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HOT Premiere wird gegen ca. 1000 Schwarzseher klagen!!!!!!

Premiere geht gegen Computerfirma vor - 1 000 Kunden im Visier der Polizei
[ug] München/Bautzen - Die Premiere AG geht weiterhin gegen illegale Nutzung seines TV-Angebotes vor. Die Bautzener Staatsanwaltschaft wird Anklage gegen eine dort ansässige Computerfirma erheben, die Piraterie-Module bundesweit vertrieben hat. Auch die rund 1000 Kunden der Firma werden bald Post vom Staatsanwalt bekommen.



Seit dem Jahr 2007 ermittelt die Bautzener Staatsanwaltschaft gegen ein Bautzener Unternehmen. Der Vorwurf: Computerbetrug. Das Unternehmen - dessen Firmenchef in Haft sitzt, vertrieb bundesweit CI-Module und Boxen, auf denen u.a. so genannte Emulatoren aufgespielt waren, die den illegalen Empfang der Programme der Pay-TV-Plattform Premiere ermöglichten.

Wie der Pressesprecher der Bautzener Staatsanwaltschaft, Staatsanwalt Christopher Gerhardi, auf Anfrage von DIGITAL FERNSEHEN bestätigte, steht die Anklageerhebung gegen den Händler unmittelbar bevor. Die Anzeige gegen den Mann kam von Prem*ere selbst. Prem*ere sei den Betrügern durch Testkäufer auf die Spur gekommen. Prem*ere geht seit Jahren gegen illegale Nutzung vor (DIGITAL FERNSEHEN berichtete).

"Der Sender hat Anzeige erstattet", erklärte Hans-Eberhard Schwarz, Leiter des Bautzener Kriminaldienstes, gegenüber der Sächsischen Zeitung.

Die Ermittlungen der Staatsanwaltschaft umfassen einen Zeitraum von Anfang 2005 bis August 2008. Sie beziehen sich also auf die Zeit, bevor Prem*ere die alte, gehackte Version seiner Verschlüsselung abschaltete, eine dem Stand der Technik entsprechende Verschlüsselung etablierte, und sein System durch einen Kartentausch sicher machte.

Bei der Bautzener Polizei laufen auch künftig alle Fäden zusammen, denn auch die rund 1 000 Kunden der Bautzener Computerfirma sollen in nächster Zeit Post erhalten. Die Beamten ermittelten in der Vergangenheit aus einem Berg von Daten die Anschriften und Namen der Geräte- und Modulkäufer. Wie der Vertreiber der Geräte stehen auch seine Kunden im Verdacht des Computerbetruges.

Computerbetrug ist in Deutschland gemäß § 263a des Strafgesetzbuches (StGB) strafbar. Er kann mit einer Freiheitsstrafe von bis zu fünf Jahren oder mit einer Geldstrafe geahndet werden.

Die meisten Anzeigen gegen Kunden der Bautzener Firma leitet die Kriminalpolizei nach "SZ"-Darstellung an die zuständigen Polizeidienststellen in den anderen Bundesländern weiter. Nach Bautzen gelangen die Anzeigen gegen die Kunden deshalb, weil der Computerhändler, der über das Internet verkaufte, in Bautzen ansässig sei.

Elf Fälle betrafen Kunden aus der Region, diese Verfahren sollen gegen Zahlung einer Geldbuße eingestellt werden, so der Sprecher der Staatsanwaltschaft. Bei den Fällen, die nicht in der Gewalt der Bautzener Ordnungshüter liegen, müssen die jeweiligen Beamten vor Ort entscheiden, wie mit den Anzeigen weiter umgegangen wird.





Quelle: digitalfernsehen
 
AW: Premiere wird gegen ca. 1000 Schwarzseher klagen!!!!!!

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Ohh mann, ich das weiter oben schon einmal geschrieben:

Premiere oder eben die Staatsanwaltschaft kann dir nichts nachweisen, wenn du dir einen Recierver (völlig normales Gerät) irgendwo kaufst und dir zu Hause was "bastelst".

