Die Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz hat nach mehreren Abmahnungen ein Urteil gegen den Online-Dienst Safersurf.com und den Betreiber GlobRob GmbH erwirkt. Es geht dabei um Abofallen für VPN-Dienste.
Wer bei Safersurf eines der Test-Angebote für einen VPN-Service nutzte, um Fernsehprogramme aus anderen europäischen Ländern zu schauen, hatte schnell ein Ein-Jahres-Abo für 99 Euro am Hals. Die Marktwächter prüften zahlreiche Beschwerden über den Anbieter und fanden einige fragwürdige Geschäftspraktiken.
So wurden Interessierte vor Abschluss des Probeabos nicht darüber informiert, dass ihre Testversion nach Ablauf der genannten sieben Tage automatisch in ein "reguläres" Jahresabo übergeht und welche Konditionen für das Abo gelten. Der Gesetzgeber verlangt aber entsprechende Infos vor Anschluss eines Vertrages.
Informationspflichten vernachlässigt
Bereits im Jahr 2016 hatte sich dementsprechend der Verbraucherschutz eingeschaltet, da der Betreiber nur ungenügend über die kostenpflichtigen Dienste auf seiner Seite aufklärte. Auch nach einigen Nachbesserungen von Seiten der GlobRob blieben die Angaben auf der Webseite aber weit hinter den gesetzlichen Informationspflichten zurück, so dass die Verbraucherzentrale Klage einreichte.
Das Urteil
Nun liegt ein Anerkenntnisurteil vor. Nach dreimaliger Abmahnung des Anbieters hatte das Gericht die Webseite nochmals geprüft und weitere Verstöße festgestellt. Auf die dritte Abmahnung hatte der Betreiber schon gar nicht mehr reagiert und keine Unterlassungserklärung unterzeichnet. Nun muss er aber handeln: Laut Urteil muss der Anbieter die Verbraucher vor Vertragsschluss über die Konditionen des Vertrages wie die Kosten, die automatische Verlängerung des Abonnements und die Kündigungsmöglichkeiten informieren.
Außerdem verpflichtet das Urteil den Anbieter sicherzustellen, dass die Verbraucher nach Vertragsschluss eine Bestätigung mit allen relevanten Vertragsinformationen erhalten.
Unfreiwillige Kunden von Safersurf können sich an die Verbraucherzentrale wenden.
Quelle; winfuture
Wer bei Safersurf eines der Test-Angebote für einen VPN-Service nutzte, um Fernsehprogramme aus anderen europäischen Ländern zu schauen, hatte schnell ein Ein-Jahres-Abo für 99 Euro am Hals. Die Marktwächter prüften zahlreiche Beschwerden über den Anbieter und fanden einige fragwürdige Geschäftspraktiken.
So wurden Interessierte vor Abschluss des Probeabos nicht darüber informiert, dass ihre Testversion nach Ablauf der genannten sieben Tage automatisch in ein "reguläres" Jahresabo übergeht und welche Konditionen für das Abo gelten. Der Gesetzgeber verlangt aber entsprechende Infos vor Anschluss eines Vertrages.
Informationspflichten vernachlässigt
Bereits im Jahr 2016 hatte sich dementsprechend der Verbraucherschutz eingeschaltet, da der Betreiber nur ungenügend über die kostenpflichtigen Dienste auf seiner Seite aufklärte. Auch nach einigen Nachbesserungen von Seiten der GlobRob blieben die Angaben auf der Webseite aber weit hinter den gesetzlichen Informationspflichten zurück, so dass die Verbraucherzentrale Klage einreichte.
Das Urteil
Nun liegt ein Anerkenntnisurteil vor. Nach dreimaliger Abmahnung des Anbieters hatte das Gericht die Webseite nochmals geprüft und weitere Verstöße festgestellt. Auf die dritte Abmahnung hatte der Betreiber schon gar nicht mehr reagiert und keine Unterlassungserklärung unterzeichnet. Nun muss er aber handeln: Laut Urteil muss der Anbieter die Verbraucher vor Vertragsschluss über die Konditionen des Vertrages wie die Kosten, die automatische Verlängerung des Abonnements und die Kündigungsmöglichkeiten informieren.
Außerdem verpflichtet das Urteil den Anbieter sicherzustellen, dass die Verbraucher nach Vertragsschluss eine Bestätigung mit allen relevanten Vertragsinformationen erhalten.
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