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PayTV Pay TV-Abo-Kündigung mit Hindernissen – Verbraucherzentrale gibt Tipps

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Fans der Fußball-Bundesliga im TV müssen derzeit genau hinschauen, ob ihr Lieblingsverein via Sky oder neuerdings Eurosport übertragen wird. Achtgeben sollten sie auch auf die Kündigungsvorgaben für das jeweilige Pay TV-Abo. Darauf weist die Verbraucherzentrale NRW hin.

Abo und Kündigung - eine endlose Geschichte des Verbraucherärgers. Wer sich für ein Jahr oder zwei Jahre an einen Handyprovider, an ein Fitnessstudio oder Partnerinstitut bindet, der hat sich in der Regel an Kündigungsfristen zu halten, um aus einem Vertrag aussteigen zu können. Mal muss spätestens einen Monat vor Ablauf des Abos der Abschied erklärt werden, mal sind es bis zu 12 Wochen. Wer das verpasst, dem wird der Vertrag automatisch um ein weiteres Jahr verlängert - und das oft zu deutlich teureren Konditionen.

Im Portemonnaie zu spüren bekommen das Kunden, die ihre Terminplanung nicht ausreichend im Blick halten. Für diese Gruppe gilt deshalb der dringende Rat: rechtzeitig kündigen. Im Zweifel sollte das Schreiben direkt nach Abschluss des Abos rausgeschickt werden - eine Option, die der Gesetzgeber („jederzeit zum nächstmöglichen Zeitpunkt“) ausdrücklich erlaubt.

Doch anders lief es bei Eurosport. Der Sender greift mit seinem Eurosport Player dieses Jahr erstmals ins Abo-Geschäft mit der Bundesliga ein. Dass der Sender bei Bedarf auch Foul kann, merkten ausstiegswillige Kunden. Ihnen grätschte das Unternehmen humorlos dazwischen: „Sie haben ein Angebot mit einer Mindestlaufzeit von 12 Monaten genutzt und haben noch nicht die letzten 30 Tage erreicht. Sie können Ihr Abo zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht kündigen.“

„Technisch limitiert“ könnten Juristen in Anlehnung an die Kickersprache solch einen Versuch nennen, ein rechtlich abstruses Kündigungsverbot auszusprechen. Das hat Eurosport nach Protesten mittlerweile wohl selbst erkannt. Neuerdings gilt korrekt die „jederzeit mögliche Kündigung“.

Irritationen gibt es immer wieder mal auch beim großen Konkurrenten Sky. Für Neueinsteiger kann der stark reduzierte Abopreis nach einem Jahr auf über 900 Euro pro Jahr hochschießen.

Auf der „Abo-kündigen“-Seite des Pay TV-Senders heißt es: „Der Vertrag kann erstmals zum Ablauf des Monats, mit welchem die vereinbarte Mindestvertragslaufzeit endet, gekündigt werden. Eine Kündigung muss in Textform erfolgen.“

Da bedarf es für manchen Vertragslaien schon eine Art juristischer Torlinien-Technik, um sicher zu sein, dass hier die erlaubte Grenze nicht überschritten wurde. Einige jedenfalls könnte die Formulierung von einer frühzeitigen Abo-Kündigung abhalten.

Dass die problemlos drin ist, sollte dem Sender einen klareren Hinweis wert sein. Schließlich lautet der Sky-Slogan: „Hier checkst Du Sport.“

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Quelle; INFOSAT
 
Offtopic: Bin ich froh, dass ich den Verein los bin! Kündigung und Zahlungen waren OK. Auf jeden Fall werde ich NIE wieder mit dem Verein einen Vertrag abschließen, nachdem, was ich hier schon alles gelesen habe. Zum Glück scheint es ja im Moment Alternativen zu geben, mit denen es deutlich weniger Probleme gibt.
 