Darum geht es hier aber überhaupt nicht, sondern um die Tatsache das viele, aber nicht alle, sich einen Reciever bei einem Händler gekauft/bestellt haben wo in der Beschreibung das "hell" machen ermöglicht wird, erwänht wird das es möglich sein, oder eine Anleitung zur derselbigen mögichkeit mitgleifert wird. Wenn das der Fall ist, ist und bleibt es eine Straftat, ob du es nutz oder nicht spielt überhaupt keine Rolle. Du hast dir wissentlich (auch wenn nicht spielt das keine Rolle) die möglichkeit illegal mitgekauft. Oder anders Ausgedrückt: Der Verkäufer verkauft illegale Ware und man slebst kauft sie auch noch....

Und das Schreiben einfach wegzuwerfen wenn es kommen sollte, auf solche Tipps würde ich schon mal garnicht hören. Das kann ganz schön nach hinten losgehen. Wir hatten auch gerade einen Rechtstreit, zwar zu einem völlig anderem Thema und wir hatten auch absolut NULL schuld an der Nummer. Haben auch auf ignoriere gehofft, bis wir "besuch" bekommen hatten. Daraufhin haben wir selbst reagiert und uns quasi slebst vertreten, da wir uns 1000% sicher waren keine Schuld zu haben.... Das zog sich dann fast 6 Monate hin, immer die slebe Leier. Bis wir dann einen Fach-Anwalt eingeschaltet haben, der uns um 450 Euro (Rechtschutz hat das leider nciht vertreten da sowas in Deutschland nicht zu Rechtschutz gehört) aber auch um die Geschichte erleichter hat. Denn kurz darauf wurde die Geschichte endlich eingestellt.... Ich nach hinein hätte ich jetzt lieber gleich die 450 Tacken bezahlt und meine Nerven geschont^^
 
AW: Premiere wird gegen ca. 1000 Schwarzseher klagen!!!!!!

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Also, wenn er Recht hat, dann hat er Recht!
"Einfach den Schrieb wegschmeißen, is nich"
Wer so ein Schreiben oder gar BESUCH erhält, der hat erstmal ein Problem!
Für wie groß oder klein ich das halte, habe ich in Beitrag 30 https://www.digital-eliteboard.com/showpost.php?p=276311&postcount=30
gesagt!

Nur KLAR ist auch:
Vor Gericht ist man, wie auf hoher See, in Gottes Hand.
Denn da gibts kein Recht, sondern ein Urteil!
 
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Ist auch so ne Sache.

gem. Neuem Uhrheberrecht haste zwar das recht eine Kopie von etwas zu erstellen aber nur wenn das Objekt keinen Kopierschutz hat.

Da nun Premiere wie bekannt ist verschlüsselt ist darfst du auch nicht mit
einer Supersoftware diesen Schutz nicht umgehen . Selbst wenn du das Original oder wie hier ein Abo hast.
 
AW: Premiere wird gegen ca. 1000 Schwarzseher klagen!!!!!!

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Wie schon gesagt, sicher ist man da wohl nie wirklich!

Ich hatte zum Beispiel, dauernd, dieses

https://www.digital-eliteboard.com/showpost.php?p=18105&postcount=2

Problem und könnte ERSATZVORNAHME geltend machen! Zumal ich gefühlte
10000 mal bei Premiere angerufen habe und die das Problem nie (will damit sagen bis zur Umstellung) lösen konnten!

Aber ich GLAUBE KAUM, daß die sich die kleinsten Fische raussuchen.
 
AW: Premiere wird gegen ca. 1000 Schwarzseher klagen!!!!!!

hallo
auf keiner rechnung steht das man eine cd bekommen hat damit es hell wird
der besitz eines recievers ist nicht strafbar auch wenn es hell werden kann
die anderen müssen den beweis bringen das es bei euch hell war und das ist sehr schwer nachzuweisen(zb.zurücksetzen...)
:hell:hell:hell
verbreitung von angst
 
Vorladung der Polizei hat soviel Macht wie die GEZ

Sind die Emulatoren den "illegal"?
Waren etwa Schlüssel dabei?
Ohne Schlüssel ist es wohl kaum illegal.
Ich darf auch einen Funkscanner daheim rumliegen haben, solange ich nicht den Polizeifunk abhöre.


Man sollte versuchen die Käufer über die üblichen Kanäle (die Seiten die sie wohl zuvor nutzen, können emails an alle Nutzer schicken) zu informieren dass sie keinesfalls auf Geldstrafen eingehen sollen. Auch nicht zu einer polzeilichen Vorladung erscheinen, und nicht mal der Polizei deswegen absagen.
Gar nicht reagieren ist das Beste, solange es nicht direkt vom Staatsanwalt kommt bzw. unterschrieben ist.
Und ein Staatsanwalt wird sich eine Vorladung gut überlegen. Der Polizist kann es ja mal versuchen, aber sobald ein SA esa macht, könnte man ihm evtl. Ärger wegen unberechtigter Ermittlungen machen.
Polizisten haben mit ihren Vorladungen soviel Wert wie ein Scherge von der GEZ.
Das haben die A*sch*öch*r von der KP Kerpen schon feststellen müssen.....


