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Off Topic EU beschließt Recht auf Reparatur

Damit kaputte Geräte nicht sofort weggeschmissen werden und stattdessen eine Reparatur für Verbraucher:innen attraktiver wird, will die Europäische Kommission ein Recht auf Reparatur schaffen (wir berichteten). Ein entsprechendes Gesetz ist schon länger im Gespräch und nun kommt wieder Bewegung in die Sache: Gestern hat der Binnenmarktausschuss für den Gesetzesvorschlag der Kommission vom März gestimmt. In Zukunft werden Verbraucher:innen einen Anspruch darauf haben, ihre defekten Geräte nach dem Ablauf der gesetzlichen zweijährigen Gewährleistungspflicht reparieren zu lassen.

Hersteller müssen Ersatzteile bereitstellen

Mit 38 Stimmen dafür und zwei Stimmen dagegen wurde gestern im Binnenmarktausschuss über den Gesetzesvorschlag abgestimmt, berichtet die FAZ. Reparaturen sollen dadurch gefördert und unterstützt werden. Vor allem aber soll dadurch auch ein Bewusstsein dafür geschaffen werden, nachhaltig mit Ressourcen umzugehen.

Konkret gibt das Gesetz den Verbraucher:innen das Recht auf eine innerhalb eines angemessenen Zeitraums kostenpflichtige Reparatur. Hersteller wiederum sind dazu verpflichtet, die dafür notwendigen Ersatzteile bereitzustellen. Da aktuell eine Reparatur oftmals an fehlenden Ersatzteilen scheitert, reagiert die EU-Kommission mit der Vorgabe, dass unabhängige Werkstätten einen direkten Zugriff auf Ersatzteile haben oder sie Anleitungen zum Nachbau bekommen sollen.

Bei einer Reparatur können sich die Verbraucher:innen direkt an den Hersteller wenden. Diese sollen dadurch angehalten werden, ihre Produkte besonders reparaturfreundlich zu gestalten. Hersteller haften wie Werkstätten nach der Reparatur ein Jahr lang. Nationale Behörden sollen die Preisgestaltung überwachen, um überhöhte Preise für Ersatzteile zu verhindern. Damit ein starker Wettbewerb gewährleistet werden kann, sollen alle Informationen und Ersatzteile zu erschwinglichen Preisen verfügbar sein.

Ausschuss schwächt Vorschlag ab

Die Vorgaben gelten jedoch nicht für jede Art von Produkten. Der Anwendungsbereich wurde auf Güter beschränkt, für die es Vorgaben zur Reparierbarkeit innerhalb der „EU-Ökodesign-Regeln“ gibt. Dazu zählen Haushaltsgeräte, Smartphones und Laptops, aber auch Fahrräder.

Bei der Hierarchie hat der Ausschuss den Gesetzesvorschlag etwas abgeschwächt. Ginge es nach der EU-Kommission hätte eine Reparatur immer vor dem Austausch eines defekten Produkts erfolgen müssen, wenn dieses nicht teurer gewesen wäre. Der Ausschuss schränkt das nun ein und schreibt vor, dass das defekte Gerät ausgetauscht werden kann, wenn eine Reparatur „erhebliche Unannehmlichkeiten“ für die Verbraucher:innen mit sich bringt.

Die Bestätigung durch das Plenum bis Ende November gilt lediglich als Formsache. Das Parlament wird im Anschluss mit dem Ministerrat über eine gemeinsame Linie verhandeln, damit das Gesetz in Kraft treten kann. Bis Ende November sollen auch die einzelnen Staaten ihre Position vorlegen.

Du musst Regestriert sein, um das angehängte Bild zusehen.


Quelle; onlinehaendler-news
 
Wir kommen jeden tag dem Sozialismus ein Stück näher. Im Grunde will er zu uns und wir kommen ihn schon etwas entgegen damit es nicht so lange dauert. Alles schön regulieren damit man etwas zu tun hat und nicht ganz unnütz ist. Könnte ja auffallen.
 
Vom Prinip her halte ich das schon für sinnvoll.
Aber wer lässt schon z.B. einen Fön der 20 € gekostet hat reparieren.
Bei den hohen Arbeitskosten wird das teuerer als ein neues Gerät.
 
Wenn der Hersteller keine Ersatzteile liefern will, gehe ich so vor, dass ich mir das gleiche Gerät kaufe mit anderen defekten.
So kann ich aus 2 Geräte ein Funktionierendes machen.
Gehäuseteile, die gebrochen sind, kann man, wenn der Hersteller nicht liefern kann oder will, via 3D Drucker selber herstellen.

Akkutausch ist im Weitesten sinne auch eine Reparatur.
Nur da nutzen einige Hersteller das Schlupfloch "Wasserdicht" aus, um keine Ersatzteile liefern zu müssen. (n) :mad:
 
Wir kommen jeden tag dem Sozialismus ein Stück näher. Im Grunde will er zu uns und wir kommen ihn schon etwas entgegen damit es nicht so lange dauert. Alles schön regulieren damit man etwas zu tun hat und nicht ganz unnütz ist. Könnte ja auffallen.

Nix verstanden?
DU hast das Recht! auf Reparatur! Nicht die Pflicht!
Wenn du deinen Laptop/Fön/Fahrrad NICHT reparieren (lassen) willst, darfst du ihn/es natürlich wegschmeissen!
So wie jetzt auch.

(Lesen > Verstehen > Posten)
 
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