Digital Eliteboard - Das Digitale Technik Forum

Registriere dich noch heute kostenloses um Mitglied zu werden! Sobald du angemeldet bist, kannst du auf unserer Seite aktiv teilnehmen, indem du deine eigenen Themen und Beiträge erstellst und dich über deinen eigenen Posteingang mit anderen Mitgliedern unterhalten kannst! Zudem bekommst du Zutritt zu Bereiche, welche für Gäste verwehrt bleiben

PC & Internet Recht auf schnelles Internet von der Bundesregierung beschlossen, das sind die Details

Vom „Recht auf schnelles Internet“ hat man in Deutschland schon ganz häufig gehört. Beschlossen wurde „das Recht“ bereits 2021. Schnell ist dabei Ansichtssache, die Bundesnetzagentur schlug im März dieses Jahres eine Geschwindigkeit von 10 MBit/s im Download vor, bei einem Upload von mindestens 1,3 Mbit/s. Die Sache ist natürlich, dass die genannten Zahlen lächerlich erscheinen dürften, wenn man von „schnellem Internet“ spricht. Man denke sich eine Familie mit zwei Kindern, die vielleicht streamen und arbeiten wollen – das ist so ja eigentlich nicht machbar.

snail-internet-schnewckezdenek-machacek-_9bRrDyOQTQ-unsplash__.jpg

Das Bundeskabinett hat nun ein Recht auf schnelles Internet beschlossen. Konkret nennt sich das Ganze „Verordnung über die Mindestanforderungen für das Recht auf Versorgung mit Telekommunikationsdiensten (TK-Mindestversorgungsverordnung –TKMV) – BMDV“. Die Regeln sagen jetzt, dass überall in Deutschland im Download mindestens 10 MBit/s möglich sein müssen und im Upload 1,7 MBit/s – eine Latenz von 150 Millisekunden darf nicht überschritten werden. Die Werte werden jährlich überprüft und entsprechend der Entwicklung der Versorgungslage angepasst. Hierbei wird ein voranschreitender Gigabitausbau dafür sorgen, dass die festgelegten Werte in den kommenden Jahren ansteigen werden. Damit wird sichergestellt, dass die Grundversorgung der Verbraucher jederzeit den aktuellen Bedürfnissen entspricht.

Nach dem neuen Telekommunikationsgesetz haben Bürger einen individuellen Anspruch auf Versorgung mit einem Mindestangebot an Telekommunikationsdiensten, wie beispielsweise Anrufe, Videotelefonie, Onlineshopping oder Online-Banking. Es handelt sich hierbei nicht um ein Instrument für einen flächendeckenden Gigabitausbau, sondern um ein Sicherheitsnetz zur Sicherstellung einer angemessenen sozialen und wirtschaftlichen Teilhabe, das all jene auffängt, die bislang noch nicht ausreichend mit Telekommunikationsdiensten versorgt werden, so Bundesminister Dr. Volker Wissing.

Für viele Menschen sieht das vermutlich nach einer niedrigen Grenze aus, von Fall zu Fall wird es aber so sein, dass Nutzer froh sind, wenn sie das auch nutzen können. Ab dem 1. Juni sollen die Vorgaben für einen Rechtsanspruch gelten, dafür muss der Bundesrat noch abnicken. Dieser Termin dürfte derzeit allerdings nicht haltbar sein.

Quelle; caschy
 
10Mbit ? ...reden wir hier immer noch über Deutschland im Jahre 2022 ?
Ich wette das sich in der Artis ein Inuit in seinem Iglu über so eine lächerliche Bandbreite schlapp lachen würde.
Aber im ernst, merken die in ihrem Verwaltungs-HQ in Berlin noch was ?
 
Einfach nur peinlich. Ich habe 500/50 und das ist schon knapp.
 
Die Bundesnetzagentur hat auch nur noch Koniferen ... ich sage nur: Fachkräftemangel ...

... aber die Bundesregierung hat damals mit der Gigabit-Gesellschaft eben nur die 0,01 Gigabit-Gesellschaft gemeint ...
... man kann ja mal daran vorbeiformulieren, was den Bürger später erwartet ...

... im internationalen Vergleich sind wir mit 10 Mbit bestimmt noch hinter Hinter-Timbuktu ... armes Deutschland ...
 
Mit 10 MB Ist die Telekom schon überfordert. Ich kenne genug Leute die haben noch nicht mal 2 MB weil die nicht in der Lage sind da VDSL zu legen.
 
