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Hardware & Software Routerzwang fällt Anfang August

[h=1]Freie Wahl von Endgeräten[/h]In sechs Monaten ist der Routerzwang Geschichte. Da das Gesetz am Freitag veröffentlicht wird, endet Anfang August die Übergangsfrist für die Provider.

Die deutschen Telekommunikationsunternehmen müssen spätestens im August dieses Jahres ihren Kunden die freie Wahl des Routers überlassen. Wie das Bundeswirtschaftsministerium auf Anfrage von Golem.de mitteilte, wird das im vergangenen Jahr beschlossene Gesetz am Freitag im Bundesgesetzblatt veröffentlicht. Damit tritt es am 1. August 2016 in Kraft.

Der Gesetzgeber hat den Unternehmen eine sechsmonatige Übergangsfrist eingeräumt. "Die Umsetzung der neuen gesetzlichen Klarstellungen erfordert bei den betreffenden Unternehmen administrative und ggf. technische Vorkehrungen. Mit Blick auf diese Umstellungsmaßnahmen tritt das Gesetz sechs Monate nach Verkündung in Kraft", hieß es zur Begründung.

Damit müssen die Breitbandanbieter spätestens in einem halben Jahr die kompletten Zugangsdaten ihrer Kunden herausgeben, damit diese ein Endgerät ihrer Wahl anschließen können. Dies hatten
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und
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im Herbst 2015 beschlossen. Notwendige Zugangsdaten seien "dem Teilnehmer in Textform, unaufgefordert und kostenfrei bei Vertragsschluss zur Verfügung zu stellen", heißt es
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.

Bis zuletzt hatten vor allem Kabelnetzbetreiber versucht, die neue Regelung zu verhindern. Branchenverbände hatten darauf hingewiesen, dass durch die Verwendung inkompatibler Endgeräte das Erreichen der vertraglich vereinbarten Datenübertragungsrate nicht sichergestellt werden könne und durch die Verwendung nicht funktionaler Endgeräte Störungen im Telekommunikationsnetz des Netzbetreibers verursacht werden könnten. Auch bei der Vectoring-Technik könnten durch fehlerhafte Drittgeräte Störungen im Netz verursacht werden. Diese Bedenken hatte die große Koalition jedoch zurückgewiesen.

Quelle; golem
 
AW: Routerzwang fällt Anfang August

So groß ist der Vorteil nicht, Wegfall Routerzwang. Die FCC Regel ab Sommer 2016 verhindert das Aufspielen von alternativen Softwares auf eigene Geräte. Beispiel an der Umsetzung ist TP-Link.

So kann man auch die Zwangs-Router nur als Modem verwenden und NAT, Firewall, Wlan abschalten und dahinter seine eigene Infrastruktur ohne Hintertüren aufbauen.
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
AW: Routerzwang fällt Anfang August

Also die TC7200 geht ja garnicht, ist schon klar das man dahinter noch was dranhängen kann. Besser man hat eine Fritte.
 
AW: Routerzwang fällt Anfang August

Welche Funktionen sind auf der cable Fritte gesperrt?Wenn die Fritte kommt schaue ich erstmal nach welche Firmenware drauf ist bevor ich die an die Multimedia Dose anschliesse.
 
Zuletzt bearbeitet:
AW: Routerzwang fällt Anfang August

Die Firmware ist vom Kunden nicht veränderbar. Lass einfach wie es ist und gut. VPN, DECT,Push Mitteilungen usw. geht auch mit der Kabel Fritz.
 
AW: Routerzwang fällt Anfang August

Lasse die Fritte auch so wie sie ist, will da auch nichts dran verändern. Das was ich bisher gelesen habe was die Fritte kann und freigeschaltet ist reicht mir aus.
 
AW: Routerzwang fällt Anfang August

man o man

mir past das schon so wie es ist , geht da was kaput , bekomme ich sofort kostenlos ein neuen , wäre es anders müste ich mir es selbst kaufen
mir egal was da für soft drauf ist , solange alles funktioniert wie ich es will ( alle home gärete sind angeschlosen und haben inet zugang ) das ist doch das wichtigste
und ob mir der inet anbiter ein rotes oder ein blaues router gibt , ist doch völig schnuppe , solange das inet funktioniert

oder habt ihr andere sorgen ?
 