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Meinst du echt das Sky mich weiter hätten schauen lassen wenn ich €1258,50 bezahlt hätte. Niemal. Die hätten gesagt daß das Abbo beendet ist und das Konto sei ausgeglichen. Ich wollte eine schriftliche Bestätigung was ich zahlen muss. Und nicht ein Betrag der noch 15 Monate in die Zukunft geht. 3 Monate hätte ich noch bezahlt. Aber nicht so. Die Verbraucherzentrale gibt mir da auch recht. Aber Sky geht garnicht auf die Verlängerung nach Kündigung ein. Die sagen das Abbo geht bis 11/2017.

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Ich habe nur schriftlich dass," das Abbo mit sofortiger Wirkung beendet ist zum 14.09.2016. Das Konto weißt einen Rückstand von €1258,50 auf." Es war noch nicht ein mal aufgeführt wie sich der Betrag zusammen setzt. Das wurde mir erst mitgeteilt als ich das von der Verbraucherzentrale anfragen lassen habe. Also um ein neues Abbo abschließen zu können muss ich erst €1258,50 bezahlen. Ich habe auch nachgefragt was das bedeutet. " Das alte Abbo kann nicht mehr aktiviert werden. Das neue kann erst aktiviert werden, wenn ich das alte Konto bezahlen zu." Ich bezahle doch nicht doppelt für ein Jahr und habe dann mindestens zwei Jahre am Bein. "Ich habe mit dem Verein fertig." Ich will nur daß das nächste Jahr nicht in den Schadenersatz fließen zu. Ich würde wie auch die Verbraucherzentrale mir vorgeschlagen hat einmalig 400€ bezahlen, das wäre akzeptabel.
 
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Damit bin du natürlich raus und eine Forderung in dieser Höhe Unsinn.

Hast du die Zeit bis 14.09.2016 ausgeglichen?

Eine noch offene berechtigte Forderung (wenn auch nur ein kleiner Teil) würde sicher unweigerlich auf einen Vergleich herauslaufen. Somit musst du dann auch (wenn nichts anderes vereinbart wird) deine anwaltlichen Unkosten selbst tragen.

Auch wenn es ärgerlich und schmerzlich ist, würde ich diesen Teil auf jede Fälle ohne weitere Bedingungen ausgleichen.
 
...in dem Beispiel ging es aber um einen Servicevertrag.
Kunde zahlt für den Service monatl. eine Summe X mit einer Laufzeit von 12 Monaten das man sich bei Schaden um seine Heizung kümmert.
Zahlt er mehrere Monate nicht fordere ich selbstverständlich die Gesamtsumme bis Vertragsende, aber ich beende sofort meine Leistungen.
Denn da ist das ganze Vertrauen zwischen den Vertragspartnern zerstört.
 
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Ich werde die Zeit bis 11/2016 ausgleichen mehr nicht. Und bezahlen werde ich erst wenn das aufgeschlagene Jahr nicht in die Berechnung einfließt. Ich traue Sky nicht mehr. Einen Schuldtitel haben die nicht, weil jetzt prüft erst das Gericht bevor Sky die Forderung zusteht und in welcher Höhe. Wenn ich aber vorher etwas bezahle kann es sein das ich noch zu einer Zahlung verdonnert werde. Also warte ich die Entscheidung des Gerichts ab. Wenn die es wagen überhaupt zu klagen. Sky hat ein gerichtlich Mahnbescheid eingereicht den ich widersprochen habe. Es geht jetzt um ein gesamt Betrag und nicht mehr um ein Teibetrag. Ohne Klage kommt Sky bei mir jetzt nicht mehr weiter. Es sei denn die bieten mir ein akzeptablen Vergleich an. Momentan liegt Sky bei 1000€ vorher spreche ich nicht mit denen. Sky pocht nur auf das eine Jahr und das würde die 1000€ auch ausmachen. Wenn Sky ein Abbo vorzeitig beendet, will Sky immer ein Betrag zwischen 600€ bis 1000€ sehen. Egal wie lang das Abbo noch gelaufen wäre. Und das bin ich nicht bereit zu zahlen. Wenn die Geld haben wollen muss das Gericht entscheiden wieviel. Mehr als 1400€ kann das nicht sein.

