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PC & Internet Breitband-Grundversorgung: Verbraucherzentralen enttäuscht

Vor gefühlten 100 Jahren hieß es einmal, dass wir in Deutschland schnellstmöglich alle 50 MBit/s bezüglich der Internetgeschwindigkeit bekommen sollten. Das war damals wohl kein „Versprechen“, sondern eher ein „versprechen“.

Mittlerweile – und damit Jahre später – hat das Bundeskabinett beschlossen, dass in einer Zeit, in der immer höhere Anforderungen, auch durch Heimarbeit, 10 Mbit/s im Download ausreichen müssen – und 1,3 MBit/s im Upload. Da kann man quasi die Bits daheim noch per Handschlag begrüßen.

Schlupflöcher gibt’s sogar auch noch, denn wenn gar nicht anders möglich, soll auch Satelliten-Internet ermöglicht werden. Eine Latenz von 150 Millisekunden darf nicht überschritten werden. Enttäuschend, wie auch die Verbraucherzentralen empfinden.

Der Bundestagsausschuss Digitales hält am heutigen 9. Mai 2022 eine öffentliche Anhörung zum Thema Breitband-Grundversorgung. Diskutiert wird unter anderem der kürzlich veröffentlichte Kabinettsentwurf der Verordnung über Mindestanforderungen für das Recht auf Versorgung mit Telekommunikationsdiensten (TKMV).

Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv), der als Sachverständiger an der Anhörung teilnimmt, fordert unter anderem höhere anfängliche Bandbreiten und ein Festhalten an der vorgeschlagenen Latenz. Auch dürfen keine Ausnahmen durch die Hintertür festgelegt werden. Die Verordnung soll nach Zustimmung des Bundesministeriums für Digitales und Verkehr, dem Bundestagsausschuss Digitales und dem Bundesrat am 1. Juni 2022 in Kraft treten.

Die Menschen in Deutschland müssen endlich flächendeckend Zugang zum Internet haben. Damit das gelingt, gibt es gesetzlich festgelegte Mindestvorgaben. Der Kabinettsentwurf eröffnet aber die Möglichkeit, die festgelegten Mindestvorgaben des Telekommunikationsgesetzes für die Breitband-Grundversorgung noch weiter zu unterschreiten. Über eine Öffnungsklausel wird durch die Hintertür versucht, den Einsatz von geostationären Satelliten zu ermöglichen, die regelmäßig nicht die Latenz von 150 ms erreichen. Dass der Dienst nicht stets in minimal festgelegter Qualität verfügbar sein muss, ist aus Sicht des vzbv nicht vereinbar mit dem Telekommunikationsgesetz,
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Jutta Gurkmann, Vorständin des vzbv.

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Quelle; caschy
 
Für jeden Dreck wird hier Geld ohne Ende verballert, aber für wichtige Infrastruktur.
Bloß nicht, wo kämen wir denn da hin?
 
Steht ja jedem frei bei der Telekom anzurufen, sich ein Angebot zum FTTH Ausbau anfertigen zu lassen und dieses am ende dann auch anzunehmen.
 
Man muss das ungeschriebene lesen :)

heute sind es 10 Mbit/s in 2 Jahren wenn die 18Mbit/s beschließen haben die mit Ihren Ausbau mit 80 % mehr Geschwindigkeit eine deutliche Steigerung erreicht :)
das hört sich wesentlich besser an als nur die 8 Mbit /s mehr :D :D :D
 
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Wurde bei uns ohne ein Angebot zu machen mit der Begründung „Zu wenige Interessenten„ einfach abgelehnt.

Naja, bis vor ein paar Jahren hatten wir nur instabiles ADSL mit weniger als 1,5MBit Download und 256KBit Upload, da sind die heutigen stabilen VDSL50 (VDSL100 wären möglich, brauchen wir aber nicht) ein echter Fortschritt. Möglich wurde das, weil bei uns ein neues Siedlungsgebiet geplant wurde und wir auch von dem Infrastrukturausbau dafür profitiert haben. Noch steht keines der geplanten Häuser und wir sind die einzigen am VDSL-DSLAM.;):)
 
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Also ich soll der Telekom "Ihre" Leitung bezahlen mit diese mir Ihre Dienstleistung überhaupt erst anbieten kann ?

Für mich persönlich soll der Internetanbieter die Leitung bezahlen (gehört zu deren Geschäft), refinanziert wird diese ja dann über mich und meine monatlichen Kosten.
Bei Vodafone Kabel, bzw. hier in BW früher Unitymedia, gab es öfters mal das Angebot, Hausanschluss legen mit Kosten bis 1000€ zahlt UM selbst.
Habe ich dankend angenommen und bin nun seit 5 Jahren von der 150 bis zu 1000 Leitung zufriedener Kunde.
Und die Kosten sind für Vodafone schon lange wieder drin.

So sollte das aus meiner Sicht überall sein.
 
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