AW: Routerzwang fällt Anfang August

Jeep hast ja recht, hauptsache das ding läuft wie man es haben möchte.
 
Routerzwang: Hersteller befürchten Router-Zertifizierung

Im Nachklapp zu einem Workshop, an dem Hersteller die technischen Voraussetzungen für die freie Routerwahl präsentiert haben, sickerte durch, dass die die Zahl der Router und damit der freie Markt eingedämmt werden könnte.

Gesetzlich ist eindeutig geregelt: Ab August müssen in Deutschland alle Provider ihren Kunden die freie Wahl des Routers für den Internet-Zugang gestatten und auch technisch ermöglichen. Das hat die Koalition im Gesetz über Funkanlagen und Telekommunikationsendeinrichtungen (FTEG) Ende 2015 festgelegt. Bis August läuft nun eine Frist, während der die Kabelnetzbetreiber dafür die gesetzlich geforderten Grundlagen schaffen müssen.

Mitte April hat überraschend die ANGA, der Verband deutscher Kabelnetzbetreiber in Kerpen, in Räumen von Unitymedia zu einem Workshop geladen, um die technischen Voraussetzungen und Pläne für den Anschluss von Geräten zu erörtern, die Kunden frei im Handel erwerben können. Teilgenommen haben diverse Interessenten unter den Router-Herstellern, darunter Unternehmen aus den USA, Asien und Europa.

Aus dem Umkreis der Router-Hersteller verlauten nun Beschwerden. Demnach habe die ANGA keine Rahmenbedingungen für eine offene Diskussionsrunde geschaffen, sondern lediglich die Pläne jedes einzelnen Teilnehmers abgefragt. Von der ANGA-Seite seien letztlich nur zwei der in Deutschland aktiven Kabelnetzbetreiber erschienen. Zulieferer aus Asien beklagen unter der Hand, dass sie sich von der ANGA zu einer Zertifizierung verleitet fühlen. Dabei seien freiwillige Interoperabilitäts-Tests erprobt und auch praktikabel.

Abschottung per Zertifizierung

Unabhängig davon, welche noch zu schaffende Instanz die Geräte zertifizieren würde, der Vorgang dürfte den Aufwand und die Kosten in die Höhe treiben und auch die Einführung jedes einzelnen Router-Modells verzögern. Man kann ein solches Verfahren daher auch als nachträgliche Barriere zum Marktzugang werten und fragen, ob so ein Verfahren europarechtlich zulässig wäre. Modems und Router für andere Anschlussarten, beispielsweise für DSL, werden nicht zertifiziert.

Kabelbetreiber, die sich fortgesetzt, aber letztlich vergeblich gegen das Gesetz zur freien Routerwahl gestellt hatten, könnten damit den freien Router-Markt zwar nicht ganz verhindern, aber doch empfindlich eindämmen und kontrollieren.

Ob die ANGA tatsächlich eine Zertifizierung anstrebt und weshalb, bleibt zunächst offen. Carsten Engelke, Director Technology bei der ANGA, erklärte in einer ersten Stellugnahme, die Antwort mit den Mitgliedsunternehmen des Verbands koordinieren zu müssen. Dazu sei Anfang der kommenden Woche eine Konferenz geplant. Seit Verabschiedung des Gesetzes sind indes schon einige Monate ins Land gezogen und die Frist für den Start zum freien Router-Markt läuft allmählich ab. Konkrete Vorgaben, um Geräte nach den Anforderungen der Kabel-Provider zu entwickeln, fehlen bisher ebenso wie Spezifikationen zur Anmeldung der Geräte.

Quelle; heise
 
Ende des Routerzwangs: AVM sichert erste Geräte zu

Der freie Routermarkt kommt zwar, aber möglicherweise nicht für alle Kunden, weil sich manche Provider offenbar nicht schnell genug darauf einstellen. Dennoch glaubt AVM, zum 1. August betriebsbereite Geräte anbieten zu können.

Bis zum 1. August läuft die sechsmonatige Frist für Netzbetreiber – ab dann muss jeder seine Anschlüsse so eingerichtet haben, dass Verbraucher frei am Markt erhältliche Router daran betreiben und alle Dienste genau so nutzen können, als hätten sie einen von ihrem Provider gelieferten Router angeschlossen. Der Berliner Kommunikationsspezialist AVM sichert nun als erster Routerhersteller zu, ab dem 1. August geeignete Geräte für den freien Markt anbieten zu können. Die Firma sei mit "Modellen für DSL, Cable, Fiber und LTE" auf die gesetzlich verankerte Routerfreiheit ab diesem Termin vorbereitet. Das meldete AVM im Rahmen seines Auftritts auf der Angacom, der von Kabelprovidern organisierten Fachmesse, die bis Donnerstag in Köln stattfindet.