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Genau das ist das was ich meine. Nur Sky hat nach Vertragsende noch ein Jahr verlängert, und das als Schadenersatz berechnet. Das Abbo wäre bis 11/2016 gelaufen. Beendet wurde das Abbo 9/2016. Leistung wurde mitte 7/2016 eingestellt. Und bezahlen soll ich bis 11/2017. Das eine Jahr ist nicht rechtens. Ich kann nicht ein beendetes Abbo noch um ein Jahr verlängern und keine Leistung erbringen. Nur weil das dann noch für 15 Monate Geld bringt. Das ist nur eine Dienstleistung die nicht erbracht wird und kein materieller Schaden.
 
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Bei Sky gilt eine Kündigungsfrist von zwei Monaten vor Abo Ende.

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Bei Eurosport kann gibt es eine monatliche Kündigungsfrist.
Und abgezockt wird auch keiner weil, das Abo beruht immer noch auch Freiwilligkeit.

Abzocke betreiben wohl eher die ÖR mit den Zwangsgebühren.
Die muss man zahlen ob man will oder nicht.
 
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Rechtlich stellt sich das doch etwas anders dar. Der bis 11/2016 laufende Abovertrag hat sich automatisch 9/2016 bis 11/2017 verlängert, weil er nicht fristgerecht in 9/2016 gekündigt wurde.
Richtig???

Wegen nicht geleisteter Zahlungen wurde der automatisch bis 11/2017 verlängerte Vertrag dann 9/2016 von Sky fristlos mit sofortiger Wirkung gekündigt, weil diese fristlose Kündigungsmöglichkeit so vertraglich geregelt ist.
Richtig???

Wenn das soweit richtig ist, dann kann Sky einen Schadensersatz für die ihnen entgangenen Einnahmen bis 11/2017 fordern, denn solange hätte/hat Sky mit einem Zahlungseingang für den Vertrag rechnen können.

Rechtlich/vertraglich wäre das soweit dann richtig und durchsetzbar!!!

Warum Sky nicht mehr an einer Fortsetzung des Vertrages bis 11/2017 interessiert ist, wenn die bis 9/2016 ausstehenden Zahlungen geleistet worden wären, ist dabei rechtlich unerheblich. Wenn der Vertrag durch Verschulden des Kunden fristlos und rechtmäßig durch Sky kündbar war, kann Sky zur Vertragsfortsetzung nicht gezwungen werden, das wäre nur aus Kulanz (vielleicht im beiderseitigen Sinn) und im Einvernehmen beider Seiten möglich.
 
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...ich glaube besser kann man die rechtliche Situation nicht aufdröseln und darstellen!!!

Ich hätte auch kein Interesse an einem unzuverlässigen Kunden, egal ob er den ausstehenden Betrag bezahlt hat.
 
Wenn der Ablauf so wie geschildert war:

- Kein Zahlungseingang bei laufendem Vertrag, auch nicht nach Mahnung und mehrere Monate Zahlungsverzug
- automatische Verlängerung des Vertrages um weitere 12 Monate
- nachfolgend fristlose Kündigung durch Sky wegen Zahlungsverzug

dann würde ich nicht auf eine gerichtliche Entscheidung warten, sondern einen annehmbaren Vergleich versuchen.

Wie kann eigentlich ein Dauerauftrag zur monatlichen Zahlung an Sky nicht durchgeführt werden, wenn dies fast ein Jahr problemlos möglich war? Kann eigentlich nur eine fehlende Deckung des Kontos mit dem Dauerauftrag gewesen sein. Das würde auch die fristlose Kündigung durch Sky erklären, weil keine Bonität mehr vorhanden ist. Da ist es auch egal, ob das nur temporär für 2 Monate so war. Nichts ist schlimmer, als die Bonität zu verlieren.
 
