. Doch die bisherige Übergangsregelung zur Rückerstattung läuft zum Jahresende aus. Doppelt gezahlte Rundfunkbeiträge können nur noch bis 31. Dezember 2014 geltend gemacht werden.

Die Einführung des neuen Rundfunkbeitrags stieß auf breite Ablehnung in der Bevölkerung. Die Haushaltsgebühr muss jeder zahlen, auch Menschen, die kein Rundfunkgerät besitzen. Nach einer Studie sind 60 Prozent der Deutschen dagegen. Nur 37 Prozent finden die Abgabe richtig.

Die Höhe liegt pro Haushalt bei monatlich 17,98 Euro. Damit soll die Nutzung von Fernsehen, Hörfunk, Telemedien, Computer und Autoradio der Haushaltsmitglieder abgedeckt sein. Wer bisher nur 5,76 Euro für die reine Nutzung eines Radios oder 5,52 Euro für einen internetfähigen PC gezahlt hat, wird auf 17,98 Euro im Monat heraufgestuft.

Die Gruppe Remote Control widersetzt sich durch Nichtzahlen dem umstrittenen Rundfunkbeitrag. Gemeinsam wollen sie Ordnungswidrigkeiten begehen.

Quelle: golem
 
Rundfunkgebühren: Ohne Reaktion erfolgt bald Zwangsanmeldung

Menschen, die sich nicht freiwillig für die Zahlung des Rundfunkbeitrags angemeldet haben und entsprechende Schreiben der neuen Gebührenzentrale ignorieren, werden in Kürze zwangsangemeldet. Alle entsprechenden Übergangsfristen fallen zum Jahresende weg.

Kaum Raum für Verweigerer
1. Januar 2013: An diesem Stichtag ist die Neuregelung der Rundfunk-Beiträge in Kraft getreten. Seit dem muss für jede Wohnung eine Abgabe von 17,98 Euro gezahlt werden, mit der die Arbeit der öffentlich-rechtlichen Rundfunksender finanziert werden soll. Anders als bei der Regelung der alten GEZ-Gebühren muss diese Summe unabhängig von Empfangsgeräten entrichtet werden. Kurz gesagt: Jede Wohnung muss zahlen - egal ob ein Radio, Fernseher oder Computer genutzt wird.

Entgegen der früheren, oft kritisierten GEZ-Methode zur Eintreibung von Gebühren arbeitet die neue Gebührenzentrale mit dem vollen Namen "Beitragsservice von ARD und ZDF und Deutschlandradio" seit der Neuregelung mit den Einwohnermeldeämtern zusammen. Im Abgleich mit diesem öffentlichen Datenbestand werden jetzt nochmals alle bisher nicht angemeldeten volljährigen Bürger mit einem entsprechenden Schreiben über die Beitragspflicht informiert. Wer hier nicht reagiert, muss mit einer Zwangsanmeldung rechnen.

Nach dem dritten Schreiben ist Schluss
Angeschriebene Zahlungsverweigerer haben die Möglichkeit der Anmeldung mit einer Begründung zu widersprechen. Dabei können unter anderem finanzielle und gesundheitliche Gründe zu einer Befreiung oder einem entsprechenden Rabatt führen. Entgegen der weitverbreiteten Meinung sind hier Gruppen wie Studenten oder Behinderte nicht automatisch von den Gebühren befreit. Außerdem wird die Abgabe neben Hauptwohnsitzen auch für Räumlichkeiten wie Nebenwohnungen oder Zimmer in Studentenwohnheimen erhoben.

Reagieren die angeschriebenen Bürger auch nach dem Dritten Schreiben nicht auf die Forderung des neuen "Beitragsservice" erfolgt anhand der von Einwohnermeldeämtern übermittelten Daten eine Zwangsanmeldung unter normalen Konditionen. Dabei müssen die Gebühren seit dem Monat nachgezahlt werden, in dem die Wohnung bezogen wurde. Wie die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen in ihrem aktuellen Beitrag zu den neuen Rundfunkgebühren und entsprechenden Fristen schreibt, die zum Jahresende auslaufen, können solche Gebühren-Verweigerer in Kürze mit einer Zahlungsaufforderung rechnen.

Übrigens: Auch für Wohnungen, in denen eventuell mehr als ein Beitrag entrichtet wurde, wird es bald knapp. Ab dem Jahresende können Gebühren, die im Übergangszeitraum zwischen 2013 und 2015 zu viel bezahlt wurden, nicht mehr zurückgefordert werden.

Quelle: winfuture
 
Doppelt gezahlten Rundfunkbeitrag zurückfordern

Nur noch bis Ende des Jahres können Zuschauer Rundfunkbeiträge zurückfordern, die im Zuge der Beitragsumstellung zu viel bezahlt wurden. Darauf weist die Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz hin.

Die Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz erinnert die Verbraucher daran, dass diese noch bis zum 31. Dezember 2014 doppelt gezahlte Rundfunkbeiträge zurückfordern können. Doppelte Zahlungen seien dabei häufig im Zuge der Anfang 2013 vorgenommenen Umstellung auf den neuen Rundfunkbeitrag zu Stande gekommen. Im Zuge einer Übergangsregelung können diese zusätzlichen Zahlungen noch bis zum Ende des Jahres zurückgefordert werden.

Zu doppelten Zahlungen kann es vor allem in Fällen kommen, wenn der Beitragsservice von ARD, ZDF und Deutschlandradio keine Kenntnis darüber hat, das Personen im gleichen Haushalt leben. Diese seien dann womöglich einzeln zur Kasse gebeten worden. Um doppelt gezahlte Beiträge erfolgreich zurückzufordern, sei es laut Verbraucherzentrale nötig, dem Beitragsservice in einem Schreiben den Namen und die Beitragsnummer der Person mitzuteilen, die den Beitrag für den gesamten Haushalt entrichtet.

Quelle: Digitalfernsehen
 
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