Das klingt vielversprechend. Aber noch hat keiner der Provider, die ihren Kunden den Router bisher vorschreiben (Routerzwang), die erforderliche Spezifikationen veröffentlicht. Die Hersteller brauchen die Spezifikationen, damit sie ihre Geräte für die Anmeldung in beliebigen Providernetzen anpassen können. Dabei stehen besonders Kabelnetzbetreiber im Fokus, weil deren Geräte bisher für eine Einrichtung durch Service-Techniker ausgelegt sind.

Warten auf konkrete Infos
Auf Nachfrage, wie es AVM anstellen will, trotzdem bis August geeignete Geräte in den Handel zu bringen, teilte das Unternehmen mit: "Wie andere Hersteller auch, warten wir täglich auf konkrete Infos. Auf der anderen Seite gibt es ja die Systeme bereits. Wenn heute ein Techniker einen Router anschließt, erscheint in der Regel eine Webseite, auf der er die Zugangsdaten eingibt. Nichts anderes müsste der Anwender ab August machen. Und unsere Fritzbox ist bei vielen Providern schon länger im Einsatz, das heißt, wir kennen viele Systeme grundsätzlich. Für Anwender informieren wir auf unserem Webserver über den aktuellen Stand zum Einsatz bei den verschiedenen Providern."

Zu einer kompletten Zugangsspezifikation gehören mehrere Punkte. Bei Kabelnetzprovidern steht an erster Stelle das Captive Portal, über das Kunden ihre am Markt erworbenen Geräte einrichten sollen. Außerdem kann man zur Anschlussspezifikation die Provisionierung, das Update-Verfahren und den Zugang zu allen Diensten zählen, die ein Provider anbietet. Mittels der Provisionierung können Betreiber etwa Konfigurationsfehler für Kunden umgehend beseitigen. Zwar gibt es für alle Punkte bereits etablierte Verfahren, aber die Implementierung und die Tests kosten jeden Hersteller Zeit.

Das klingt selbst für einen großen Routerhersteller nach viel Arbeit. Ist AVM nicht ein wenig unruhig, angesichts dessen, dass die Geräte am 1. August betriebsbereit sein sollten? Dazu das Unternehmen: "Auch wenn keine zwei Monate vor dem Start noch viele Fragen offen sind, grundsätzlich sind wir bereit und werden zum 1.8. starten."

Fritzbox 6490 Cable ab August frei erhältlich
Einen Vorgeschmack auf die Zeit ab August gewährt AVM auf seinem Messestand Q10 in Halle 10.1. Dort sind unter anderem Router für Kabelanschlüsse zu sehen, namentlich das aktuelle Flaggschiff Fritzbox 6490 Cable und das künftige, 6590 Cable, mit schnellem WLAN und Multi-User-MIMO-Technik. Die Fritzbox 6490 Cable soll ab dem 1. August frei im Handel erhältlich sein. Zusätzlich hat das Unternehmen eine eigene Informationsseite zum freien Routermarkt eingerichtet. Dort sind die wesentlichen Anschlussmerkmale der wichtigsten Netzbetreiber aufgeführt, die für den freien Routermarkt erforderlich sind.

Zu den Vorteilen der freien Routerwahl zählt AVM, dass Kunden "das beste Endgerät bei DSL, Cable, Glasfaser oder LTE" selbst aussuchen könnten. Auch lassen sich alle Funktionen des Routers uneingeschränkt nutzen, es fallen keine Mietkosten für Gerät oder WLAN an, Updates für mehr Funktionen und Sicherheit seien umgehend und gratis erhältlich, bei Umzügen könne man den Router im neuen Zuhause einfach anschließen, sodass doppelte Anschaffungskosten von Modem, WLAN-Router und Telefonanlage entfallen. Zudem könne die Stromaufnahme sinken, wenn anstatt der Kaskadierung von mehreren Geräten alle Bausteine in einem Gehäuse enthalten sind.

