Die Bundesnetzagentur schlägt für den erweiterten Universaldienst eine erste Down- und Uploadrate vor, zu der Interessierte nun Stellung nehmen können.
Das Recht auf "schnelles" Internet ist Teil der Anfang Dezember in Kraft getretenen Novelle des Telekommunikationsgesetzes (TKG) und soll in sechs Monaten greifen. Die Bundesnetzagentur (BNetzA) soll die Bedingungen bis zum 1. Juni in einer Rechtsverordnung regeln. Die Regulierungsbehörde stellt nun ihren Vorschlag dafür zur Diskussion: Ein auf Grundlage des Gesetzes geschalteter Anschluss soll demnach eine Downloadrate von mindestens 10 MBit/s, eine Upload-Geschwindigkeit von mindestens 1,3 MBit/s und eine Latenz von maximal 150 Millisekunden aufweisen.
Mit den Werten bleibt die Regulierungsbehörde hinter den Erwartungen etwa des Bundestags zurück. Die Abgeordneten legten fest, dass unter den erweiterten Universaldienst reguläre Homeoffice-Anwendungen, Anrufe und Videocalls sowie die Nutzungsmöglichkeit sozialer Medien fallen. Diese Leistung dürfte ihnen zufolge zunächst "durch ein 30-MBit-Produkt erreicht" werden. Der Bundesverband der Verbraucherzentralen (vzbv) forderte sogar, dass als Bandbreite anfänglich mindestens 50 MBit/s festgelegt werden sollen.
"7,7 MBit/s sind ausreichend"
Soweit will die BNetzA nicht gehen, auch wenn unter anderem der Digitalausschuss des Bundestags der geplanten Verordnung noch zustimmen muss. Sie beruft sich vor allem auf ein Gutachten zu den technischen Mindestanforderungen an den sicherzustellenden Internetzugangsdienst, das sie bei der Beratungsfrima WIK-Consult sowie dem IT-Dienstleister Zafaco in Auftrag gegeben hatte. Die Sachverständigen halten laut dem Gutachten für die Nutzung der vorgesehenen Internetservices eine Downloadrate von 7,7 MBit/s für ausreichend. Beim Upload landen sie bei den übernommenen 1,3 MBit/s. Diese Leistung beinhalte dabei auch die Erfordernisse des Einsatzes verschlüsselter Virtual Private Networks (VPN).
Eine zeitgleiche Nutzung von Diensten, wie sie vor allem in Mehrpersonenhaushalten bedeutsam ist, haben die Experten für die Bestimmung der technischen Leistungsmerkmale nicht herangezogen. Die Ladezeit für Webseiten konnte ihnen zufolge bei Tests zur Breitbandmessung "keine nennenswerten Unterschiede für die verschiedenen Anschlussgeschwindigkeiten zu Tage bringen" und sei so weitgehend irrelevant. Die strengsten Anforderungen – gerade bei der Latenz – resultierten aus bidirektionalen Sprachanwendungen mit Echtzeitcharakter.
Die BNetzA schlägt nach eigenen Angaben beim Download einen höheren Wert vor, um unter anderem "bis zur ersten Überprüfung eine adäquate Versorgung zu gewährleisten". Sie wird die Anforderungen an den Universaldienst, der aktuell noch eine Mindestgeschwindigkeit von 56 KBit/s vorsieht, jährlich überprüfen und "entsprechend der technologischen Entwicklung dynamisch anpassen". Damit sei gewährleistet, "dass den berechtigten Interessen an einer angemessenen Grundversorgung für alle jederzeit Rechnung getragen wird".
