Sachsen-Anhalt hat die geplante Anhebung des Rundfunkbeitrags zum Jahreswechsel blockiert. Das geht so nicht, sagt das Bundesverfassungsgericht.
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Das Bundesverfassungsgericht hat die von Sachsen-Anhalt blockierte Erhöhung des Rundfunkbeitrags vorläufig in Kraft gesetzt. Das Bundesland habe die im Grundgesetz gesicherte Rundfunkfreiheit verletzt, weil es dem vereinbarten Staatsvertrag nicht zugestimmt habe, entschied das Karlsruher Gericht. Der Rundfunkbeitrag steigt damit rückwirkend zum 20. Juli 2021 um monatlich 86 Cent auf 18,36 Euro. (Az. 1 BvR 2756/20 u.a.). Dies gilt, bis es eine Neuregelung gibt.
Update 5.8.21, 10.00 Uhr: Sachsen-Anhalt hatte den Medienänderungsstaatsvertrag, mit dem der Rundfunkbeitrag zum 1. Januar 2021 erhöht werden sollte, seit Dezember 2020 blockiert. Das Land habe "durch das Unterlassen seiner Zustimmung zum Ersten Staatsvertrag zur Änderung medienrechtlicher Staatsverträge vom 10. bis 17. Juni 2020 (Erster Medienänderungsstaatsvertrag) die Rundfunkfreiheit aus Artikel 5 Absatz 1 Satz 2 des Grundgesetzes verletzt", heißt es in der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts (PDF). Es hatte sie am 20. Juli 2021 gefasst und am heutigen Donnerstag bekannt gegeben.
Wegen der Rundfunkfreiheit sei der Staat verpflichtet, eine funktionsgerechte Finanzierung der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten zu gewährleisten, erläutert das Gericht. Diese Pflicht zu unterlassen könne von den öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten mit einer Verfassungsbeschwerde gerügt werden. Zwar besäßen die Länder die Gesetzgebungskompetenz für die Rundfunkfinanzierung, derzeit könne diese aber nur länderübergreifend geregelt werden. Es genüge nicht, wenn ein einzelnes Land eine Erhöhung des Rundfunkbeitrags ablehnt – und das obendrein ohne "tragfähige Begründung".
Sachsen-Anhalts Landesregierung hält die Verfassungsbeschwerden für zumindest teilweise unzulässig, auf jeden Fall für unbegründet. Sie hatte gemeint, die Beschwerdeführer müssten darlegen, inwieweit sie gehindert seien, ihren Auftrag zu erfüllen, wenn der Rundfunkbeitrag nicht erhöht würde. Keinen Anspruch hätten nämlich die Sender auf Programme, die der Auftrag von Verfassung wegen nicht vorsehe. Sachsen-Anhalt habe weder die Rundfunkfreiheit missachtet noch unzulässig die Programmfreiheit beeinflusst.
Kurz vor Weihnachten wiesen die obersten Verfassungsrichter Deutschlands Eilanträge ab, weil diese nicht gut genug begründet worden seien. Ihre Verfassungsbeschwerden seien auch "weder offensichtlich unzulässig noch offensichtlich unbegründet", so das Gericht damals. Allerdings sah es keinen Anlass, sofort einzugreifen.
Für öffentlich-rechtliche Sender ist der Rundfunkbeitrag die Haupteinnahmequelle. Seit 2013 wird er je Wohnung erhoben und betrug zuletzt 17,50 Euro pro Monat. Zum Jahreswechsel hatte er auf 18,36 Euro steigen sollen. Den Bedarf ermittelt hat die unabhängige Kommission KEF. Es wäre die erste Erhöhung seit 2009 gewesen. So sollte eine Finanzlücke von 1,5 Milliarden Euro zwischen 2021 und 2024 ausgeglichen werden.
Quelle: heise
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Das Bundesverfassungsgericht hat die von Sachsen-Anhalt blockierte Erhöhung des Rundfunkbeitrags vorläufig in Kraft gesetzt. Das Bundesland habe die im Grundgesetz gesicherte Rundfunkfreiheit verletzt, weil es dem vereinbarten Staatsvertrag nicht zugestimmt habe, entschied das Karlsruher Gericht. Der Rundfunkbeitrag steigt damit rückwirkend zum 20. Juli 2021 um monatlich 86 Cent auf 18,36 Euro. (Az. 1 BvR 2756/20 u.a.). Dies gilt, bis es eine Neuregelung gibt.