Als Hersteller würde ich keine aktive Arbeit in das verhindern des aufspielens fremder Software investieren. Im Gegenteil ich würde es so offen und manipulierbar wie möglich halten.
Oder will P Kathi wirklich deswegen Ärger machen?


Jeder der Käufer kann behaupten, er habe die Software nie eingesetzt.
Das Angebot war auch so einfach interesassant, ;) (keine Ahnung ob es teurer als üblich war).
Vor allem wenn die CD gar nicht beworben wurde, wie hackmich meint.


Ich habe gerade einen Comag SC25-S verkauft (suchte etwas anderes mit USALS).
Ich schrieb nur, dass man mit einem passenden Kabel die Software (und alternative) aufspielen kann.
Und, dass es natürlich verboten ist, Pay-TV ohne Abo zu sehen.
Bin ich jetzt dran ;) .


Die Idee mit der Anzeige gegen P wegen "falscher Verdächtigung" (StGB § 164) wäre schon interessant.
Kostet ja nichts, und würde bei größerer Anzahl bestimt Aufsehen erregen.
Es gibt auch einen § wegen unbegründeter Ermittlung durch Polizei oder Staatsanwaltschaft. Der steht irgendwo im Polizeigesetz. Kann auch nicht schaden.
 
AW: Premiere wird gegen ca. 1000 Schwarzseher klagen!!!!!!

...und bitte alle nicht vergessen : ein tor ist erst dann ein tor, wenn der schiri es als tor pfeift.
 
AW: Premiere wird gegen ca. 1000 Schwarzseher klagen!!!!!!

Ich habe da nochmal eine Frage zum Thema... Ich habe von Gesetzen keine Ahnung, dennoch kenne ich den Unterschied zwischen Strafrecht & Zivilrecht. Strafrechtlich kann es also passieren, dass man sich bei dem Kauf strafbar gemacht hat (wobei dennoch nachgewiesen werden muss, dass überhaupt Software dabei war?!?). Aber wie sieht es zivilrechtlich aus? Hat Premiere hier überhaupt ne Möglichkeit Schadenersatz zu fordern? Soviel wie ich weiß, muss bei Zivilrechtlichen Angelegenheiten nachgewiesen werden, dass man in diesem Fall die Software auch benutzt hat. Ist das überhaupt machbar? Ich denke nicht, oder?
 
AW: Premiere wird gegen ca. 1000 Schwarzseher klagen!!!!!!

Habe bei den Sachsenpaule mal einen Receiver gekauft für HD. Habe ein Premiere Abbo. Die Karte lies sich aber nicht freischalten. Premiere Hotline meinte der Kasten ist nicht zertifiziert. Also den Kasten wieder zurück zum Paule und 3 Monate aufs Geld gewartet. Erst nach Schreiben vom Anwalt. Hoffentlich muß 20 Jahre im Kittchen sitzen weil er laut Ebayforum viele beschissen hat. Ich war so naiv und wusste garnicht das man damit lau gucken kann.
 
AW: Premiere wird gegen ca. 1000 Schwarzseher klagen!!!!!!

Ich muß mal feststellen, dass hier ziemlich viele "Rechtsanwälte" unterwegs sind, die sich super in den Gesetzen auskennen. Ich kenne den Händler aus Bautzen nicht, es haben aber mehrere User berichtet, dass nichts von einer Supersoft oder einer CD im Angebot drin stand. Da gibt es eine lange Liste an Beispielen, die man anbringen könnte, wo das nicht hinhaut, strafrechtlich belangt zu werden. Ein, zugegeben blödes Beispiel, ist: Ich kaufe mir ein Auto und der Händler packt mir ein Kasten Bier in den Kofferraum. Die Polizei hält mich an und kontrolliert den Kofferraum. Sie nehmen mir den Führerschein ab, weil ich ja betrunken fahren könnte, wenn ich wollte. Im Grunde ist es aber auch nichts Anderes. Wenn ich mir einen Receiver, der günstig ist, bestelle und dem eine CD beiliegt, ist das nicht mein Problem, sondern das Problem des Händlers, denn der vertreibt die illegale Software, die ich nicht bestellt habe. Solange man es mir nicht nachweisen kann, dass ich die Soft aufgespielt habe, kann man mir gar nichts.
 