Bremse für den Kabelrouter-Markt
Viele Interessenten haben sich mittlerweile auf die Vorteile der freien Routerwahl eingerichtet und warten nur noch darauf, dass die Provider die Einschränkungen aufheben – also beispielsweise bei Neuanschlüssen alle Zugangsdaten für alle Dienste unaufgefordert zustellen. Doch die fehlenden Spezifikationen für Kabelanschlüsse wirken wie eine Bremse für den freien Routermarkt. Deshalb könnte das Angebot an Kabelroutern zu Beginn noch sehr bescheiden sein – und das, obwohl laut Informationen von heise online etliche Hersteller gerne Router für den bisher geschlossenen Kabelmarkt bauen würden. Darunter sind bekannte Mitspieler wie Intel, Huawei, Netgear und Technicolor, aber auch hierzulande weniger bekannte Unternehmen wie Arris und Askey.

Quelle: Heise
 
Freie Routerwahl: So kommen Unitymedia-Kunden ab 1. August an die Zugangsdaten

Ab dem 1. August tritt die Routerfreiheit in Kraft, die Kunden die freie Wahl eines Routers für den Einsatz am Internetzugang ermöglicht. Wie der Kabelnetzbetreiber Unitymedia ab August vorgehen wird, erläuterte der Anbieter im Rahmen der Kabelmesse ANGA COM.

Köln – Am 1. August haben Kunden die freie Router-Wahl, ein entsprechendes Gesetz tritt dann nach einer sechsmonatigen Übergangsfrist in Kraft. Ab diesem Zeitpunkt können Kunden auch selbst gekaufte Router an ihrem Internetzugang nutzen – wenn sie die technischen Schnittstellenbeschreibungen des Anbieters erfüllen, die ab August gelten. Im Rahmen der ANGA COM teilte der Kölner Kabelnetzbetreiber Unitymedia (
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) Details zur Implementierung der Routerfreiheit mit.

Unitymedia will Freischaltungsprozesse für Router kontinuierlich verbessern
Unitymedia betont, dass die Übergangsfrist recht kurz sei. Dennoch arbeite man mit Hochdruck daran, die gesetzlichen Regelungen rechtzeitig umsetzen zu können. Die technischen Systeme des Kabelnetzbetreibers müssten dafür radikal umgebaut werden. Der 1. August sei zudem nicht das Ende der Reise, sondern nur eine erste Phase. Die Freischaltungsprozesse würden kontinuierlich verbessert.

Kunden könnten aber eventuell zu hohe Erwartungen in die freie Routerwahl setzen und möglicherweise enttäuscht sein. Eigentlich gelte das Gesetz nur für Neukunden, Unitymedia wolle aber auch Lösungen für Bestandskunden anbieten. Kunden, die seit April 2013 einen Vertrag mit dem Provider haben, erhalten ab August die notwendigen Informationen, um einen eigenen Router nutzen zu können. Kunden mit älteren Verträgen können bei Bedarf in ein aktuelles Produktangebot wechseln, um von der Routerfreiheit profitieren zu können. Auch Businesskunden sollen ab August einen Router frei wählen können, hier könne es abhängig von den Verträgen aber Abweichungen im Vergleich zum Handling bei Privatkunden geben.

Erhalt der Zugangsdaten nach Anruf bei Unitymedia-Hotline
Wie will Unitymedia ab August konkret vorgehen? Kunden, die einen selbst gekauften Router für die Internetnutzung im Netz von Unitymedia freischalten möchten, können dies telefonisch über die Hotline machen. Hierzu sei die Angabe von MAC und Seriennummer des Geräts erforderlich. Kunden erhalten anschließend die Zugangsdaten für die Telefonie im Online-Kundencenter hinterlegt und auf Wunsch zusätzlich per Brief. Die Zugangsdaten können Kunden dann im Router eintragen.

Unitymedia weist darauf hin, dass nur Geräte unterstützt werden, die die netzspezifischen Spezifikationen erfüllen. Diese sollen bis zum 1. August erstellt und bereitgestellt werden. Daher gebe es jetzt auch noch keine Liste mit Routern, die im Netz unterstützt werden. Als problematisch könnten sich beispielsweise Router erweisen, die etwa aus den USA importiert worden sind. Diese würden wohl nicht funktionieren. Da es sich bei Kabel-Internet um ein shared Medium handele, müsse sichergestellt sein, dass nicht vom Provider bereitgestellte Geräte nicht als Störer im Netzwerk fungieren.