Die nun zur Debatte stehenden Werte stünden "im Einklang mit den Erkenntnissen über die Praxis anderer europäischer Staaten", verteidigt die Behörde ihren. So hätten Regulierer bislang auch dort beim Download nicht mehr als 10 MBit/s als Mindestanforderung festgelegt. Gleichzeitig seien die Anforderungen "mit Augenmaß zu setzen, damit der sich aktuell spürbar beschleunigende Glasfaserausbau keinen Schaden nimmt". Sonst müssten die Unternehmen etwa kurzfristig knappe Planungs- und Tiefbaukapazitäten umwidmen, die sie bereits für die Errichtung von Gigabitnetzen eingeplant hatten.
Mobilfunk und Satellit
Anhand einer ausführlichen Begründung ihres Plans hat die Behörde eine Konsultation gestartet. Eingaben können bis zum 31.01.2022 in elektronischer Form an ravt-konsultation@bnetza.de gemailt werden. Zur Diskussion stehen zudem zwei weitere Gutachten. WIK und die Firma Umlaut Communications kommen in einem davon zu dem Resultat, dass der Mobilfunk mit 4G und 5G grundsätzlich in der Lage ist, "die sich abzeichnenden technischen Mindestanforderungen an den Universaldienst zu erfüllen". Komplizierter gestaltet sich die Lage beim Satelliten-Internet. Forscher vom Fraunhofer-Institut für Integrierte Schaltungen (IIS) bewerten hier zumindest die Ausgangssituation mit Stand 2020 als "sehr angespannt".
Mit den Angeboten von Eutelsat Konnect und Starlink von SpaceX entspannt sich dem IIS zufolge aber die Situation im Verlauf des Jahres 2021: "Es bestehen erstmalig Angebote mit einem monatlichen Volumen von deutlich über 100 Gigabyte". Starlink sei durch sein Flatrate-Angebot mit einem Monatspreis von 99 Euro und Gesamtkosten von 122 Euro jedoch "vergleichsweise hochpreisig". Bis Ende 2022 dürften zudem auch hier Kapazitätsengpässe bestehen. Parallel kämen dann aber weitere Verbindungsmöglichkeiten durch Konnect VHTS, ViaSat-3 und Amazon Kuiper hinzu. Dann könnten über 100.000 Neukunden die Dienste "im üblichen Umfang" nutzen.
Quelle; heise
Das Recht auf "schnelles" Internet ist Teil der Anfang Dezember in Kraft getretenen Novelle des Telekommunikationsgesetzes (TKG) und soll in sechs Monaten greifen. Die Bundesnetzagentur (BNetzA) soll die Bedingungen bis zum 1. Juni in einer Rechtsverordnung regeln. Die Regulierungsbehörde stellt nun ihren Vorschlag dafür zur Diskussion: Ein auf Grundlage des Gesetzes geschalteter Anschluss soll demnach eine Downloadrate von mindestens 10 MBit/s, eine Upload-Geschwindigkeit von mindestens 1,3 MBit/s und eine Latenz von maximal 150 Millisekunden aufweisen.
Mit den Werten bleibt die Regulierungsbehörde hinter den Erwartungen etwa des Bundestags zurück. Die Abgeordneten legten fest, dass unter den erweiterten Universaldienst reguläre Homeoffice-Anwendungen, Anrufe und Videocalls sowie die Nutzungsmöglichkeit sozialer Medien fallen. Diese Leistung dürfte ihnen zufolge zunächst "durch ein 30-MBit-Produkt erreicht" werden. Der Bundesverband der Verbraucherzentralen (vzbv) forderte sogar, dass als Bandbreite anfänglich mindestens 50 MBit/s festgelegt werden sollen.
"7,7 MBit/s sind ausreichend"
Soweit will die BNetzA nicht gehen, auch wenn unter anderem der Digitalausschuss des Bundestags der geplanten Verordnung noch zustimmen muss. Sie beruft sich vor allem auf ein Gutachten zu den technischen Mindestanforderungen an den sicherzustellenden Internetzugangsdienst, das sie bei der Beratungsfrima WIK-Consult sowie dem IT-Dienstleister Zafaco in Auftrag gegeben hatte. Die Sachverständigen halten laut dem Gutachten für die Nutzung der vorgesehenen Internetservices eine Downloadrate von 7,7 MBit/s für ausreichend. Beim Upload landen sie bei den übernommenen 1,3 MBit/s. Diese Leistung beinhalte dabei auch die Erfordernisse des Einsatzes verschlüsselter Virtual Private Networks (VPN).