AW: Vorladung der Polizei hat soviel Macht wie die GEZ

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Solange du beim Kauf, und das ist eben immer das Risiko beim Online-Shopping, es nicht gezielt für diese vorhaben gekauft hast, kannst den sonstwo liegen haben. Hast du das Ding aber gekauft wo für diese Funktion geworben wurde, fängt der ärger an. Ob du es nutzt oder nicht, ist egal ;)

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Jopp. das würde ich so stehen lassen. Allerdings würde ich mir dann schon profesinellen Rat suchen, denn dann kann es wirklich probleme geben.


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Wenn sie nicht beworben wurde, oder nicht mit aufgetaucht ist, und damit meine ich jetzt nicht die Rechnung, sondern bei der Kaufabwicklung selbst, hat man nicht viel zu befürchten, würde ich auch so sehen. Wenn aber doch, muß einem nicht zwangsläufig nachgewiesen werden das man sie nicht eingesetzt hat, dann reicht oft schon die Tatsache das man hätte können.

ie z.B. bein Hehlerei: Selbst wenn du ein Gerät oder eine Ware kaufst, die du vorher nicht gesehen hast, diese aber nach einer Starftat an dich verkauft wurde, hast du dich der Hehlerei schuldig gemacht.
Jetzt könnte man sagen, das du davon ja nicht gewußt hast. Aber der SA reicht es z.B. schon wenn die ware weit unter dem wert verkauft wurde, oder in Artikel beschreibungen andeutungen gemacht werden, auf die du nicht geachtet hast.

Hat jetzt nichts mit dem eigentlichen Zhema zu tun, wollte aber nur mal aufzeigen, das es der SA auch reicht, wenn sie Nachweise durch 3. haben und nicht deinen Recierver bei dir vor Ort checken, oder du so tust als ob du ein kleines, liebes Lämchen wärst^^


Aber wie gesagt, taucht es nirgends, wirklich nirgends auf, das man man Pay-TV damit hell machen kann, außer jetzt durch sleber basteln usw., würde ich auch sagen: ganz entspannt zurück lehnen....

Nur vom Kopf her frage ich mich dann immer: warum kaufen denn alle dort diese Geräte wenn es sich angeblich um "Stink-Normale" Geräte handelt....
 
AW: Vorladung der Polizei hat soviel Macht wie die GEZ

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Da ist doch die Antwort ganz einfach. Wenn ich google, komme ich meistens automatisch auf Webseiten, die die Preise vergleichen. Wenn ich da ein günstiges Angebot kriege, schlage ich auch zu.
Außerdem müßten dann ja alle Händler, die patchbare Receiver verkaufen, mit ´ner Klage rechnen. Bei Am***n wurden auch diverse patchbare Receiver verkauft. Zu EMU-Zeiten war mit denen auch alles möglich. Das heißt aber noch lange nicht, dass dieser Händler unseriös ist. Ich bin da sehr gern und schon lange Kunde.
 
AW: Premiere wird gegen ca. 1000 Schwarzseher klagen!!!!!!

@ Goldbecker

Naja, das mit den Preissuchmaschinen und Online-Shop usw. ist mir schon klar. Mache ich ja auch nicht anders....

Und ich will oder wollte den Händler ja auch nicht "Abstempeln" oder verurteiln. Ich habe mit dem bisher no0ch nichts zu tun gehabt, deshalb würde ich mir sowas auch nicht erlauben.

Es kam nur von einigen hier so rüber, als sei es DER Händler für solche "Sachen"^^
Kann ich aber auch falsch augefassst haben ;)
 
AW: Premiere wird gegen ca. 1000 Schwarzseher klagen!!!!!!

Anonymos




Vorladung der Polizei hat soviel Macht wie die GEZ

wenn man eine vorladung von der P... bekommt ist es wieder ein fall für den papierkorb

weil:

"nur ladung durch die staatanwaltschaft oder das gericht müssen befolgt werden"

§163a Abs.3 StPo "vernehmung im ermittlungsverfahren"
§214 StPo "ladung"

:hell:hell:hell
 
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