@PSY-BORG Na ja so ist das nun auch wieder nicht, schau mal nach Groß Britanien. Da sieht es teilweise micht viel Besser aus, 2014 war ich dort, und Es gibt genug Haushalte die Langsames Internet haben. Wir sind hier mit Unseren Kabelnetzen schon ganz gut drann, DSL ist halt immer noch verbesserungs würdig, aber auch da tut sich was. Hier im Norden hat der EWE sehr gute Arbeit geleistet, und bietet auf dem Lande immerhin 50Mbit an was bei der Infrastrucktur schon gut ist. Und ich rede Vom LAND, heißt ein Haus, und Kilometer weise keine Nachbarn :D
 
ich denke mal Hybrid zählt da dann auch zu? Ohne Hybrid hätten wir hier nur 6 mbit. Aber sie berufen sich dann sicherlich auf das LTE? Dadurch ist man allerdings an die Telekom gebunden - weiß da jemand was zu?
 
Ja, das sollte unabhängig von der Technologie sein.

Gruß
 
"Recht auf schnelles Internet" droht im Bundesrat durchzufallen

Die Einführung des neuen "Recht auf schnelles Internet" hat im Bundesrat jetzt zu Diskussionen geführt - ganz überraschend kommt das nicht, auch wenn die Vorlage Anfang Mai noch nach dem Schlussstrich unter dem Streitthema aussah.

Politiker sehen es wohl doch ähnlich wie die Bürger: Die Richtlinien, mit denen das "Recht auf schnelles Internet" in Deutschland starten sollte, sind "unterambitioniert und nicht zeitgerecht", heißt es jetzt aus dem Bundesrat. Der Bundestag hatte den Vorschlag verabschiedet, der vorsieht, dass es bundesweit Zugang zum Festnetz-Internet mit Geschwindigkeiten im Download von mindestens 10 Megabit pro Sekunde und im Upload von 1,7 Megabit pro Sekunde geben muss.

Auch für die Latenz gibt es eine Vorgabe. Die liegt bei 150 Millisekunden - größer darf die Latenz der Regelung zufolge nicht sein. Experten kritisierten diese Mindestvorgabe schon bei Bekanntwerden als unzureichend, denn unter "schnellem Internet" versteht man im Jahr 2022 etwas anderes.

Festgesetzte Ziele unzureichend
Der Bundestag hatte sich aber damit begnügt, dass man diese Mindestwerte jährlich anpassen will. Hintergrund ist, dass auch diese Werte noch nicht im ganzen Bundesgebiet eingehalten werden.

Im Bundesrat sah man das nun aber dennoch als unzureichend an. Die Ländervertreter sehen weiteren Beratungsbedarf und möchten strengere Vorgaben durchsetzen. Der Druck auf die Anbieter sollte schon jetzt und nicht erst in den kommenden Jahren erhöht werden. Wie die Zeitung "
Du musst dich Anmelden oder Registrieren um diesen link zusehen!
" aus den internen Beratungen meldet, schlägt der Verbraucherschutzausschuss des Bundesrats eine dreimal höhere Datenübertragungsrate von 30 Megabit pro Sekunde vor. Beim Upload fordern die Ländervertreter mit 3,4 MBit/s das Doppelte wie die Bundestags-Vorlage.

Der Verkehrsausschuss des Bundesrates soll nach seinen Beratungen eine Zielvorgabe von 30,8 MBit/s im Download und 5,2 MBit/s im Upload fordern wollen.

"Die in der Verordnung für den Internetzugangsdienst genannte anfängliche Downloadrate von 10 Mbit/s und eine Uploadrate von 1,7 Mbit/s erfüllen nicht die heutigen Anforderungen", heißt es laut den Angaben der Welt in der Begründung des Verbraucherschutzausschusses. Der Bundesrat soll sich am 10. Juni entscheiden. Nun sieht es jedoch so aus, dass es nicht zu einer Einigung kommt und man den Vorschlag der Bundesnetzagentur nicht durchwinken wird.

