Die Verbraucherzentrale Sachsen hat den Kabelnetzbetreiber Primacom abgemahnt. Dieser hatte seine Kunden nur unzureichend über einen Wechsel der HD-Verschlüsselung und den damit verbundenen Hardwaretausch informiert.
Der Kabelnetzbetreiber Primacom hat sich eine Abmahnung der Verbraucherzentrale Sachsen eingehandelt. Hintergrund ist dabei der Umstieg auf ein neues Verschlüsselungssystem. So wechselte der Anbieter die Verschlüsselung seines HD-Angebots von NDS auf Conax. Angekündigt hatte die Primacom diesen Schritt im April. Dabei hatte der Kabelnetzbetreiber auch mitgeteilt, dass zahlreiche Kunden ein neues Endgerät benötigen würden, da ältere Geräte mit dem neuen Verschlüsselungssystem nicht kompatibel sind.
Doch offensichtlich fühlten sich viele Kunden vom Unternehmen nicht ausreichend informiert. Sie erhielten zwar ein Schreiben, in dem die Umstellung der Verschlüsselung und der Hardwaretausch angekündigt wurden, sollten sich jedoch für Details telefonisch an den Kundenservice wenden. Entsprechend gingen zahlreiche Beschwerden bei der Verbraucherzentrale ein.
Die Verbraucherschützer mahnten den Kabelnetzbetreiber daraufhin ab. "Wir sahen in den unzureichenden Informationen und dem Verweis auf den Telefonweg eine irreführende geschäftliche Handlung und haben den Anbieter daher wegen des Verstoßes gegen das Gesetz gegen Unlauteren Wettbewerb abgemahnt", erklärte Katja Henschler von der Verbraucherzentrale Sachsen die Abmahnung. So hätte das Schreiben den Anschein hinterlassen, dass die Kunden ohne den entsprechenden Anruf beim Netzbetreiber überhaupt kein Fernsehen mehr empfangen können.
Weiterhin sei für die Verbraucher unklar geblieben, ob derartige Änderungen im laufenden Vertrag überhaupt möglich seien. Durch die Abmahnung muss die Primacom ihre Kunden in Zukunft besser über eventuelle technische Änderungen an ihren Diensten informieren. Verbraucher, die noch Fragen zu den Umstellungen beim Kabelnetzbetreiber haben, können sich unter der Nummer 0341-6962929 montags bis freitags von 9.00 bis 16.00 Uhr an die Verbraucherzentrale Sachsen wenden.
Quelle: Digitalfernsehen
Der Kabelnetzbetreiber Primacom hat sich eine Abmahnung der Verbraucherzentrale Sachsen eingehandelt. Hintergrund ist dabei der Umstieg auf ein neues Verschlüsselungssystem. So wechselte der Anbieter die Verschlüsselung seines HD-Angebots von NDS auf Conax. Angekündigt hatte die Primacom diesen Schritt im April. Dabei hatte der Kabelnetzbetreiber auch mitgeteilt, dass zahlreiche Kunden ein neues Endgerät benötigen würden, da ältere Geräte mit dem neuen Verschlüsselungssystem nicht kompatibel sind.
Doch offensichtlich fühlten sich viele Kunden vom Unternehmen nicht ausreichend informiert. Sie erhielten zwar ein Schreiben, in dem die Umstellung der Verschlüsselung und der Hardwaretausch angekündigt wurden, sollten sich jedoch für Details telefonisch an den Kundenservice wenden. Entsprechend gingen zahlreiche Beschwerden bei der Verbraucherzentrale ein.
Die Verbraucherschützer mahnten den Kabelnetzbetreiber daraufhin ab. "Wir sahen in den unzureichenden Informationen und dem Verweis auf den Telefonweg eine irreführende geschäftliche Handlung und haben den Anbieter daher wegen des Verstoßes gegen das Gesetz gegen Unlauteren Wettbewerb abgemahnt", erklärte Katja Henschler von der Verbraucherzentrale Sachsen die Abmahnung. So hätte das Schreiben den Anschein hinterlassen, dass die Kunden ohne den entsprechenden Anruf beim Netzbetreiber überhaupt kein Fernsehen mehr empfangen können.
Weiterhin sei für die Verbraucher unklar geblieben, ob derartige Änderungen im laufenden Vertrag überhaupt möglich seien. Durch die Abmahnung muss die Primacom ihre Kunden in Zukunft besser über eventuelle technische Änderungen an ihren Diensten informieren. Verbraucher, die noch Fragen zu den Umstellungen beim Kabelnetzbetreiber haben, können sich unter der Nummer 0341-6962929 montags bis freitags von 9.00 bis 16.00 Uhr an die Verbraucherzentrale Sachsen wenden.
Quelle: Digitalfernsehen