Vom „Recht auf schnelles Internet“ hat man in Deutschland schon ganz häufig gehört. Beschlossen wurde „das Recht“ bereits 2021. Schnell ist dabei Ansichtssache, die Bundesnetzagentur schlug im März dieses Jahres eine Geschwindigkeit von 10 MBit/s im Download vor, bei einem Upload von mindestens 1,3 Mbit/s. Die Sache ist natürlich, dass die genannten Zahlen lächerlich erscheinen dürften, wenn man von „schnellem Internet“ spricht. Man denke sich eine Familie mit zwei Kindern, die vielleicht streamen und arbeiten wollen – das ist so ja eigentlich nicht machbar.
Das Bundeskabinett hat nun ein Recht auf schnelles Internet beschlossen. Konkret nennt sich das Ganze „Verordnung über die Mindestanforderungen für das Recht auf Versorgung mit Telekommunikationsdiensten (TK-Mindestversorgungsverordnung –TKMV) – BMDV“. Die Regeln sagen jetzt, dass überall in Deutschland im Download mindestens 10 MBit/s möglich sein müssen und im Upload 1,7 MBit/s – eine Latenz von 150 Millisekunden darf nicht überschritten werden. Die Werte werden jährlich überprüft und entsprechend der Entwicklung der Versorgungslage angepasst. Hierbei wird ein voranschreitender Gigabitausbau dafür sorgen, dass die festgelegten Werte in den kommenden Jahren ansteigen werden. Damit wird sichergestellt, dass die Grundversorgung der Verbraucher jederzeit den aktuellen Bedürfnissen entspricht.
Nach dem neuen Telekommunikationsgesetz haben Bürger einen individuellen Anspruch auf Versorgung mit einem Mindestangebot an Telekommunikationsdiensten, wie beispielsweise Anrufe, Videotelefonie, Onlineshopping oder Online-Banking. Es handelt sich hierbei nicht um ein Instrument für einen flächendeckenden Gigabitausbau, sondern um ein Sicherheitsnetz zur Sicherstellung einer angemessenen sozialen und wirtschaftlichen Teilhabe, das all jene auffängt, die bislang noch nicht ausreichend mit Telekommunikationsdiensten versorgt werden, so Bundesminister Dr. Volker Wissing.
Für viele Menschen sieht das vermutlich nach einer niedrigen Grenze aus, von Fall zu Fall wird es aber so sein, dass Nutzer froh sind, wenn sie das auch nutzen können. Ab dem 1. Juni sollen die Vorgaben für einen Rechtsanspruch gelten, dafür muss der Bundesrat noch abnicken. Dieser Termin dürfte derzeit allerdings nicht haltbar sein.
Quelle; caschy
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Das Bundeskabinett hat nun ein Recht auf schnelles Internet beschlossen. Konkret nennt sich das Ganze „Verordnung über die Mindestanforderungen für das Recht auf Versorgung mit Telekommunikationsdiensten (TK-Mindestversorgungsverordnung –TKMV) – BMDV“. Die Regeln sagen jetzt, dass überall in Deutschland im Download mindestens 10 MBit/s möglich sein müssen und im Upload 1,7 MBit/s – eine Latenz von 150 Millisekunden darf nicht überschritten werden. Die Werte werden jährlich überprüft und entsprechend der Entwicklung der Versorgungslage angepasst. Hierbei wird ein voranschreitender Gigabitausbau dafür sorgen, dass die festgelegten Werte in den kommenden Jahren ansteigen werden. Damit wird sichergestellt, dass die Grundversorgung der Verbraucher jederzeit den aktuellen Bedürfnissen entspricht.
Nach dem neuen Telekommunikationsgesetz haben Bürger einen individuellen Anspruch auf Versorgung mit einem Mindestangebot an Telekommunikationsdiensten, wie beispielsweise Anrufe, Videotelefonie, Onlineshopping oder Online-Banking. Es handelt sich hierbei nicht um ein Instrument für einen flächendeckenden Gigabitausbau, sondern um ein Sicherheitsnetz zur Sicherstellung einer angemessenen sozialen und wirtschaftlichen Teilhabe, das all jene auffängt, die bislang noch nicht ausreichend mit Telekommunikationsdiensten versorgt werden, so Bundesminister Dr. Volker Wissing.
Für viele Menschen sieht das vermutlich nach einer niedrigen Grenze aus, von Fall zu Fall wird es aber so sein, dass Nutzer froh sind, wenn sie das auch nutzen können. Ab dem 1. Juni sollen die Vorgaben für einen Rechtsanspruch gelten, dafür muss der Bundesrat noch abnicken. Dieser Termin dürfte derzeit allerdings nicht haltbar sein.
Quelle; caschy