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PayTV Pay TV-Abo-Kündigung mit Hindernissen – Verbraucherzentrale gibt Tipps

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Fans der Fußball-Bundesliga im TV müssen derzeit genau hinschauen, ob ihr Lieblingsverein via Sky oder neuerdings Eurosport übertragen wird. Achtgeben sollten sie auch auf die Kündigungsvorgaben für das jeweilige Pay TV-Abo. Darauf weist die Verbraucherzentrale NRW hin.

Abo und Kündigung - eine endlose Geschichte des Verbraucherärgers. Wer sich für ein Jahr oder zwei Jahre an einen Handyprovider, an ein Fitnessstudio oder Partnerinstitut bindet, der hat sich in der Regel an Kündigungsfristen zu halten, um aus einem Vertrag aussteigen zu können. Mal muss spätestens einen Monat vor Ablauf des Abos der Abschied erklärt werden, mal sind es bis zu 12 Wochen. Wer das verpasst, dem wird der Vertrag automatisch um ein weiteres Jahr verlängert - und das oft zu deutlich teureren Konditionen.

Im Portemonnaie zu spüren bekommen das Kunden, die ihre Terminplanung nicht ausreichend im Blick halten. Für diese Gruppe gilt deshalb der dringende Rat: rechtzeitig kündigen. Im Zweifel sollte das Schreiben direkt nach Abschluss des Abos rausgeschickt werden - eine Option, die der Gesetzgeber („jederzeit zum nächstmöglichen Zeitpunkt“) ausdrücklich erlaubt.

Doch anders lief es bei Eurosport. Der Sender greift mit seinem Eurosport Player dieses Jahr erstmals ins Abo-Geschäft mit der Bundesliga ein. Dass der Sender bei Bedarf auch Foul kann, merkten ausstiegswillige Kunden. Ihnen grätschte das Unternehmen humorlos dazwischen: „Sie haben ein Angebot mit einer Mindestlaufzeit von 12 Monaten genutzt und haben noch nicht die letzten 30 Tage erreicht. Sie können Ihr Abo zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht kündigen.“

„Technisch limitiert“ könnten Juristen in Anlehnung an die Kickersprache solch einen Versuch nennen, ein rechtlich abstruses Kündigungsverbot auszusprechen. Das hat Eurosport nach Protesten mittlerweile wohl selbst erkannt. Neuerdings gilt korrekt die „jederzeit mögliche Kündigung“.

Irritationen gibt es immer wieder mal auch beim großen Konkurrenten Sky. Für Neueinsteiger kann der stark reduzierte Abopreis nach einem Jahr auf über 900 Euro pro Jahr hochschießen.

Auf der „Abo-kündigen“-Seite des Pay TV-Senders heißt es: „Der Vertrag kann erstmals zum Ablauf des Monats, mit welchem die vereinbarte Mindestvertragslaufzeit endet, gekündigt werden. Eine Kündigung muss in Textform erfolgen.“

Da bedarf es für manchen Vertragslaien schon eine Art juristischer Torlinien-Technik, um sicher zu sein, dass hier die erlaubte Grenze nicht überschritten wurde. Einige jedenfalls könnte die Formulierung von einer frühzeitigen Abo-Kündigung abhalten.

Dass die problemlos drin ist, sollte dem Sender einen klareren Hinweis wert sein. Schließlich lautet der Sky-Slogan: „Hier checkst Du Sport.“

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Quelle; INFOSAT
 
@Smiley007
Nirgendwo ist eine Vorauszahlung für 15 Monate Pflicht. Richtig wäre gewesen den säumigen Betrag einzufordern und dann die Leistung wieder zu erbringen, ggf. zum regulären Aboende zu kündigen, aber natürlich ohne Abschaltung der Karte.
 
Sky hat das Recht dir die restlichen vertragskosten in Rechnung zu stellen!
Nennt sich Schadensersatz statt Leistung.

Rechtsgrundlage:
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Gehe davon aus das du wohl mehrere Monate nicht gezahlt hast, lag wohl eher nicht am KURZEN Urlaub.
 
Nicht ganz richtig. Das Abbo würde 9/2016 mit sofortiger Wirkung gekündigt. Weil Monat 7 und 8 nicht gezahlt wurde. Wegen 5 Wochen Urlaub. Als ich den gesamten Betrag bezahlen wollte habe ich gefragt ob ich dann das ganze restliche Jahr bis Ende 11/2017 dann wieder schauen könnte. Das wurde verneint. Ich müsste dann ein neues Abbo abschließen. Also von neuem bezahlen. Das wäre dann doppelt. Wer würde das dann machen. So schön und gut ist Sky dann auch nicht. Ich war 6 Jahre Kunde, Probleme gehabt ausser das mal die Karte nicht ging weil die Box zu lange ausgeschaltet war. Da habe ich angerufen und es wurde sofort frei geschaltet. Ich habe für Sky ein Dauerauftrag gehabt keine Einzugsermächtigung. Der wurde immer erfüllt zum 14. jeden Monats. Nur der für 7/2016 und 8/2016 nicht. In 9/2016 war schon die Kündigung im Briefkasten. Die erste Mahnung kam die zweite nicht. Die dritte Mahnung war die Kündigung. Mit ein Jahr Aufschlag bis 11/2017 und ohne Möglichkeit bei Bezahlung noch zu schauen. Wenn ich noch schauen hätte können dann hätte ich einmalig €1258.50 bezahlt. Das wollte Sky aber nicht. Genauso wenig bis 11/2016 bezahlen und dann raus. War tolles Erlebnis vorm Urlaub kein Rückstand und nach dem Urlaub die Kündigung von Sky.

