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Hardware & Software Huawei siegt gegen AVM vor Münchner Gericht: Droht Verkaufsverbot für Fritzbox?

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Huawei hat im Jahr 2022 mehrere Hersteller von Netzwerkgeräten/Routern verklagt, weil diese illegal patentgeschützte Techniken nutzen würden.
Zu den verklagten Unternehmen gehört auch AVM.
Jetzt hat das Landgericht München ein erstes Urteil gefällt, das für Fritzbox-Fans nach einer Katastrophe klingt.
Denn das Gericht hat Huawei in einem Punkt stattgegeben: AVM nutzt demnach tatsächlich eine Technik, an der Huawei die Patentrechte besitzt, illegal für seine aktuellen Fritzbox-Modelle.

Das Urteil wurde noch nicht veröffentlicht und weder von AVM noch von Huawei gibt es dazu eine Pressemitteilung.
Doch heise.de
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.
Das Urteil des Landgerichts München stammt demnach vom 10. November 2023.
Huawei hatte gegen AVM zwei Klagen eingereicht.
Eine der Klagen lehnte das Gericht ab, doch bei der anderen Klage gab es Huawei recht.

In dem Urteil, bei dem Huawei gegen AVM gewann, geht es um das sogenannte standardessenzielle Patent EP3337077.
Huawei ist einer der Hauptbeitragenden für eine Technik namens Orthogonal Frequency Division Multiple Access (OFDMA), die ein wichtiger Bestandteil des schnellen Wi-Fi 6 (IEEE 802.11ax) ist.
Bei Orthogonal Frequency Division Multiple Access (OFDMA) geht es darum, dass WLAN-Basisstationen gleichzeitig an mehrere Clientgeräte senden.

Verkaufsverbot droht!​

Das Landgericht München hat bei dieser Patentklage Huawei gegen AVM in vollem Umfang recht gegeben und AVMs Verteidigung zurückgewiesen.
Die Konsequenz könnte verheerend sein: Es droht ein Verkaufsverbot für alle AVM-Produkte mit Wi-Fi 6 und Wi-Fi 7.
Davon wären alle leistungsfähigeren Fritzbox-Modelle betroffen.
Bereits an die Händler ausgelieferte Geräte müssten zurückgerufen und zerstört werden.

Noch besteht Hoffnung.​

Allerdings ist das Urteil noch nicht rechtskräftig.
AVM hat laut Heise.de im Dezember Berufung vor dem Oberlandesgericht München eingelegt.
AVM verneint in einer Stellungnahme gegenüber heise.de, dass das Patent von Huawei bei gängigen WLAN-Produkten überhaupt zum Einsatz komme und sieht dementsprechend keine Patentverletzung.
Da standardessentielle Patente (SEP) keine gewöhnlichen Patente seien und deshalb dafür bestimmte Regeln gelten würden, damit man diese fair nutzen könnte.
AVM ist optimistisch, dass es mit seiner Berufung Erfolg haben wird und dass dieses Patent in seiner derzeitigen Form nichtig sei.
Endkunden seien von dem Urteil nicht betroffen, teilt AVM mit.


Quelle: heise.de
 
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