Eine zeitgleiche Nutzung von Diensten, wie sie vor allem in Mehrpersonenhaushalten bedeutsam ist, haben die Experten für die Bestimmung der technischen Leistungsmerkmale nicht herangezogen. Die Ladezeit für Webseiten konnte ihnen zufolge bei Tests zur Breitbandmessung "keine nennenswerten Unterschiede für die verschiedenen Anschlussgeschwindigkeiten zu Tage bringen" und sei so weitgehend irrelevant. Die strengsten Anforderungen – gerade bei der Latenz – resultierten aus bidirektionalen Sprachanwendungen mit Echtzeitcharakter.
Die BNetzA schlägt nach eigenen Angaben beim Download einen höheren Wert vor, um unter anderem "bis zur ersten Überprüfung eine adäquate Versorgung zu gewährleisten". Sie wird die Anforderungen an den Universaldienst, der aktuell noch eine Mindestgeschwindigkeit von 56 KBit/s vorsieht, jährlich überprüfen und "entsprechend der technologischen Entwicklung dynamisch anpassen". Damit sei gewährleistet, "dass den berechtigten Interessen an einer angemessenen Grundversorgung für alle jederzeit Rechnung getragen wird".
Die nun zur Debatte stehenden Werte stünden "im Einklang mit den Erkenntnissen über die Praxis anderer europäischer Staaten", verteidigt die Behörde ihren. So hätten Regulierer bislang auch dort beim Download nicht mehr als 10 MBit/s als Mindestanforderung festgelegt. Gleichzeitig seien die Anforderungen "mit Augenmaß zu setzen, damit der sich aktuell spürbar beschleunigende Glasfaserausbau keinen Schaden nimmt". Sonst müssten die Unternehmen etwa kurzfristig knappe Planungs- und Tiefbaukapazitäten umwidmen, die sie bereits für die Errichtung von Gigabitnetzen eingeplant hatten.
Mobilfunk und Satellit
Anhand einer ausführlichen Begründung ihres Plans hat die Behörde eine Konsultation gestartet. Eingaben können bis zum 31.01.2022 in elektronischer Form an ravt-konsultation@bnetza.de gemailt werden. Zur Diskussion stehen zudem zwei weitere Gutachten. WIK und die Firma Umlaut Communications kommen in einem davon zu dem Resultat, dass der Mobilfunk mit 4G und 5G grundsätzlich in der Lage ist, "die sich abzeichnenden technischen Mindestanforderungen an den Universaldienst zu erfüllen". Komplizierter gestaltet sich die Lage beim Satelliten-Internet. Forscher vom Fraunhofer-Institut für Integrierte Schaltungen (IIS) bewerten hier zumindest die Ausgangssituation mit Stand 2020 als "sehr angespannt".
Mit den Angeboten von Eutelsat Konnect und Starlink von SpaceX entspannt sich dem IIS zufolge aber die Situation im Verlauf des Jahres 2021: "Es bestehen erstmalig Angebote mit einem monatlichen Volumen von deutlich über 100 Gigabyte". Starlink sei durch sein Flatrate-Angebot mit einem Monatspreis von 99 Euro und Gesamtkosten von 122 Euro jedoch "vergleichsweise hochpreisig". Bis Ende 2022 dürften zudem auch hier Kapazitätsengpässe bestehen. Parallel kämen dann aber weitere Verbindungsmöglichkeiten durch Konnect VHTS, ViaSat-3 und Amazon Kuiper hinzu. Dann könnten über 100.000 Neukunden die Dienste "im üblichen Umfang" nutzen.
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Quelle; heise