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Es war kein kurzer Urlaub 5 Wochen waren es. Das Abbo wäre noch bis 11/2016 gelaufen. Würde aber von Sky schon 9/2016 gekündigt, als das was ich von Sky verstehen könnte wenn die bis 11/2016 den Schadenersatz berechnen würden, aber die wollen bis 11/2017. Das macht jetzt 1400€ . Oder ein Vergleich von 1000€ was auch noch zu hoch wäre. Selbst Mobilfunk Anbieter machen das nicht so. Die erheben nur 50% , sagte mir die Verbraucherzentrale.
 
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...eines verstehe ich nicht, was hat Urlaub mit der Abbuchung zu tun?
Selbstverständlich ist man verantwortlich das auf dem Konto genügend Kohle vorhanden ist, aber das ist wohl selbstverständlich das man auf dem GIRO genügend drauf hat das man damit alle Abbuchungen decken kann.
Und wenn das auch noch über 2 Monate geht, naja, so was darf einfach nicht passieren!
Wie kann man 5 Wochen Urlaub machen und es ist keine Kohle auf dem Konto?
Wie kann man da überhaupt im Urlaub leben ohne Geld auf dem Konto?
 
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Genau das wollte ich von Sky, aber Sky sagte " das geht nicht weil das Abbo schon beendet ist." Was ist denn wenn ich bis 11/2017 bezahle? Kann ich dann noch schauen bis 11/2017. Sky "Nein auch nicht " Wenn ich aber die Geräte von Sky zurück schicke dann würde ich das zusätzliche Jahr nicht haben, als Schadenersatz. Ich sagte ich habe keine Geräte von Sky. Die Freischaltung war auf Unitymedia Geräte. Dann kann Sky nichts machen.

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Das hätte nicht mit zu wenig Deckung auf dem Konto zu tun. Es ist nur etwas schief gelaufen mit den Dauerauftrag. Ich hätte nicht abbuchen lassen von Sky. Ich wollte am Tag meiner Rückkehr den gesamten Rückstand ausgleichen. Ich hätte auch bis 11/2017 bezahlt. Wenn ich bis dahin noch schauen hätte können. Das wäre für 15 Monate noch gewesen. Aber Sky hat nein gesagt. Also hab ich das auch nicht bezahlt.
 
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Ja woran lag es nun?

War die Bank schuld? Dann wäre die Bank im Regress.

Da der Vertrag nicht zu 11/2016 von deiner Seite gekündigt war (spätestens bis 31.08.2016), hat sich der Vertrag automatisch auf 11/2017 verlängert.

Wenn Sky dir also in 09/2016 kündigt, ist das richtige Vertragsende 11/2017

Ich habe mir den Link zwar nicht angeschaut ...

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... aber:

hätte er die Summe bis Abo-Ende bezahlt (hat er aber nicht, also weiterhin Vertragsverletzung durch den Nutzer), hätte Sky ihm seine Karte sicher auch wieder freigeschaltet.

Erst wenn Sky dann die Karte nicht wieder freigeschaltet hätte, würde Sky Rechtsbruch begehen.
 
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Angenommen ich bin Handwerker und habe mit einem Kunden einen Servicevertrag für seine Heizung (oder was auch immer), bei dem der Kunde eine monatliche Rate zahlt.

Der Kunde zahlt ein paar mal nicht und reagiert nicht auf Mahnungen, dann schicke ich ihm auch eine Zahlungsaufforderung bis zum gültigen Vertragsende.

Nun geht die Heizung bei Kunden kaputt und er ruft mich an und will das ich sofort komme. Ich traue ihm aber nicht mehr und komme erst, wenn er mir meine Gesamtforderung erfüllt hat.

Eigentlich ein relativ einfacher Vorgang.

Ich schütze mich damit nur selbst.
 
er hat aber nicht:
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Er war also immer noch in der Bringeschuld.

Hätte er an dieser Stelle gezahlt, wäre Sky in der Bringeschuld.

Ob die Aussage:
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so getätigt wurde, kann niemand hier sagen.

Zumal die Aussage sicher am Telefon kam oder auch nicht. Somit niemals Beweiskräftig.
 
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Ich habe Sky das vorgeschlagen bis 11/2017 zu bezahlen. Wenn die Karten wieder freigeschaltet werden. Ich hatte eine Horizon und eine zweit Karte von Unitymedia. Sky sagte das geht nicht weil das Abbo mit sofortiger Wirkung beendet ist. Das Geld von €1258,50 wollte Sky aber trotzdem. Da habe ich die gefragt. Nur weil ich im Urlaub war und keine Geräte zurück geschickt, die von Unitymedia waren, und zwei Monate nicht bezahlen konnte, wegen meinen Fehler mit dem Dauerauftrag und das im Urlaub nicht ändern könnte. Soll ich jetzt für nichts €1258,50 bezahlen.
 
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Hast du das schriftlich?

Hast du es schriftlich, dass Sky auch bei vollständiger Begleichung bis Vertragsende, dir die Nutzung der Sky Programme bis zum Ende der Verlagstaufzeit verweigert?

Dann würde kein Gericht der Welt dich zur Zahlung verdonnern.
 
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