So jetzt melde ich mich nochmal zu Wort. Was mit meiner Bonität los ist hat hir niemaden zu interessieren. Auch nicht wieso der Daueraftrag nicht gelaufen ist. In einem Beitrag von euch habe ich gelesen das bei Sky eine Kündigungsfrist von zwei Monate ist. Wenn das Abbo 9/2016 Beendet wurde aber eigentlich noch bis 11/2016 gelaufen wäre sind das bei mir drei Monate. Warum soll ich noch etwas kündigen was es nicht mehr gibt? Um eine Verlängerung bis 11/2017 zu umgehen sollte ich Geräte zurückschicken die garnicht von Sky waren. Ich finde es schlimm das man nur über meine Boni redet und nicht die wirklichen Hintergründe. Das was mir passiert ist, wünsche ich niemanden. Aber kann jedem leicht passieren. Nur im Urlaub kann man leider nichts machen, schon garn nicht wenn man ausserhalb von Europa ist. Ich bin aber glücklich über meine Bank die selbstständig reagiert hat und das ich genügend Bargeld dabei hatte. Der einzige der aber Probleme gemartert hat war Sky weil das Abbo bei meiner Heimkehr schon beendet war. Keine Frage das die Beiträge an Sky nicht gelaufen sind habe ich zu verschulden. Aber ich sehe nicht ein das ich mit 1400€ dafür bestraft werde und ein zusätzliches Jahr für nichts aufgebrummt bekomme. Ich hätte nur für drei noch bezahlen müssen und nicht für 15 Monate. Sky hat 6 Jahre €83.90 problemlos von mir bekommen. Es ist ja nicht so das ich nichts bezahlen möchte aber nicht €1400. Ich bin immer hin kein Neukunde bei dem das Abbo nach 6 Monate beendet wurde wegen nicht bezahlter Beiträge.
 
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Hast Du denn fristgerecht gekündigt?
Sky verschickt eine Bestätigung per Email oder per Post.
Wenn Du dies hast, solltest Du keine Probleme haben.
Wenn Du nicht gekündigt hast, hast Du einfach ausgedrückt Pech gehabt und Dein Abo würde für 12 Monate verlängert so wie es in den AGB´s von Sky zu lesen ist.
 
Phelbes das Abbo habe ich nicht gekündigt. Warum auch wenn Sky drei Monate vor auslaufen des Abbo beendet hat. Was nicht mehr existiert kann man nicht kündigen. Genauso kann das auch nicht verlängert werden. So sehe ich das und die Verbraucherzentrale.
 
Schau in deinen Vertrag und die zugehörigen AGB, wie lange die Kündigungsfrist war. Wenn Sky den Vertrag fristlos vor der vertraglichen Kündigungsfrist aus welchem Grund auch immer selbst gekündigt hat, dann hat sich der Vertrag natürlich nicht mehr automatisch um weitere 12 Monate verlängert und dann kann Sky auch keinen derartigen Schadensersatz fordern. Der Vertrag endet dann mit der fristlosen Kündigung zum Zeitpunkt dieser Kündigung und als Schadensersatz kann dann nur der fällige Betrag für die Restlaufzeit bis 11/2016 geltend gemacht werden. Dann kann man auch gelassen auf eine Klage durch Sky warten.

Letztlich ist einiges schief gelaufen. Telefonisch das Problem mit dem Zahlungsverzug zu klären, war grundsätzlich falsch. Besser wäre es gewesen, sofort den Fehlbetrag nachzuzahlen, unabhängig von der Vertragskündigung durch Sky. Dann schriftlich (E-Mail an Geschäftsleitung von Sky hätte wahrscheinlich ausreichend gewesen) Sky die Umstände des Zahlungsverzug erklärt , sich dafür entschuldigt und um Rücknahme der Vertragskündigung gebeten.
 
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