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Rundfunkbeitrag kommt vor EuGH

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Neue Hoffnung für "GEZ"-Gegner
Kritiker des Rundfunkbeitrags bekommen Schützenhilfe aus Baden-Württemberg. Das Landgericht Tübingen macht den Zwangsbeitrag zur Europasache und legt dem Europäischen Gerichtshof einen Fragenkatalog zur Prüfung vor, der es in sich hat.

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Ist die Erhebung des Rundfunkbeitrags rechtmäßig? Der Bundesgerichtshof sagt "Ja", das Bundesverfassungsgericht hält sich bislang bedeckt. Wie das Landgericht Tübingen darüber denkt, ist dagegen schon länger bekannt: In Vollstreckungsverfahren stellt sich das Gericht regelmäßig auf die Seite der zahlungsunwilligen Bürger.

Der jüngste Streich aus Baden-Württemberg lässt Kritiker des Rundfunkbeitrags aufhorchen. Wie erst kürzlich bekannt geworden ist, hat Richter Matthias Sprißler dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) einige Fragen zur Prüfung vorgelegt. Die Antworten aus Luxemburg könnten interessant werden (Az: 5 T 20/17, 5 T 99/17 und 5 T 246/17).

Anlass sind laut dem juristischen Online-Magazin Legal Tribune Online mehrere Zwangsvollstreckungsbescheide, die der Südwestrundfunk (SWR) aufgrund selbst erstellter Festsetzungbescheide erlassen hat. Allein diese Kompetenzen des Öffentlich Rechtlichen Senders könnten laut Richter Sprißler gegen den Gleichbehandlungsgrundsatz der EU verstoßen. Wenn der EuGH das auch so sieht, müssten die öffentlich rechtlichen Sender bei Inkassoverfahren wie private Unternehmen vorgehen. Also erst einen gerichtlichen Titel erwirken, bevor eine Forderung zwangsvollstreckt werden kann.

Ungenehmigte Subvention?

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Die Öffentlich Rechtlichen konkurrieren nicht nur in Ferseher und Radio mit privaten Anbietern, sondern beispielsweise auch online.(Foto: imago stock&people)
Prüfen sollen die Luxemburger Richter auch, ob der Rundfunkbeitrag eine staatliche Beihilfe ist – und damit europarechtlich möglicherweise unzulässig. Auch hier geht es im Kern um den Gleichbehandlungsgrundsatz. Hintergrund: Seit 2013 müssen alle Haushalte Rundfunkbeitrag entrichten, auch wenn sie gar keine Empfangsgeräte besitzen.

Die unfreiwillige gesetzlich festgelegte Zahlung sei also nicht von einer Gegenleistung abhängig und komme so einer Steuer gleich, meint das LG Tübingen. Weil der Beitrag direkt an die öffentlich-rechtlichen Sender weitergereicht werde, seien konkurrierende Anbieter benachteiligt. Das gelte sowohl für Privatsender aus Deutschland als auch für ausländische Sender aus der EU.

Das Argument ist nicht neu. Das Bundesverwaltungsgericht hat sich bereits 2016 mit der Frage befasst, ob der Rundfunkbeitrag eine Steuer ist. Für diese hätten die Länder gar keine Gesetzgebungskompetenz. Doch die Leipziger Richter entschieden damals anders. Der Rundfunkbeitrag sei vielmehr eine Abgabe, für die Bürger auch eine Gegenleistung bekämen. Schließlich habe jeder grundsätzlich die Möglichkeit, öffentlich-rechtliche Rundfunkprogramme zu empfangen (u. a. Az. 6 C 6.15).

Während unklar ist, ob und wann das Bundesverfassungsgericht verhandelt, dreht das LG Tübingen das Steuerthema schonmal weiter. Der EuGH soll nun bewerten, ob es sich bei den Einnahmen um eine Subvention der öffentlich-rechtlichen Anstalten handelt, also eine Beihilfe. Staatliche Beihilfen sind in der EU zwar nicht verboten. Aber sie können den Wettbewerb verzerren und müssen deshalb von der EU-Kommission genehmigt werden.

