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PayTV Pay TV-Abo-Kündigung mit Hindernissen – Verbraucherzentrale gibt Tipps

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Fans der Fußball-Bundesliga im TV müssen derzeit genau hinschauen, ob ihr Lieblingsverein via Sky oder neuerdings Eurosport übertragen wird. Achtgeben sollten sie auch auf die Kündigungsvorgaben für das jeweilige Pay TV-Abo. Darauf weist die Verbraucherzentrale NRW hin.

Abo und Kündigung - eine endlose Geschichte des Verbraucherärgers. Wer sich für ein Jahr oder zwei Jahre an einen Handyprovider, an ein Fitnessstudio oder Partnerinstitut bindet, der hat sich in der Regel an Kündigungsfristen zu halten, um aus einem Vertrag aussteigen zu können. Mal muss spätestens einen Monat vor Ablauf des Abos der Abschied erklärt werden, mal sind es bis zu 12 Wochen. Wer das verpasst, dem wird der Vertrag automatisch um ein weiteres Jahr verlängert - und das oft zu deutlich teureren Konditionen.

Im Portemonnaie zu spüren bekommen das Kunden, die ihre Terminplanung nicht ausreichend im Blick halten. Für diese Gruppe gilt deshalb der dringende Rat: rechtzeitig kündigen. Im Zweifel sollte das Schreiben direkt nach Abschluss des Abos rausgeschickt werden - eine Option, die der Gesetzgeber („jederzeit zum nächstmöglichen Zeitpunkt“) ausdrücklich erlaubt.

Doch anders lief es bei Eurosport. Der Sender greift mit seinem Eurosport Player dieses Jahr erstmals ins Abo-Geschäft mit der Bundesliga ein. Dass der Sender bei Bedarf auch Foul kann, merkten ausstiegswillige Kunden. Ihnen grätschte das Unternehmen humorlos dazwischen: „Sie haben ein Angebot mit einer Mindestlaufzeit von 12 Monaten genutzt und haben noch nicht die letzten 30 Tage erreicht. Sie können Ihr Abo zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht kündigen.“

„Technisch limitiert“ könnten Juristen in Anlehnung an die Kickersprache solch einen Versuch nennen, ein rechtlich abstruses Kündigungsverbot auszusprechen. Das hat Eurosport nach Protesten mittlerweile wohl selbst erkannt. Neuerdings gilt korrekt die „jederzeit mögliche Kündigung“.

Irritationen gibt es immer wieder mal auch beim großen Konkurrenten Sky. Für Neueinsteiger kann der stark reduzierte Abopreis nach einem Jahr auf über 900 Euro pro Jahr hochschießen.

Auf der „Abo-kündigen“-Seite des Pay TV-Senders heißt es: „Der Vertrag kann erstmals zum Ablauf des Monats, mit welchem die vereinbarte Mindestvertragslaufzeit endet, gekündigt werden. Eine Kündigung muss in Textform erfolgen.“

Da bedarf es für manchen Vertragslaien schon eine Art juristischer Torlinien-Technik, um sicher zu sein, dass hier die erlaubte Grenze nicht überschritten wurde. Einige jedenfalls könnte die Formulierung von einer frühzeitigen Abo-Kündigung abhalten.

Dass die problemlos drin ist, sollte dem Sender einen klareren Hinweis wert sein. Schließlich lautet der Sky-Slogan: „Hier checkst Du Sport.“

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Quelle; INFOSAT
 

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Phelbes das Abbo habe ich nicht gekündigt. Warum auch wenn Sky drei Monate vor auslaufen des Abbo beendet hat. Was nicht mehr existiert kann man nicht kündigen. Genauso kann das auch nicht verlängert werden. So sehe ich das und die Verbraucherzentrale.

Das stimmt wohl.
Warum ist denn dann weitergelaufen?
Da hat doch dann Sky gepennt.
 
Schau in deinen Vertrag und die zugehörigen AGB, wie lange die Kündigungsfrist war. Wenn Sky den Vertrag fristlos vor der vertraglichen Kündigungsfrist aus welchem Grund auch immer selbst gekündigt hat, dann hat sich der Vertrag natürlich nicht mehr automatisch um weitere 12 Monate verlängert und dann kann Sky auch keinen derartigen Schadensersatz fordern. Der Vertrag endet dann mit der fristlosen Kündigung zum Zeitpunkt dieser Kündigung und als Schadensersatz kann dann nur der fällige Betrag für die Restlaufzeit bis 11/2016 geltend gemacht werden. Dann kann man auch gelassen auf eine Klage durch Sky warten.

