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Rentenbescheid

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AW: Rentenbescheid

Hallo diddi111

wenn sie ihre Rente nicht befristet hat bleibt das auch so, wenn sie die Rente auf zeit hat kann es
sein das man versucht das sie noch mal ans Arbeiten kommt was ich aber nicht glaub.

gruß TV Pirat
 
AW: Rentenbescheid

der grad der behinderung spielt bei der feststellung der erwerbsminderung keine rolle.

aktuelle reha-entlassungsberichte / gutachten / befundberichte von arzt sind da der ausschlaggebene faktor, da die entscheidung des sozialmedizinische dienstes aufgrund dieser getroffen wird.
 
AW: Rentenbescheid

@tv pirat
Meine Frau hat einen Bescheid, der nicht auf Zeit ist, also so die RV:
".. Ihre Altersrente für schwerbehinderte Menschen
Sie haben Anspruch auf Altersrente für schwerbehinderte Menschen.
Die Anspruchsvoraussetzungen sind ab 07.06.2013 erfüllt. ..."

Da wir Einspruch erhoben haben, beim Landratsamt betr. Herabstufung
auf 20% , ist ja der noch gültige Ausweis (100%) in Kraft.
So der wirklich freundliche Mitarbeiter auf dem Amt.
So dass die RV davon ausgehen kann, dass 100% gerechtfertigt sind.
Dies ist meine Meinung.
Meine Frau hat eben die Meinung, wenn die RV mit bekommt, dass es
irgendwann "nur" noch 20% sind, dass dann ihr die Rente wieder
entzogen wird. Was hoffentlich nicht passiert, da ja (so meine Meinung)
es ab Rentenantrag gilt. !!??
 
AW: Rentenbescheid

Die Frage, ob in 20-30 Jahren die Rente in der jetzigen Höhe noch gezahlt werden kann, könnt Ihr Euch selber beantworten: Aufgrund des mangelhaften Nachwuchses gibt es in 20 Jahren noch ca. 50 Millionen Deutsche. Und damit gibt es 30 Millionen weniger Arbeitnehmer die Beiträge zahlen. Wo sollen denn die Renten herkommen? Die Schuldigen sind nicht die Politiker, sondern Ihr....
 
AW: Rentenbescheid

@tv pirat
Meine Frau hat einen Bescheid, der nicht auf Zeit ist, also so die RV:
".. Ihre Altersrente für schwerbehinderte Menschen
Sie haben Anspruch auf Altersrente für schwerbehinderte Menschen.
Die Anspruchsvoraussetzungen sind ab 07.06.2013 erfüllt. ..."

Da wir Einspruch erhoben haben, beim Landratsamt betr. Herabstufung
auf 20% , ist ja der noch gültige Ausweis (100%) in Kraft.
So der wirklich freundliche Mitarbeiter auf dem Amt.
So dass die RV davon ausgehen kann, dass 100% gerechtfertigt sind.
Dies ist meine Meinung.
Meine Frau hat eben die Meinung, wenn die RV mit bekommt, dass es
irgendwann "nur" noch 20% sind, dass dann ihr die Rente wieder
entzogen wird. Was hoffentlich nicht passiert, da ja (so meine Meinung)
es ab Rentenantrag gilt. !!??

zum beginn der rente muss ein gdb von 50 vorliegen.

alles andere ist nebensächlich und spielt keine rolle.
 
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