Alleinerziehende werden benachteiligt
Auch in anderen Bereichen sieht das Tübinger Gericht den Gleichbehandlungsgrundsatz gefährdet. Mit bisweilen originellen Begründungen: So drohe eine Diskriminierung von Alleinerziehenden, die in Deutschland zu 90 Prozent Frauen sind. Sie lebten zwar mit ihren Kindern in Mehrpersonenhaushalten. Doch anders als Wohngemeinschaften und zusammenlebende Paare könnten sie sich den Rundfunkbeitrag normalerweise nicht mit weiteren Bewohnern teilen und seien deshalb benachteiligt.

Ungerecht sei auch die Behandlung von Arbeitnehmern mit doppelter Haushaltsführung. Wer am weit entfernten Arbeitsort eine Einzimmerwohnung anmieten müsse, zahle doppelt so viele Beiträge wie ein Arbeitnehmer, der mit seiner Familie am Arbeitsort leben und wohnen könne.

Angreifbar sei der deutsche Zwangsbeitrag auch im internationalen Vergleich. Ein Deutscher, der ständig in Spanien lebe und dort deutsche Rundfunksender empfange, zahle dafür keinen Beitrag. Ein Spanier, der in Deutschland wohne, werde dagegen zur Kasse gebeten, auch wenn er keine Empfangsgeräte besitze. "Je nachdem, ob der EU Bürger sich im einen Ort oder wenige Kilometer weiter im Ort des Nachbarlandes niederlässt, wird er mit dem voraussetzungslosen unfreiwilligen Beitrag belastet", heißt es in der Vorlage. Das sei nicht nur ein Verstoß gegen den Gleichbehandlungsgrundsatz, sondern auch gegen die Niederlassungsfreiheit.

Lieber in den Nachbarländern zahlen?
Teilen die Luxemburger Richter die Argumentation, "könnten sich viele Deutsche möglicherweise bald entscheiden, ob sie nicht lieber die Angebote aus Nachbarländern wie Tschechien (etwa fünf Euro im Monat), Polen (3,91 Euro im Monat) oder Frankreich (10,42 Euro im Monat) wahrnehmen", erklärt Peter Mühlbauer
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. Gerade im Westen wäre das verlockend: In den Niederlanden, Belgien und Luxemburg zahlen die Bürger nämlich gar keinen Rundfunkbeitrag.

Bis der EuGH die Vorlage aus Tübingen beantwortet, dürfte es eine ganze Weile dauern. Und ob die Antworten im Sinne der Gegner des Rundfunkbeitrags ausfallen, ist fraglich. Kritiker des Gebührenmodells feiern die Vorlage trotzdem schon jetzt. Sie haben nun eine Argumentationshilfe für weitere Klagen.

Quelle; n-tv
 
...nix für ungut, aber bei manchen merkt man es schon deutlich das sie keine ÖR sehen, und auch die Privaten wie N24, ntv, DMAX und kabel1 Doku meiden.
Dort könnte man ja mal ein bisschen Bildung bekommen.

Wenn dann Leute auch noch versuchen ihre eigene Interpretation von STAATSVERTRAG als die Wahrheit hier zu verkünden (kann nur zwischen 2 Staaten geschlossen werden), naja ok, dann weiß man schon das es mit der politischen Bildung nicht weit her ist.


"""Dass die Signale ins Internet übertragen werden, geht über den eigentlich Versorgungsauftrag hinaus und hat nichts mehr mit der eigentlichen Sache zu tun."""

Was spielt es für eine Rolle über welches Medium Sendungen verbreitet werden?
Kabel, Sat, Terrestrisch, WWW sind doch heute die normalen Verbreitungswege für TV.
Da könntest du ja auch auf die Idee kommen das die ÖR nicht im Kabel verbreitet werden sollen.
Viele Leute beziehen ihr ganz normales TV aus dem www und haben gar keinen anderen Empfangsweg.
Sollen diese Leute kein ÖR TV sehen können?
 
