Bereits seit einem Jahr hätten Hersteller das Recht auf Reparatur für Elektronik umsetzen können. Nun bemerkt man, dass Fachkräfte fehlen – und der Staat soll zahlen.
Techniker beim TÜV Rheinland bei einem Reparaturversuch im Jahr 2024
Das Recht auf Reparatur wird mit den derzeit verfügbaren Fachkräften nicht umzusetzen sein. Das ergab eine Befragung der IFH Köln unter Verbrauchern, Fachhändlern, Herstellern und der Ersatzteilwirtschaft zu der EU-Richtlinie, die am 26. Juni 2025 vorgelegt wurde. Aufgrund der Richtlinie gehen mehr als die Hälfte der Hersteller (56 Prozent) und des Fachhandels (52 Prozent) davon aus, dass ihr eigenes Reparaturvolumen steigen wird.
Fast drei Viertel der befragten Fachhändler (74 Prozent) und knapp die Hälfte der befragten Hersteller (40 Prozent) geben jedoch an, mit den aktuell vorhandenen Ressourcen nicht oder nur teilweise auch ein größeres Reparaturvolumen umsetzen zu können.
"Die Studie zeigt deutlich, dass die wachsenden Reparaturwünsche der Kunden nur mit ausreichend qualifiziertem Personal erfüllt werden können. Handel und Industrie sind sich einig, dass der Fachkräftemangel eine der größten Herausforderungen bei der Umsetzung des Rechts auf Reparatur ist", erklärte Frank Schipper, Vorsitzender des Handelsverbands Technik (BVT). "Hier sehen wir Handlungsbedarf auch bei der Politik, die notwendige Aus- und Weiterbildung wirkungsvoll zu fördern."
Auch Konrad Lehmann, Vorstand bei dem Versicherer Wertgarantie, erklärte: "Bereits heute ist die Anzahl an Reparaturen für Fachhändler kaum zu bewältigen. Ohne qualifiziertes Personal wird dem steigenden Reparaturvolumen nicht nachzukommen sein." Lehmann sagte: "Jetzt ist die Politik gefordert. Es sind einerseits Ausbildungs- und Schulungsinitiativen notwendig und andererseits klare und einheitliche Rahmenbedingungen."
Jeweils über 60 Prozent der Fachhandelsunternehmen (68 Prozent) und der Hersteller (63 Prozent) gehen zudem davon aus, dass die Kosten für eine Reparatur steigen werden. So sehen Fachhändler unter anderem die Erhöhung der Preise für Ersatzteile durch Hersteller (68 Prozent), einen zusätzlichen Personalaufwand für Serviceleistungen (58 Prozent) und zusätzliche Kosten für die Lagerung von Ersatzteilen (52 Prozent) als wichtigste Gründe für steigende Reparaturpreise an. Die Mehrheit der befragten Hersteller sehen im zusätzlichen Personalaufwand für Serviceleistungen (92 Prozent), in zusätzlichen Kosten für die Lagerung von Ersatzteilen (83 Prozent) und in zusätzlichen Kosten durch die Vorhaltung von diesen (75 Prozent) die drei größten Preistreiber für Reparaturen.
Die entsprechende Reparaturrichtlinie trat bereits am 31. Juli 2024 in Kraft und sollte innerhalb von zwei Jahren umgesetzt werden. Die Branche hatte also genügend Zeit, sich darauf vorzubereiten und Fachkräfte auszubilden. Doch nun soll der Staat die Kosten für die Weiterbildung übernehmen.
Für Waschmaschinen, Wäschetrockner, Geschirrspüler, Kühlgeräte, Monitore, Fernseher, Server, Datenspeicher, Smartphones, Tablets, Batterien für E-Bikes und E-Scooter wird das Recht eingeräumt, bei einem Defekt außerhalb der kaufvertraglichen Gewährleistungszeit von Herstellern eine Reparatur zu "angemessenen Kosten" verlangen zu können.
Quelle; golem
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Techniker beim TÜV Rheinland bei einem Reparaturversuch im Jahr 2024
Das Recht auf Reparatur wird mit den derzeit verfügbaren Fachkräften nicht umzusetzen sein. Das ergab eine Befragung der IFH Köln unter Verbrauchern, Fachhändlern, Herstellern und der Ersatzteilwirtschaft zu der EU-Richtlinie, die am 26. Juni 2025 vorgelegt wurde. Aufgrund der Richtlinie gehen mehr als die Hälfte der Hersteller (56 Prozent) und des Fachhandels (52 Prozent) davon aus, dass ihr eigenes Reparaturvolumen steigen wird.
Fast drei Viertel der befragten Fachhändler (74 Prozent) und knapp die Hälfte der befragten Hersteller (40 Prozent) geben jedoch an, mit den aktuell vorhandenen Ressourcen nicht oder nur teilweise auch ein größeres Reparaturvolumen umsetzen zu können.
"Die Studie zeigt deutlich, dass die wachsenden Reparaturwünsche der Kunden nur mit ausreichend qualifiziertem Personal erfüllt werden können. Handel und Industrie sind sich einig, dass der Fachkräftemangel eine der größten Herausforderungen bei der Umsetzung des Rechts auf Reparatur ist", erklärte Frank Schipper, Vorsitzender des Handelsverbands Technik (BVT). "Hier sehen wir Handlungsbedarf auch bei der Politik, die notwendige Aus- und Weiterbildung wirkungsvoll zu fördern."
Auch Konrad Lehmann, Vorstand bei dem Versicherer Wertgarantie, erklärte: "Bereits heute ist die Anzahl an Reparaturen für Fachhändler kaum zu bewältigen. Ohne qualifiziertes Personal wird dem steigenden Reparaturvolumen nicht nachzukommen sein." Lehmann sagte: "Jetzt ist die Politik gefordert. Es sind einerseits Ausbildungs- und Schulungsinitiativen notwendig und andererseits klare und einheitliche Rahmenbedingungen."
Jeweils über 60 Prozent der Fachhandelsunternehmen (68 Prozent) und der Hersteller (63 Prozent) gehen zudem davon aus, dass die Kosten für eine Reparatur steigen werden. So sehen Fachhändler unter anderem die Erhöhung der Preise für Ersatzteile durch Hersteller (68 Prozent), einen zusätzlichen Personalaufwand für Serviceleistungen (58 Prozent) und zusätzliche Kosten für die Lagerung von Ersatzteilen (52 Prozent) als wichtigste Gründe für steigende Reparaturpreise an. Die Mehrheit der befragten Hersteller sehen im zusätzlichen Personalaufwand für Serviceleistungen (92 Prozent), in zusätzlichen Kosten für die Lagerung von Ersatzteilen (83 Prozent) und in zusätzlichen Kosten durch die Vorhaltung von diesen (75 Prozent) die drei größten Preistreiber für Reparaturen.
Die entsprechende Reparaturrichtlinie trat bereits am 31. Juli 2024 in Kraft und sollte innerhalb von zwei Jahren umgesetzt werden. Die Branche hatte also genügend Zeit, sich darauf vorzubereiten und Fachkräfte auszubilden. Doch nun soll der Staat die Kosten für die Weiterbildung übernehmen.
Für Waschmaschinen, Wäschetrockner, Geschirrspüler, Kühlgeräte, Monitore, Fernseher, Server, Datenspeicher, Smartphones, Tablets, Batterien für E-Bikes und E-Scooter wird das Recht eingeräumt, bei einem Defekt außerhalb der kaufvertraglichen Gewährleistungszeit von Herstellern eine Reparatur zu "angemessenen Kosten" verlangen zu können.
Quelle; golem