Unitymedia stellt Kunden auch weiterhin Router zur Verfügung
Trotz freier Routerwahl werde Unitymedia auch weiterhin den Kunden optional WLAN-Router bereitstellen. In diesem Fall sorge der Kabelnetzbetreiber weiterhin für die erforderlichen Updates. Auch die Entstörung solcher Geräte sei einfacher. Bei selbst gekauften Routern müsse dagegen der Kunde seinen Router mit Updates auf dem aktuellen Stand halten. Bei technischen Störungen gebe es zudem ein operatives Problem, da Unitymedia nicht mehr einfach auf den Router zugreifen könne. In Service-Fällen müsse der Kunde sich daher an den Router-Hersteller wenden.

Einen kostenfreien Austausch im Schadensfall und eine Vor-Ort-Unterstützung im Fehlerfall durch einen Techniker werde es nur für von Unitymedia bereitgestellte Router geben. Unitymedia geht daher davon aus, dass sich nur ein sehr geringer Teil der Kunden für einen eigenen Router entscheiden werde. Die Kombination von Endgeräten, Services und Komfortleistungen sei für Kunden das bessere Angebot.

Quelle: onlinekosten
 
Routerfreiheit bringt Kabel-TV per WLAN auf mobile Geräte

Golem.de wollte von AVM wissen, welche Vorteile die Nutzer von der Abschaffung des Routerzwangs haben. Neben dem DVB-C-Tuner für das Streaming des TV-Programms auf mobile Geräte im WLAN wird noch mehr geboten.

Mit dem Beginn der Routerfreiheit werden die Nutzer neue Funktionen erhalten. Das sagte AVM-Sprecherin Doris Haar Golem.de auf Anfrage. Besonders interessant sei ein DVB-C-Tuner, der das Kabel-TV per WLAN auf mobile Geräte im Heimnetz bringt.

"Mit Beginn der Routerfreiheit ab 1. August wird es eine Fritzbox 6490 Cable im Handel geben. Sie enthält alle Leistungsmerkmale einer Fritzbox 7490. Hinzu kommt das DVB-C-Streaming, also die Möglichkeit, Free-TV über DVB-C per WLAN/LAN überall im Heimnetz zu schauen", erklärte Haar.

Weitere Möglichkeiten seien das Einrichten von SIP-Accounts für Voice over IP, immer aktives WLAN und Internetzugang über LAN 1. Alle Informationen und Funktionen eines Routers beziehungsweise Endgeräts seien auf der Benutzeroberfläche einsehbar und nutzbar.

Wolf Osthaus, Senior Vice President für Regulierung bei Unitymedia, hatte in diesem Monat erklärt, es werde "nicht jede Kabelbox aus den Niederlanden oder aus den USA im Netz von Unitymedia funktionieren." Der Docsis-Standard definiert ein Shared Medium, bei dem mehrere Endgeräte auf Ressourcen zugreifen. "Wenn da ein Störer aktiv ist, dann wird er andere Geräte stören und negativ beeinflussen. Wenn es zu Beeinträchtigungen kommt, werden wir die Geräte nicht provisionieren", kündigte Osthaus an. Wenn die Geräte den Spezifikationen entsprächen, werde das jedoch nicht passieren, fügte er hinzu.

Shared Medium: Na und?
Haar erklärte: "Das Kabelnetz ist wie das Mobilfunknetz ein Shared Medium. Der Mobilfunk greift im Vergleich zu einer leitungsgebundenen Infrastruktur auf das noch einfacher zugängliche Medium 'Luft' zu. Störungen im Mobilfunknetz aufgrund von frei gewählten Endgeräten - wie beispielsweise Smartphones sind nicht zu beobachten. Im US-amerikanischen Markt besteht übrigens Endgerätefreiheit in den Kabelnetzen. Und hier sind keine nennenswerten Störungen durch nicht passende Endgeräte bekannt."

