ich habe heute einen brief erhalten von der gez dort war zu lesen herr xxx haben sie unser letztes schreiben übersehen sie sind dazu verpflichtet bla bla bla antworten sie bis spätestens 12.11 sonst müssen sie mit sanktionen rechnen ein zusatzblatt dort steht nur das man ein gerät hatt nicht was ist wen man keins hatt also so wie bei mir ich besitze kein tv radio oder ähnliches
=
Jetzt stellt sich mir die Frage:
1. Wieso können die nicht mal freundlich sein?
2. Dürfen die so ausfällig werden?
3. Muss man sie rein lassen? (nein)
4. Welche Rechte habe die gegenüber Otto normalo?
5. Dürfen die mit Polizei rein in die Wohnung ohne Durchsuchungsbefehl?
6. Was muss ich denen Sagen und was nicht?
7. Muss ich was unterschreiben wenn er das von mir verlangt?
usw.
1. weil sie schwul sind und bei mami wohenen
2. Das kommt auf die Ausfälligkeit an- auch GEZler können sich einer Beleidigung strafbar machen
3. nein (die Antowrt haste Dir ja selbst schon gegeben)
4. auch nicht mehr als otto gegenüber otto sie dürfen zum glück dein grund und boden nicht beträten
5. nein
6. prinzipiell bist du verpflichtet auskunft darüber zu geben ob und wieviele (funtionstüchtige) rundfunkempfänger du hast WENN DU MIND. EINEN RUNDFUNKEMPFÄGER HAST! Hast du keinen musst du denen auch KEINE Auskünfte geben (auch nicht deinen Namen oder so ...)
7. nein
frech finde ich nur das mann mir mit sanktionen droht im zweiten brief find ich scho lustig rechtlich gibt es ja keine handhabung und dieses schreiben so wie es vormulirt ist erfüllt den straftat bestand der erpressung wen wir das ganze aus der juristischen seite betrachten solte jemand ähnliche erfahrungen gemacht haben möge er sie doch hier bitte schildern

Jetzt stellt sich mir die Frage:
1. Wieso können die nicht mal freundlich sein?
2. Dürfen die so ausfällig werden?
3. Muss man sie rein lassen? (nein)
4. Welche Rechte habe die gegenüber Otto normalo?
5. Dürfen die mit Polizei rein in die Wohnung ohne Durchsuchungsbefehl?
6. Was muss ich denen Sagen und was nicht?
7. Muss ich was unterschreiben wenn er das von mir verlangt?
usw.
1. weil sie schwul sind und bei mami wohenen
2. Das kommt auf die Ausfälligkeit an- auch GEZler können sich einer Beleidigung strafbar machen
3. nein (die Antowrt haste Dir ja selbst schon gegeben)
4. auch nicht mehr als otto gegenüber otto sie dürfen zum glück dein grund und boden nicht beträten
5. nein
6. prinzipiell bist du verpflichtet auskunft darüber zu geben ob und wieviele (funtionstüchtige) rundfunkempfänger du hast WENN DU MIND. EINEN RUNDFUNKEMPFÄGER HAST! Hast du keinen musst du denen auch KEINE Auskünfte geben (auch nicht deinen Namen oder so ...)
7. nein
frech finde ich nur das mann mir mit sanktionen droht im zweiten brief find ich scho lustig rechtlich gibt es ja keine handhabung und dieses schreiben so wie es vormulirt ist erfüllt den straftat bestand der erpressung wen wir das ganze aus der juristischen seite betrachten solte jemand ähnliche erfahrungen gemacht haben möge er sie doch hier bitte schildern