Letztlich ist einiges schief gelaufen. Telefonisch das Problem mit dem Zahlungsverzug zu klären, war grundsätzlich falsch. Besser wäre es gewesen, sofort den Fehlbetrag nachzuzahlen, unabhängig von der Vertragskündigung durch Sky. Dann schriftlich (E-Mail an Geschäftsleitung von Sky hätte wahrscheinlich ausreichend gewesen) Sky die Umstände des Zahlungsverzug erklärt , sich dafür entschuldigt und um Rücknahme der Vertragskündigung gebeten.
Letzt endlich habe ich auch erst so gedacht wie du. Ich wollte den Fehlbetrag am Tag meiner Heimkehr bezahlen. Aber erst wollte ich meine Post lesen. Da fand ich das Kündigungsschreiben. Darauf hin habe ich bei Sky angerufen. Meine erste Frage war was ich da machen kann und wie hoch der Fehlbetrag war. Mir sagte man sofort das ich nichts mehr machen könnte und €1258,50 zu bezahlen hätte. Ich fragte wie das nach knapp zwei Monate so hoch sein kann. Und ob ich dann auch wieder schauen kann für ein Jahr. Man sagte " nein das Abbo ist beendet. " Dann habe ich mir die Zahlung gespart weil ich dann immer noch 1100€ hätte bezahlen müssen und nichts erreicht hätte damit. Es ging zu dem Zeitpunkt nur noch um Geld und nicht mehr um das Abbo. Ich kätte keine Freischaltung mehr erzielen können selbst wenn ich €1258,50 bezahlt hätte.
 
@Phelbes
Lies doch mal den Startbeitrag, dann weißt du wie es gelaufen ist. Kurz zusammengefasst: Sky hat ihn wegen 2 fehlender Monatszahlungen rausgeworfen und weil das 2 Monate vor der automatischen Verlängerung passierte haben sie die gleich mit eingerechnet.
 
Das stimmt wohl.
Warum ist denn dann weitergelaufen?
Da hat doch dann Sky gepennt.
Da hat Sky nicht gepennt, die haben das bewusst so gemacht. Warum weiß ich nicht. Die Verbraucherzentrale hat Sky auch drauf hin gewiesen. Aber Sky geht garnicht drauf ein. Die wollen ca. €1400 .
 
Fakt ist doch, dass hier mind. 2 Monate nicht gezahlt worden sind. Die ist ja absolut unstrittig.

Die Begründung ich zahle gar nichts auch nicht die 2 unstrittigen Monate, ist schon nicht mehr grob

Fahrlässig sondern vorsätzlich.

Denn diese 2 Monate hätte Sky definitiv auch gerichtlich durchgesetzt. Die Aussage, dass durch die

Teilzahlung, dann als Schuldanerkenntnis gewertet wird ist so nicht richtig.

Wenn die 2 Monate Rückstand ausgeglichen worden wären, dann hätte der Schuldner hier eine viel

bessere Verhandlungsposition gehabt. Sehr wahrscheinlich hätte Sky die Sache auch eingestellt,

wenn der Sachverhalt schriftlich (und nicht irgend einem Call-Center-Agent) Sky mitgeteilt worden

wäre (nach der Teilzahlung). Mit dem Hinweis, dass die Zahlung nur auf die unstrittigen Monate

anzurechnen sind.

Ich hoffe nur für den Schuldner, dass dieser auch eine Rechtsschutzversicherung hat.

Fakt ist allerdings auch, dass der Schuldner hier mehrere hundert EUR hätte sparen können, wenn

die 2 Monate gezahlt worden wären. Ich glaube nicht, dass das Gericht bei dieser Schilderung des

Sachverhaltes hier die gesamte Klage abweisen wird, da ein Teil der Schuld unstrittig ist und dies wird

das Gericht meiner Meinung nach dem Schuldner auch so mitteilen.

Das die Sky-Hotline natürlich im vorliegenden Fall auch keine Aussagen mehr am Telefon macht ist ja

wohl auch klar. Der Fall liegt hier bei den Anwälten und hier darf kein Mitarbeiter mehr irgendetwas

zu sagen. Auch der Anwalt des Schuldners wird sich hier bedanken, wenn der Schuldner noch den

direkten Kontakt zu Sky sucht.

Ich würde meinem Anwalt den Auftrag geben Sky ein Vergleichsangebot zu machen. Leider sind viel

mehr Anwälte darauf aus, vor Gericht zu gehen als eine außergerichtliche Einigung zu erzielen. Vor

Gericht gibt es natürlich mehr Geld.
 
Grundsätzlich muss ich dir recht geben. Aber Sky und deren Anwälte lassen nicht mit sich reden. Die beharren auf folge Jahr. Keine Frage die Kündigung war rechtens. Ich wollte die Rückstände bezahlen nur mein Anwalt hat mir davon abgeraten solange das folge Jahr noch bestand hat.
 
Der pauschale Rat des Anwalts, erstmal gar nichts zu zahlen, war so nicht zielführend. Was paulpseudo geschrieben hat, ist auch meine Einschätzung der Sachlage.