Zum Argument der Störungen hatte der Verbund der Endgerätehersteller schon vor längerer Zeit eine Stellungnahme abgegeben: Die primären Risikoaspekte im Kabelnetz bestünden demnach laut dem Wissenschaftlichen Institut für Infrastruktur und Kommunikationsdienste (WIK) nicht in "fremden" Endgeräten, sondern vielmehr in physikalischen Beeinträchtigungen, zu denen mechanische Beschädigungen des Netzes durch Tiefbauarbeiten oder auch Stromausfälle gehören. Weitere Risiken seien Schadsoftware, Bot-Netze und Spam. Erst an dritter Stelle stünden kabelspezifische Störungen, zu denen etwa Rückfluss-Störungen gehören.

Quelle: golem
 
AVM ist vorbereitet für Routerfreiheit ab 1. August

Freie Endgerätewahl: Der Routerhersteller AVM hat eine Liste mit Fragen und Antworten rund um die ab 1. August geltende Routerfreiheit veröffentlicht. Zugleich informiert AVM über den Einsatz einer Fritz!Box an den Anschlüssen der Provider.

Berlin – Bald ist es soweit: Einen Monat lang müssen sich die Internetnutzer noch gedulden, ab 1. August fällt dann der sogenannte Routerzwang. Von diesem Zeitpunkt an können Anschlussinhaber frei entscheiden, welches Endgerät sie an ihrem Internetzugang nutzen. Die Provider müssen bis dahin die technischen Voraussetzungen geschaffen haben. Viele Fragen dürften noch offen sein. Der Berliner Router-Hersteller AVM, der sich von Beginn an engagiert an der Debatte beteiligte, hat nun auf seiner Webseite eine neue Liste mit Fragen und Antworten zur Routerfreiheit veröffentlicht.

Neue Fritz!Box-Router von AVM frei verfügbar?
Dieser ist beispielsweise zu entnehmen, dass AVM im August die Fritz!Box 6490 Cable frei im Handel anbieten wird. Außerdem soll es ein neues Angebot an Retail-Geräten für den Kabel- und
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geben. Für den DSL-Anschluss werde bis zum 1. August voraussichtlich die Fritz!Box 7580 und die 7560 neu verfügbar sein.

Gilt die neue Regelung auch für Bestandskunden? Eignen sich alle Kabelrouter für alle Kabelanschlüsse? Wer schließt meinen neuen Router an? Es gibt für die Verbraucher einiges zu beachten.

Vorteile der Routerfreiheit
AVM informiert auch über die Vorteile der Routerfreiheit. So lassen sich nach Angaben der Berliner bei Einsatz eines eigenen Routers alle Leistungsmerkmale nutzen. Außerdem würden dauerhafte monatliche Mietkosten für von den Providern zur Verfügung gestellte Routern entfallen. Kostenfreie Updates gebe es direkt vom Hersteller. Bei einem Umzug oder Providerwechsel könne der eigene Router zudem mitgenommen und weiterverwendet werden.

Einsatz einer Fritz!Box an den Anschlüssen der Provider
Neben der FAQ informiert AVM zudem über eine weitere Unterseite seiner Homepage über den Einsatz einer Fritz!Box an den Anschlüssen der verschiedenen Provider. Diese müssen bis zum 31. Juli die Spezifikationen über dei Netzzugangsschnittstellen bekanntgeben. Nach Vorlage dieser Spezifikationen können die Netzgerätehersteller diese für ihre Geräte umsetzen. AVM ist nach eigenen Angaben mit seinen Fritz!Box-Routern auf die Routerfreiheit vorbereitet.

Quelle: onlinekosten
 
Vodafone Kabel: Kunden sollen trotz Routerfreiheit Leihgeräte behalten

Im Kundenforum von Vodafone wird erklärt, dass man sein Leihgerät auch mit dem Ende des Routerzwangs nicht los wird. Es werde im Störungsfall benötigt. Updates der Firmware sind hier weiter untersagt.

Vodafone Kabel Deutschland erklärt seinen Kunden, dass auch mit dem Ende des Routerzwangs die Leihgeräte behalten werden sollen. Im Kundenforum heißt es dazu: "Zu jedem Vertrag wird ein Leihgerät geliefert. Zum Ende des Vertrages muss es an die Vodafone Kabel Deutschland GmbH zurückgesendet werden. Wenn Du es nicht zurücksenden kannst, erheben wir eine Gebühr. Außerdem wird das Leihgerät im Störungsfall benötigt, da mit Deinem eigenen Gerät keine Entstörung durchgeführt werden kann."

