AW: PlayStation 3 Thread Gerüchte/News/Rund Um Jailbreak
Sony darf Paypal-Konto von PS3-Hacker Geohot einsehen
Ein Gericht in San Francisco hat es Sony gestattet, Paypal per Verfügung zur Herausgabe von Informationen über einen speziellen Kunden zu zwingen. Es geht um den Hacker George Hotz aus New Jersey, dem es gelungen ist, ein Jailbreak an einer Sony PS3 durchzuführen. Hotz hat das in Videos und Postings dokumentiert, aber keinen finanziellen Vorteil daraus gezogen. Dennoch soll Paypal offenlegen, welche Gelder über das Konto von Hotz geflossen sind - womit das Unternehmen auch erfährt, wer den Hacker mit Spenden unterstützt hat.
Zuvor schon hat das Gericht in San Francisco gestattet, dass Sony Informationen über alle Besucher der Website des Hackers aus den letzten beiden Jahren verlangen darf, und dass Google, Twitter sowie andere Dienste dem Unternehmen ihre Informationen aushändigen müssen.
Hotz selbst zeigt sich zuversichtlich, dass das Gericht in Kalifornien letztlich in seinem Sinne entscheiden wird. denn nach seiner Auffassung hat er an einem Gerät Änderungen vorgenommen, dass sich in seinem Besitz befindet. Doch das amerikanische Urheberrecht interessiert sich nicht für Besitzfragen. Sony klagt auf Verletzung des Urheberrechts, weil Hotz einen Schutzmechanismus umgangen und entsprechende Informationen veröffentlicht hat.
Das Gleiche gilt zwar für jene, die Jailbreak-Informationen für Apples
iPhone veröffentlichen. Doch in diesem Punkt macht das Urheberrechtsgesetz DMCA eine Ausnahme (Wikipedia), denn es gestattet die Umgehung von solchen Schutzmaßnahmen bei mobilen Telefonen, wenn es darum geht, die Interoperabilität von Anwendungen zu erreichen.
Das heißt unterm Strich, es ist gestattet, ein Jailbreak für ein
iPhone zu beschreiben, um dort Anwendungen frei benutzen zu dürfen, aber es ist nicht gestattet, das Gleiche auf einer Playstation zu tun. Sony darf also völlig legitim seine Geräte von Anwendungen der Konkurrenz abschirmen, weil der dafür eingerichtete Schutzwall vom Urheberrechtsgesetz geschützt wird. Zugleich wird es Sony gerichtlich gestattet, alle nur denkbaren Informationen über den Hacker in Erfahrung zu bringen, obwohl es unstrittig ist, dass dieser keine kommerziellen Absichten verfolgte.
Der 21 Jahre alte Hotz sieht darin den Versuch, alle Personen unter Druck zu setzen, die Sonys Kontrolle über die (verkauften) Geräte in Frage stellen. Ganz falsch scheint er mit dieser Einschätzung nicht zu liegen, aber die Gesetze der USA machen es Sony möglich, sich so zu verhalten.