Ein für beide Seiten abnehmbares Vergleichsangebot wäre, die Zahlung für das Abo bis 11/2016 und nicht mehr!!! Das Abo konnte sich ja nicht automatisch um ein weiteres Jahr verlängern, wenn es vorher und innerhalb der vertraglichen Kündigungsfrist gekündigt wurde. Dass die Kündigung Sky selbst ausgesprochen hat, ist dabei belanglos. Gekündigt ist gekündigt. Bei einem Vergleich trägt üblicherweise jede Partei ihre Kosten des Streitfalls (Inkassokosten, Anwaltskosten usw.) selber.

Was interessant wäre, wäre zu wissen, was im Kundencenter online zu dem Vertrag unmittelbar nach Kenntnisnahme der fristlosen Kündigung des Vertrages durch Sky stand, falls man da noch einsehen konnte.
 
Zuletzt bearbeitet:
ja genau, O2, Vodafone, Telekom und und und läßt grüßen, man weiß doch was man unterschreibto_O

Die mögen ja auch nicht die Tollsten sein... Aber bei meinem O2-Vertrag zahle ich 10,50/mon für Laber-Flat, SMS-Flat (wtf?) und 2GB LTE.
Mit monatlicher Kündigung. Geht also. (jaa, O2 hat auch 24-Monater im Sortiment. Andere haben aber NUR 24-monatige)
Aber je mieser die Buden, um so mehr müssen sie die Kunden knebeln. Gerade Vodafone und - jetzt wird es endlich wieder on topic - Sky sind doch die besten Beispiele dafür.
 
Habe HD+ und wollte wegen des morgigen Fussballs einen Monat Eurosport dazubuchen: geht anscheinend nur für ein Jahr unter Anrechnung des Restguthabens bei HD+.
Habe jetzt 4,99 für den EurosportPlayer gebucht. Muss ich kündigen, wenn ich nur den gebuchten Monat haben möchte?
 
Aber je mieser die Buden, um so mehr müssen sie die Kunden knebeln.

Kunde selbst schuld wenn er sich freiwillig knebeln lässt!
Niemand wird gezwungen sich knebeln zu lassen.
Er muss doch bei denen nichts kaufen, die haben doch nichts zu verkaufen auf was man nicht bequem verzichten könnte.
Da habe ich kein Bedauern für diese Leute.
 
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Huihuihuin uiuiuiuiui

Kurz zusammengefasst: Echt mies was sky da abzieht °_°

Das ist ja schon unglaublich, was da einem (scheinbar) treuen bestandskunden zugemutet wird.

Entweder liegts daran, dass sie keine Überweiser wollen, sondern Lastschriften, oder... ach keine Ahnung.

Ich hab schon lange gekündigt für irgendwann im Oktober, aber Angebote die ich bisher bekommen hab, waren höher als ich jetzt ohne hin schon zahle. Dazu angemerkt finde ich die Preiserhöhung, die sie während der Vertragslaufzeit bei weniger Leistung gemacht haben schon so dreist, dass ich es für unwahrscheinlich halte, da noch irgend ein Angebot anzunehmen wollen.

Wenn die mir ein passendes Angebot machen, und aus dem Vertrag den punkt streichen dass sie einfach erhöhen dürfen, bekommen sie von mir Geld. Ansonsten können die mich mal.
 
Genau so sehe ich das auch. Aber das mit der automatischen Preiserhöhungen werden die nie mehr streichen. Ein Kollege hätte ein 10 Jahresvertrag nur für Fußball. Keine Preiserhöhungen. Dann wollte er das komplette Sportpaket wärend der Zeit. Und dann wurde das richtig teuer für ihn. Also mich kann Sky da lecken wo ich nicht so gut rieche. Was lassen die sich noch alles einfallen. Ob der Kunde zufrieden ist Sky egal. Am Anfang des Vertrag ist alles gut und dann kommen Vertragsbedingungen die sich ändern. Und dann hat man die Kacke am dampfen. Ich war auch erst bei €17,90 und zum Schluss waren es €83,90. Ich sollte für Optionen bezahlen die eh schon kostenlos babei waren. Z.b. HD und Sky Go. Und eine zweite Karte. Also Sky Go gab es damals wenn man eine zweite Karte nam. Und für Sky Go müsste ich extra bezahlen. Und Sky Go gab es auch wenn man die HD Option nam. Ich müsste HD, Sky Go, und die zweite Karte alles einzeln bezahlen. Also habe ich Doppelt und dreifach bezahlt. Als ich das bemängelt habe hätte ich zum gegebenen Zeitpunkt die Optionen kündigen müssen und neu abschließen müssen.
 
an alle die noch einen Vertrag von vor Bundesligastart 2017/2018 haben ist dieser Beitrag vielleicht ganz interessant
Voss & Team | MDR.DE

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Voss & Team | MDR.DE
die Bezahlung per Überweisung ist kein Problem habe ich auch gemacht
einfach per Mail den Lastschrifteinzug entziehen und gut
 
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