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HDTV & UHD Landgericht Leipzig: Primacom muss HD-Paket kostenlos anbieten

Primacom hatte das Programmpaket Family HD ab Juni 2014 bei Onlineverträgen voreingestellt. Weil es sich nicht abwählen ließ, hat das Landgericht Leipzig nun festgelegt, dass der
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kein Geld dafür berechnen darf.

Das Landgericht Leipzig hat den Kabelnetzbetreiber Primacom verurteilt, das Programmpaket Family HD und ein Sicherheitspaket nicht zu berechnen. Das gab die Verbraucherzentrale Sachsen am 24. August 2015
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. Diese zusätzlichen Leistungen seien Kunden zuvor bei einem Online-Vertragsabschluss untergeschoben worden, so die Verbraucherzentrale. "Nun darf Primacom nach diesem Urteil keine Entgelte von Verbrauchern für solche Leistungen fordern, wenn sie bei einem Vertragsschluss im Internet nach dem 13. Juni 2014 voreingestellt waren", erklärten die Verbraucherschützer. Familie HD kostet 15 Euro monatlich und das Sicherheitspaket 3,99 Euro.

Das Fernsehprogrammpaket Familie HD und das Sicherheitspaket hätten sich nicht abwählen lassen, bemängelte das Gericht laut den Verbraucherschützern. Zudem verurteilte es den TV-Kabelnetzbetreiber zur Unterlassung der Voreinstellung von Zusatzleistungen beim Online-Vertrieb.

Primacom: Nicht mehr aktuell
Primacom-Sprecher Stefan Susbauer erklärte Golem.de, das Gerichtsurteil sei bei dem Unternehmen noch nicht eingegangen. "Wir möchten das Urteil erst mal erhalten, bevor wir es kommentieren." Er äußerte Zweifel an den Aussagen der Verbraucherschützer. Erst kürzlich habe die Verbraucherzentrale Sachsen aufgrund des Zusammenschlusses von Primacom mit Tele Columbus behauptet, es gebe ein Sonderkündigungsrecht, was sich als unrichtig erwiesen habe. Die Verbraucherzentrale Sachsen habe dazu eine Unterlassungserklärung abgegeben.

In dem Urteil gehe es um Dinge, sagte Susbauer, "die seit über einem Jahr nicht mehr aktuell sind."

"Derartige Voreinstellungen sind im Internet seit Inkrafttreten der Verbraucherrechterichtlinie verboten", sagte Michael Hummel von der Verbraucherzentrale Sachsen. Primacom hatte diese nach einer Abmahnung entfernt und eine Unterlassungserklärung abgegeben. Die Verbraucherzentrale beurteilte die Erklärung aber als nicht ausreichend.

Quelle: golem
 
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