Firmware-Updates auf dem Leihgerät dürfe der Kunde nicht selbst durchführen, wird im Kundenforum erklärt. "Firmware-Updates werden weiterhin ausschließlich durch die Vodafone Kabel Deutschland verteilt. Ein manueller Eingriff in die Hard- und Software der Leihgeräte ist untersagt."

Bundestag und Bundesrat hatten im Herbst 2015 die Abschaffung des Routerzwangs beschlossen, der bisher durch Geheimhaltung der detaillierten Zugangsdaten erreicht wurde. Die Routerfreiheit gilt ab dem 1. August 2016.

5 Euro im Monat
Während es bei kostenlosen Leihstellungen für den Kunden gleichgültig ist, ob er das Gerät zurückgibt, dürften zahlende Kunden ein Interesse an der Rückgabe haben. Vodafone-Sprecher Thorsten Höpken sagte Golem.de: "Zu jedem unserer Festnetz-Anschlüsse liefern wir in der Grundausstattung einen kostenlosen Router. Bei DSL ist es die EasyBox 804 und bei Kabel der Kabelrouter ohne WLAN-Funktion."

Laut Angaben des Kundenservice zahlen einige Kunden 5 Euro im Monat Leihgebühr, etwa für eine Fritzbox von AVM. Ob die Kunden ab August dann weniger zahlen, war einem Mitarbeiter im Kundenservice im Gespräch mit Golem.de nicht bekannt.

Quelle: golem
 
Keine Routerfreiheit für Unitymedia-Kunden mit altem Vertrag

Ein neuer Vertrag muss für die Routerfreiheit abgeschlossen werden, wenn Kunden schon einige Jahre bei Unitymedia sind. Grund seien "umfangreiche Anpassungen der IT-Systeme", meint das Unternehmen.

Unitymedia-Kunden mit Verträgen, die vor dem Jahr 2013 datieren, können die Routerfreiheit nur nutzen, wenn sie in einen neuen Vertrag wechseln. Das gab das Unternehmen am 11. Juli 2016 bekannt. "Die Einführung der Routerfreiheit erfordert zur Umsetzung eine umfangreiche Anpassung der IT-Systeme für die einzelnen Tarife. Für die ganze Breite des historischen Tarif-Portfolios ist das nicht zu leisten, vom Gesetz aber auch nicht gefordert, da die Routerfreiheit verpflichtend nur für Neuverträge gilt", hieß es zur Begründung.

Unitymedia würde auch Bestandskunden das Wahlrecht nutzen lassen, habe sich aber "für die Stichtagsregelung entschieden, die den ganz großen Teil der Kunden mit umfasst, sowie ergänzend die Tarifwechseloption für interessierte Kunden mit vereinzelten, noch älteren Tarifen. Bei einem Vertragswechsel beginnt eine neue Laufzeit."

Unitymedia und andere Netzbetreiber interpretieren das Gesetz so, dass rechtlich nur Neukunden davon betroffen sind. Möglich macht das eine Formulierung im neuen Paragrafen 11, Absatz 3, des Gesetzes über Funkanlagen und Telekommunikationsendeinrichtungen (FTEG). Demnach müssen die Netzbetreiber die Zugangsdaten und weitere Informationen "in Textform, unaufgefordert und kostenfrei bei Vertragsschluss" zur Verfügung stellen.

"Bei Vertragsschluss" heißt nach Ansicht von Unitymedia, dass Bestandskunden rein rechtlich nicht davon betroffen sind.

Bundestag und Bundesrat hatten im Herbst 2015 die Abschaffung des Routerzwangs beschlossen, der bisher durch Geheimhaltung der detaillierten Zugangsdaten erreicht wurde. Die Routerfreiheit gilt ab dem 1. August 2016.

Um einen eigenen Router zu aktivieren, soll der Kunde Unitymedia die Mac-Adresse und Seriennummer des Geräts telefonisch übermitteln. Diese Lösung sei nur ein Zwischenschritt, künftig werde es komfortabler, verspricht der Netzbetreiber.

Eine vorhandene Fritzbox, die Unitymedia nach eigener Aussage ohne Aufpreis zur Verfügung stellt, kann nicht übernommen werden. Unitymedia bleibe Eigentümer, erklärt das Unternehmen. Bei Beendigung des Vertrages müsse das bereitgestellte Gerät zurückgesandt werden.

Quelle: golem
 
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