Zuletzt bearbeitet:
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sorry...seriös und qualifiziert ist ard, zdf und co mit sicherheit nicht! es gibt genug beispiele, wo volksverdummung stattfindet und das volk einfach nur als blöd verkauft wird!
ich nenne hier mal die debatte damals über "killerspille"... wie dort tatsachen und co verdreht wurden war wahnsinn und eine frechheit, sowas zu senden! politisch voreingenommen, verdrehung der tatsachen in zig weiteren fällen in deren berichterstattung! >>> aber ard und zdf ist ja "seriös"...

warum MUSS man eine abgabe zahlen, die man nicht nutzt!? <<< ist sowas seriös? ich berechne dir doch auch keine 10€ toiletten nutzung, obwohl du das "gerät" zur nutzung MEINER toilette hast, auch wenn du diese wohl nie nutzen würdest!?!?
wenn man diesen, ich nenne es jetzt mal "volksverdummenden schrott" sehen will, dann sollen die es gefälligst so machen, das man eine karte in den receiver steckt und sich diese karte kauft, a´la sky, hd+ und co!
die zwangsabgabe der ÖR ist für mich wie, wenn einer kein "sky, hd+" buchen will, aber trotzdem dafür zahlen muss!!! nur hält hier vater staat "seine sender" zwanghaft am leben, weil a´la pay tv es wohl niemand bzw kaum jemand noch buchen würde!!!
 
Wenn man das so liest, was einige Leute hier so ablassen nur um die Haushalstabgabe nicht zu zahlen.....
Warum nicht alle Steuern abschaffen...


Dann könntet ihr nach weitergehen und die allgemeine Schulpflicht abzuschaffen, weil es ein Eingriff in ihre Persönlichkeitsrechte ist
 
ja ich stelle hier mal eine Frage an die Amins hier.
Wieso werden solche Beiträge gleich geschlossen?
Sobald etwas gegen gie GEZ 2.0 geschrieben wird?
Ich dachte hier ist ein freies Forum in dem auch andere Meinungen als die Staatsnahen gelten können.

Das der Beitrag zu 2/3 für Pensionen etc. verwendet wird die zum Teil völlig überzogen sind ist nun mal Fakt.

Zum Staatsvertrag habe ich folgende Meinung.
Man versucht zu suggerieren das wenn eine Landesbehörde was festlegt das automatisch Recht und Gesetz ist. Dem ist nicht so. Bundesrecht steht über Landesrecht. Das GG steht nun mal als Verfassungsersatz über jedem Landesrecht. Somit also auch Artikel 5 GG. Gemäß Art. 105 Abs. 2a Grundgesetz gilt: Die Länder haben lediglich die Gesetzgebungskompetenzen für örtliche Verbrauch- und Aufwandsteuern. Auch wenn deutsche Gerichte manchmal eher den Vorgaben der Politik als der Rechtslage folgen, sind diese Fakten zu respektieren.

Eine Vertragliche Bindung besteht nicht.

Verwaltungsverfahrensgesetz § 58 VwVfG - Zustimmung von Dritten und Behörden

(1)Ein öffentlich-rechtlicher
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, der in Rechte eines Dritten eingreift, wird erst wirksam, wenn der Dritte schriftlich zustimmt.

Also von was reden wir hier nun.

Wenn man aufhört und sich nicht mehr hinter Floskeln versteckt, kann man das Kind doch beim Namen nennen. Sollen sie eine TV Steuer draus machen, das ganze auf ARD und Regional beschränken und fertig. Geht in anderen EU Ländern doch auch.
Wenn ich es richtig sehe, z. B. Beim ORF sind es 2 Hauptsender und die Regionalen. Dann hört es aber auch auf. Da hängen nicht noch 50 Sprtensender hinten dran. Von den Benelux- Ländern will ich gar nicht erst reden.
Warum sollen die die es nicht nutzen und brauchen 50-150 Spartensender finanzieren. Wer solche Sender haben will soll doch dafür auch selbst aufkommen.
Um gut Auto zu fahren reicht mir auch ein VW (Diesel) lach...
wenn ich einen Porsvhe oder einen Ferrari fahren will, muss ich auch mehr bezahlen. Und das mus dann ich und nicht mein ganzes Haus in dem ich wohne.
 
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