Quelle; winfuture
 
Das Problem beim durchfallen ist allerdings das dann in absehbarer Zeit wohl gar nichts kommt was abgehängten weiterhilft. Richtig wäre eine Annahme und eine Verpflichtung die Geschwindigkeit in streng vorgegebenen Zeiträumen der aktuellen technischen Entwicklung anzupassen. Dies muss dann natürlich auch bei den beteiligten Firmen wirksam durchgesetzt werden, wo wir (Dank Lobbyismus) wieder beim Grundproblem wären.
Man hat ja bereits Jahrzehnte gewartet das dass der Markt regeln würde. Wobei mittlerweile selbst Politiker drauf kommen das es nichts wird weil den "Markt" das Umland mit wenig Kunden und viel Kosten rein gar nicht interessiert.
Es ist schon erstaunlich (oder auch nicht) wie wenig Ahnung "gewähltes" Volk von seinen eigentlichen Aufgaben hat
 
Bundesnetzagentur bestätigt finale Vorgaben für die Internet-Mindestversorgung

Die Bundesnetzagentur hat es nochmal richtig amtlich gemacht: Die Vorgaben für die Internet-Mindestversorgung stehen fest. Für die meisten der Leser dürften das aber keine neuen Informationen sein, denn wir hatten ja schon über den Prozess berichtet. Die Bundesländer hatten mehr gefordert, doch beschlossen sind nun als Mindestversorgung bei der Download-Geschwindigkeit mindestens 10 Megabit pro Sekunde. Die Upload-Rate muss bei mindestens 1,7 Megabit pro Sekunde liegen. Die Latenz, also die Reaktionszeit, soll nicht höher als 150 Millisekunden sein.

Die Chose läuft unter der Bezeichnung „Telekommunikationsmindestversorgungsverordnung (TKMV)“. Man hat auch die entsprechenden Angaben im Bundesgesetzblatt veröffentlicht. Die Verordnung definiert Mindestvorgaben für das Recht auf Versorgung mit Telekommunikationsdiensten. Die Verordnung ist damit rückwirkend mit Wirkung zum 1. Juni 2022 in Kraft getreten. Es gab viel Kritik an den recht niedrig angesetzten Vorgaben, welche die Bundesnetzagentur aber erneut verteidigt und mit dem Mindestlohn vergleicht.

So argumentiert man, die meisten Menschen bekämen schon heute deutlich mehr Bandbreite. Aber niemand dürfe eben aus dem Raster fallen. Der Wert werde zudem jährlich überprüft und dürfte in den kommenden Jahren steigen. Nach dem Telekommunikationsgesetz hat jetzt jeder Bürger einen Rechtsanspruch auf Versorgung mit einem Mindestangebot an Sprachkommunikation, also Telefon, und einem schnellen Internetzugangsdienst für eine angemessene soziale und wirtschaftliche Teilhabe.

Bereits Mitte 2023 könnten sich die Vorgaben erhöhen. Da stellt man eine Mindestbandbreite im Download von mindestens 15 Megabit pro Sekunde in Aussicht. Wie man die Mindestbandbreite im Upload anheben könnte, ist offen. Menschen, für die kein Mindestangebot verfügbar ist, können sich an die Bundesnetzagentur wenden. Sobald die Bundesnetzagentur eine Unterversorgung feststellt, informiert sie innerhalb von zwei Monaten die Telekommunikationsanbieter. Die Unternehmen haben dann einen Monat Zeit, freiwillig eine Versorgung mit dem Mindestangebot anzubieten. Sollte kein Unternehmen ein Angebot machen, wird die Bundesnetzagentur innerhalb von spätestens vier Monaten eines oder mehrere Unternehmen dazu verpflichten, den Haushalt mit einem Telekommunikationsanschluss zu versehen und Telekommunikationsdienste anzubieten.

Die verpflichteten Anbieter müssen dann laut Bundesnetzagentur spätestens nach drei Monaten beginnen, die Voraussetzung für die Anbindung zu schaffen. In der Regel sollte das Mindestangebot dann innerhalb von weiteren drei Monaten zur Verfügung stehen. Wie lange es dauert, bis ein Anschluss zur Verfügung steht, hängt zum Beispiel davon ab, ob erhebliche Baumaßnahmen erforderlich sind.

Das Recht auf Versorgung mit Telekommunikationsdiensten legt jedoch ausdrücklich nicht fest, mit welcher Technik das Mindestangebot zu erbringen ist. Das Ziel ist nur allgemein, dass die Mindestbandbreite in der Hauptwohnung oder am Geschäftsort verfügbar ist. Die Mindestversorgung mit Telekommunikationsdiensten ist zudem „zu einem erschwinglichen Preis“ anzubieten. Dieser orientiert sich an der Entwicklung der Preise für Telekommunikationsdienste.

Da will die Bundesnetzagentur folgerichtig noch ihre Grundsätze über die Ermittlung erschwinglicher Preise für Telekommunikationsdienste sowie des dafür notwendigen Anschlusses veröffentlichen.

Quelle; Caschy
 
Zurück
Oben