Du musst Regestriert sein, um das angehängte Bild zusehen.
Fritz-Box Hersteller AVM musste im Patentstreit mit Huawei in erster Instanz eine Niederlage einstecken.
Hier lesen Sie, wie das Unternehmen jetzt reagiert.
Huawei hat im Frühjahr 2022 in Deutschland WLAN-Patentklagen gegen mehrere Unternehmen eingereicht.
Betroffen sind unter anderem Amazon, AVM, Netgear und Stellantis.
Am 10. November 2023 fällte das Landgericht München im Verfahren Huawei gegen AVM ein erstes Urteil zu Ungunsten von AVM.
Huawei hatte zwei Klagen gegen AVM eingereicht.
Dabei geht es um die beiden sogenannten standardessentiellen Patente (SEPs) EP3337077 (Aktenzeichen 21 O 2576/22) und EP3143741 (Aktenzeichen 7 O 2578/22) im Zusammenhang mit Wi-Fi 6 (IEEE 802.11ax). SEPs sind Patente, die für eine Technologie, in diesem Fall WLAN, von grundlegender Bedeutung sind.
Huawei ist einer der wichtigsten Entwickler neuer Funkstandards und hält entsprechende Patente.
Während die zweite Klage abgewiesen wurde, konnte sich Huawei im Rechtsstreit um EP3337077 durchsetzen.
Das Patent beschreibt Details bei der Implementierung des Orthogonal Frequency Division Multiple Access (OFDMA).
Diese Funktion ist mit Wi-Fi 6 zu einem wichtigen Bestandteil drahtloser Netzwerke geworden.
AVM legte nach Urteil zugunsten von Huawei Berufung ein und veröffentlicht Updates
Du musst Regestriert sein, um das angehängte Bild zusehen.
Das Landgericht hat in erster Instanz Huawei Recht gegeben.
AVM hatte zunächst versucht, sich auf Verfahrensfehler nach § 145 PatG zu berufen und dann versucht, seine Verhandlungsbemühungen mit dem Lizenznehmer Huawei als hinreichend darzulegen.
Letztlich ist es dem Unternehmen jedoch nicht gelungen, ausreichende Bemühungen zum Abschluss eines Lizenzvertrages mit Huawei nachzuweisen.
Sollte das Urteil rechtskräftig werden, dürfte AVM seine WLAN-Produkte mit Wi-Fi 6, Wi-Fi 6E und Wi-Fi 7 nicht mehr verkaufen.
Im Handel befindliche Geräte müssten zurückgerufen und vernichtet werden.
AVM hat Anfang Dezember 2023 Berufung beim Oberlandesgericht München eingelegt und geht auch vor dem Bundespatentgericht gegen den Mitbewerber aus China vor.
AVM reagiert mit Fritz-Box Updates auf drohendes Verkaufsverbot
Zu Beginn des Jahres hat AVM nun mit Firmware-Updates für einige Fritz-Boxen reagiert.Die Fritz-Boxen 7530 AX, 4060, 6690 Cable und der Fritz-Repeater 3000 AX haben die Version 7.57 erhalten.
Für die Fritz-Box 5590 Fiber gibt es die Version 7.58.
Eine AVM Sprecherin hat gegenüber "heise online" bestätigt, dass diese Neuerungen auf den Patentstreit zurückzuführen sind und versichert, dass die Geräte nach dem Update wie gewohnt funktionieren:
"Mit der aktualisierten Firmware vom 1. Januar 2024 für sechs Wi-Fi-6-Produkte wird der strittige Vorwurf einer Patentrechtsverletzung aufgelöst.
Die Anpassung ist für neu installierte Geräte seit dem 1. Januar 2024 aktiv.
Bestandsgeräte sind davon nicht berührt und für den gewohnten Einsatz hat die aktualisierte Firmware keine Auswirkungen".
Das DSL-Topmodell, die Fritzbox 7590 AX, hat hingegen kein Update erhalten.
In einer früheren Stellungnahme bestritt das Unternehmen, dass das Huawei-Patent in den eigenen Routern verwendet wird.
Möglicherweise hat mit dem Update jetzt eine Angleichung der Modelle an die Fritz-Box 7590 AX stattgefunden.
Quelle: heise online