Digital Eliteboard - Das Digitale Technik Forum

Registriere dich noch heute kostenloses um Mitglied zu werden! Sobald du angemeldet bist, kannst du auf unserer Seite aktiv teilnehmen, indem du deine eigenen Themen und Beiträge erstellst und dich über deinen eigenen Posteingang mit anderen Mitgliedern unterhalten kannst! Zudem bekommst du Zutritt zu Bereiche, welche für Gäste verwehrt bleiben

Handy - Navigation OLG Köln: Händler müssen Kunden nicht zwingend über Sicherheitslücken bei einzelnen Smartphones informieren

Smartphones und ihre Updates, dieses Thema beschäftigt uns Nutzer schon seitdem es die Dinger überhaupt gibt. Leider werden viele Geräte von ihren Herstellern diesbezüglich oftmals sehr schnell fallengelassen, wenn ihr offizieller Supportzeitraum abgelaufen ist. Das Problem kennen sicherlich viele von euch. Und wie nun das Oberlandesgericht Köln entschieden hat, müssen Händler den Kunden noch nicht einmal darauf hinweisen, wenn ein Smartphone eventuell schon gar nicht mehr mit Updates versorgt wird.

Der Käufer steht demnach noch mehr in der Pflicht, sich vor dem Kauf eines Smartphones ausreichend über solche wichtigen Dinge zu informieren. Meiner Meinung nach sollte man das als Kunde so oder so immer tun, weil der vermeintliche Fachmann im Geschäft viel zu oft selbst keine Ahnung hat – so zumindest mein persönlicher Eindruck der letzten Jahre.

Dennoch gilt das Urteil (Az. 6 U 100/19) des OLG Köln auch für ältere Menschen, denen vielleicht gar nicht so bewusst ist, warum ein heutiges Smartphone auf möglichst aktuellem Stand gehalten werden sollte. Dem Urteil vorausgegangen war eine Klage der Verbraucherzentrale NRW gegen Media Markt, wonach einem Kunden 2016 ein Smartphone verkauft worden war, das noch mit Android 4.4.4 Kitkat unterwegs war und keine Updates mehr zu erwarten hatte.
Du musst dich Anmelden oder Registrieren um den Inhalt der Angebote zu sehen!

Laut Verbraucherzentrale bleibt für uns Kunden noch ein Funken Hoffnung:

Du musst dich Anmelden oder Registrieren um den Inhalt der Angebote zu sehen!

Was haltet ihr von dem Urteil? Ich kann die Seite der Händler durchaus nachvollziehen, sich nicht bei jedem Gerät bis ins letzte Detail auskennen zu können, gerade was die aktuelle und zukünftige Sicherheit des Geräts betrifft. Die eine oder andere Koryphäe gibt es dann aber sicherlich doch da draußen – Verkäufer, die sich auch gerne für ältere Menschen und andere, die sich gewisser Risiken von veralteten Systemen nicht bewusst sind, an den Rechner schwingen und selbst schnell für jene recherchieren.

urteil.jpg

Quelle; caschy
 
Es wäre ja schon vielen geholfen wenn die Hersteller und auch die Verkäufer verpflichtet werden das die Werks Softwareversion in der Artikel Beschreibung gut sichtbar drinnstehen muss.
So sieht ein Käufer gleich ob das Smartphone vom Hersteller noch Updates bekommt und kann auch ein Kauf abwegen.
 
Ich glaube nicht, dass man alleine an der momentan vorhandenen SW-Version erahnen kann, ob überhaupt jemals ein Update dafür raus kommt. Da hat Google mit Android und der Narrenfreiheit, die den Herstellern diesbezüglich offeriert wurde, genug getan...
 
Auf dieser weise sieht man gleich vor dem Kauf welche Version von Werk installiert ist.
Wenn es eine hoffnungslos veraltete ist so kann man ein Kauf gleich ausschließen.

Wie sieht das eigentlich aus wenn ich ein Smartphone gekauft habe und ich stelle zuhause fest das da eine Veraltete Version installiert ist und es auch keine Aktuelle mehr gibt.
Normal könnte ich in diesen fall das Gerät ohne angaben von Gründen wieder zurückgeben.
 
Die installierte Version steht in der Regel in der Artikelbeschreibung. Außer Feature-Phones fällt mir kein Telefon ein, bei dem das nicht so ist.

Und wenn du dir ein Telefon kaufst, bei dem du im Nachgang feststellst, dass eine alte Version drauf installiert ist, dann ist das Pech. Der Händler muss die Ware nur zurück nehmen, wenn diese über das Internet bestellt wurde. Stichwort Fernabsatz...
 
Oftmals steht in der Artikelbeschreibung nur das es mit ein Aktuelles Android ausgestattet ist.
Welche Version das genau ist steht da oft nicht.
Für mich ist diese Angabe recht schwammig da man nicht sieht ob damit eine der vorherigen Androidversionen gemeint ist.
Solche spärlichen angaben findet man sehr oft in den Beilagen der Zeitungen.

Aber es geht darum wenn ich das Prospekt in Hände halte und ich ein Smartphone darin sehe, sind da keinerlei infos enthalten welche Version das Android hat.
Und auch hier sollte gesetzlich die ab Werk installierte Androidversion genaustens angegeben werden müssen.

Bei PCs und Laptops klappt das ja auch ohne Probleme.
Da steht auch klar dabei das da ein Windows 10 vorinstalliert ist.
 
Keine Ahnung, welche Art von Prospekten du durchsuchst, aber in denen, die ich hier im Briefkasten habe steht immer „Android xyz“ oder „iOS 08/15“ mit dabei.

Vielmehr finde ich die Bezeichnung „Windows 10“ schwammig, da es hiervon auch genügend Builds gibt, die sich in ihren Anforderungen einigermaßen unterscheiden...
 
Es geht um die Standardprospekte von den Elektromärkten wie z.b. Saturn, Mediamarkt u.s.w.
 
Zurück
Oben