[h=1]Freie Wahl von Endgeräten[/h]In sechs Monaten ist der Routerzwang Geschichte. Da das Gesetz am Freitag veröffentlicht wird, endet Anfang August die Übergangsfrist für die Provider.
Die deutschen Telekommunikationsunternehmen müssen spätestens im August dieses Jahres ihren Kunden die freie Wahl des Routers überlassen. Wie das Bundeswirtschaftsministerium auf Anfrage von Golem.de mitteilte, wird das im vergangenen Jahr beschlossene Gesetz am Freitag im Bundesgesetzblatt veröffentlicht. Damit tritt es am 1. August 2016 in Kraft.
Der Gesetzgeber hat den Unternehmen eine sechsmonatige Übergangsfrist eingeräumt. "Die Umsetzung der neuen gesetzlichen Klarstellungen erfordert bei den betreffenden Unternehmen administrative und ggf. technische Vorkehrungen. Mit Blick auf diese Umstellungsmaßnahmen tritt das Gesetz sechs Monate nach Verkündung in Kraft", hieß es zur Begründung.
Damit müssen die Breitbandanbieter spätestens in einem halben Jahr die kompletten Zugangsdaten ihrer Kunden herausgeben, damit diese ein Endgerät ihrer Wahl anschließen können. Dies hatten Bundestag und Bundesrat im Herbst 2015 beschlossen. Notwendige Zugangsdaten seien "dem Teilnehmer in Textform, unaufgefordert und kostenfrei bei Vertragsschluss zur Verfügung zu stellen", heißt es in dem Gesetz.
Bis zuletzt hatten vor allem Kabelnetzbetreiber versucht, die neue Regelung zu verhindern. Branchenverbände hatten darauf hingewiesen, dass durch die Verwendung inkompatibler Endgeräte das Erreichen der vertraglich vereinbarten Datenübertragungsrate nicht sichergestellt werden könne und durch die Verwendung nicht funktionaler Endgeräte Störungen im Telekommunikationsnetz des Netzbetreibers verursacht werden könnten. Auch bei der Vectoring-Technik könnten durch fehlerhafte Drittgeräte Störungen im Netz verursacht werden. Diese Bedenken hatte die große Koalition jedoch zurückgewiesen.
Quelle; golem
Die deutschen Telekommunikationsunternehmen müssen spätestens im August dieses Jahres ihren Kunden die freie Wahl des Routers überlassen. Wie das Bundeswirtschaftsministerium auf Anfrage von Golem.de mitteilte, wird das im vergangenen Jahr beschlossene Gesetz am Freitag im Bundesgesetzblatt veröffentlicht. Damit tritt es am 1. August 2016 in Kraft.
Der Gesetzgeber hat den Unternehmen eine sechsmonatige Übergangsfrist eingeräumt. "Die Umsetzung der neuen gesetzlichen Klarstellungen erfordert bei den betreffenden Unternehmen administrative und ggf. technische Vorkehrungen. Mit Blick auf diese Umstellungsmaßnahmen tritt das Gesetz sechs Monate nach Verkündung in Kraft", hieß es zur Begründung.
Damit müssen die Breitbandanbieter spätestens in einem halben Jahr die kompletten Zugangsdaten ihrer Kunden herausgeben, damit diese ein Endgerät ihrer Wahl anschließen können. Dies hatten Bundestag und Bundesrat im Herbst 2015 beschlossen. Notwendige Zugangsdaten seien "dem Teilnehmer in Textform, unaufgefordert und kostenfrei bei Vertragsschluss zur Verfügung zu stellen", heißt es in dem Gesetz.
Bis zuletzt hatten vor allem Kabelnetzbetreiber versucht, die neue Regelung zu verhindern. Branchenverbände hatten darauf hingewiesen, dass durch die Verwendung inkompatibler Endgeräte das Erreichen der vertraglich vereinbarten Datenübertragungsrate nicht sichergestellt werden könne und durch die Verwendung nicht funktionaler Endgeräte Störungen im Telekommunikationsnetz des Netzbetreibers verursacht werden könnten. Auch bei der Vectoring-Technik könnten durch fehlerhafte Drittgeräte Störungen im Netz verursacht werden. Diese Bedenken hatte die große Koalition jedoch zurückgewiesen.
Quelle; golem