Update 5.8.21, 10.00 Uhr: Sachsen-Anhalt hatte den Medienänderungsstaatsvertrag, mit dem der Rundfunkbeitrag zum 1. Januar 2021 erhöht werden sollte, seit Dezember 2020 blockiert. Das Land habe "durch das Unterlassen seiner Zustimmung zum Ersten Staatsvertrag zur Änderung medienrechtlicher Staatsverträge vom 10. bis 17. Juni 2020 (Erster Medienänderungsstaatsvertrag) die Rundfunkfreiheit aus Artikel 5 Absatz 1 Satz 2 des Grundgesetzes verletzt", heißt es in der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts (PDF). Es hatte sie am 20. Juli 2021 gefasst und am heutigen Donnerstag bekannt gegeben.
Fake News und Deep Fakes
In Zeiten "vermehrten komplexen Informationsaufkommens einerseits und von einseitigen Darstellungen, Filterblasen, Fake News, Deep Fakes andererseits" wachse die Bedeutung des beitragsfinanzierten öffentlich-rechtlichen Rundfunks, schreibt das Bundesverfassungsgericht. Die Sender sollten die Wirklichkeit durch "authentische, sorgfältig recherchierte Informationen, die Fakten und Meinungen auseinanderhalten" unverzerrt darstellen und das Sensationelle nicht in den Vordergrund rücken.Wegen der Rundfunkfreiheit sei der Staat verpflichtet, eine funktionsgerechte Finanzierung der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten zu gewährleisten, erläutert das Gericht. Diese Pflicht zu unterlassen könne von den öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten mit einer Verfassungsbeschwerde gerügt werden. Zwar besäßen die Länder die Gesetzgebungskompetenz für die Rundfunkfinanzierung, derzeit könne diese aber nur länderübergreifend geregelt werden. Es genüge nicht, wenn ein einzelnes Land eine Erhöhung des Rundfunkbeitrags ablehnt – und das obendrein ohne "tragfähige Begründung".
Sachsen-Anhalts Landesregierung hält die Verfassungsbeschwerden für zumindest teilweise unzulässig, auf jeden Fall für unbegründet. Sie hatte gemeint, die Beschwerdeführer müssten darlegen, inwieweit sie gehindert seien, ihren Auftrag zu erfüllen, wenn der Rundfunkbeitrag nicht erhöht würde. Keinen Anspruch hätten nämlich die Sender auf Programme, die der Auftrag von Verfassung wegen nicht vorsehe. Sachsen-Anhalt habe weder die Rundfunkfreiheit missachtet noch unzulässig die Programmfreiheit beeinflusst.
Erste Erhöhung seit 2009
Sachsen-Anhalts Ministerpräsident Reiner Haseloff (CDU) von der CDU, hatte am 8. Dezember 2020 einen Gesetzentwurf zur Zustimmung zum Staatsvertrag vor der Abstimmung im Landtag zurückgezogen, weil sich abzeichnete, dass seine Partei – anders als die Koalitionspartner SPD und Grüne – die Erhöhung nicht mittragen würde. Und mit der AfD, die als Kritikerin des öffentlich-rechtlichen Rundfunks bekannt ist, wollte der Regierungschef keine gemeinsame Sache machen. Weil aber alle 16 Landesparlamente zustimmen müssen, war damit die Erhöhung blockiert. Dagegen waren die öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten vor das Bundesverfassungsgericht gezogen.Kurz vor Weihnachten wiesen die obersten Verfassungsrichter Deutschlands Eilanträge ab, weil diese nicht gut genug begründet worden seien. Ihre Verfassungsbeschwerden seien auch "weder offensichtlich unzulässig noch offensichtlich unbegründet", so das Gericht damals. Allerdings sah es keinen Anlass, sofort einzugreifen.
Für öffentlich-rechtliche Sender ist der Rundfunkbeitrag die Haupteinnahmequelle. Seit 2013 wird er je Wohnung erhoben und betrug zuletzt 17,50 Euro pro Monat. Zum Jahreswechsel hatte er auf 18,36 Euro steigen sollen. Den Bedarf ermittelt hat die unabhängige Kommission KEF. Es wäre die erste Erhöhung seit 2009 gewesen. So sollte eine Finanzlücke von 1,5 Milliarden Euro zwischen 2021 und 2024 ausgeglichen werden.
Quelle: heise