Staatssekretärin erläutert die Einzelheiten:
Die Zukunft der ARD- und ZDF-Sender steht auf dem Spiel, da die Bundesländer einschneidende Reformen planen, die massive Änderungen mit sich bringen könnten.
Mainz:
Eine bedeutende Umstrukturierung könnte die TV-Zuschauer in Deutschland in naher Zukunft erwarten.
Besonders die öffentlich-rechtlichen Sender ARD und ZDF könnten von erheblichen Sparmaßnahmen betroffen sein, was zu einer Reduzierung ihrer Fernsehprogramme führen könnte.
Aktuell bieten die öffentlich-rechtlichen Sender sieben Spartensender an:
Tagesschau24 (ARD), Phoenix (ARD und ZDF), KiKa (ARD und ZDF), ZDFinfo (ZDF), ZDFneo (ZDF), ARD alpha (ARD) und One (ARD).
Experten aus der Branche halten dies für zu viel und prophezeien das mögliche Ende einiger Sender.
Auch bei den Radioprogrammen des öffentlich-rechtlichen Rundfunks sind Kürzungen geplant.
Raab erklärte, dass die Hörfunkprogramme reduziert werden sollen, ohne jedoch konkrete Details zu nennen.
Der Hessische Rundfunk (HR), ein ARD-Sender, hatte bereits angekündigt, langfristig mit weniger als den bisherigen sechs Radioprogrammen zu planen.
In Deutschland sind die Länder für die Beauftragung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks und die Festlegung seiner grundlegenden Struktur verantwortlich.
Die konkrete Programmgestaltung obliegt jedoch den Sendern selbst, um die Pressefreiheit zu wahren.
Die Rundfunkkommission plant, ihre Vorschläge im Oktober den Ministerpräsidenten vorzulegen.
Raab betonte, dass der Prozess konstruktiv sei und am Montag (24. Juni) fortgesetzt werde.
Geplant ist ein Reformstaatsvertrag, der als Rahmen für Änderungen in fünf weiteren Staatsverträgen dienen soll.
Diese umfassen den Medienstaatsvertrag, der den gesamten Rundfunk in Deutschland regelt, den ARD-, ZDF- und Deutschlandradio-Staatsvertrag sowie den Rundfunkfinanzierungsstaatsvertrag, der die Höhe des Rundfunkbeitrags festlegt.
Eine Änderung der Höhe erfordert einen einstimmigen Beschluss aller Länder und könnte zu einem Rechtsstreit vor dem Bundesverfassungsgericht führen.
Raab erläuterte, dass der ARD-Staatsvertrag grundlegende Änderungen erfahren soll:
„Die Organisation soll deutlich gestrafft und die Gremienkontrolle neu geordnet werden.“
Das Prinzip der Intendanten, die als Senderchefs fungieren, soll beibehalten werden, jedoch ist die Einrichtung eines Direktoriums geplant.
Hier könnte die ARD möglicherweise Inspiration in den Staatsverträgen von ZDF und Deutschlandradio finden.
Kürzlich veröffentlichte interne Dokumente enthüllten die hohen Gehälter bei ZDF und ARD.
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Die Zukunft der ARD- und ZDF-Sender steht auf dem Spiel, da die Bundesländer einschneidende Reformen planen, die massive Änderungen mit sich bringen könnten.
Mainz:
Eine bedeutende Umstrukturierung könnte die TV-Zuschauer in Deutschland in naher Zukunft erwarten.
Besonders die öffentlich-rechtlichen Sender ARD und ZDF könnten von erheblichen Sparmaßnahmen betroffen sein, was zu einer Reduzierung ihrer Fernsehprogramme führen könnte.
Spartensender von ARD und ZDF vor dem Aus: Rundfunkreform sieht drastische Einschnitte vor:
Heike Raab, Medienstaatssekretärin aus Rheinland-Pfalz und Koordinatorin der Rundfunkkommission der Länder, berichtete über Gespräche zur Reduzierung der TV-Spartensender, sowie die Diskussion über eine mögliche Einschränkung von Apps.Aktuell bieten die öffentlich-rechtlichen Sender sieben Spartensender an:
Tagesschau24 (ARD), Phoenix (ARD und ZDF), KiKa (ARD und ZDF), ZDFinfo (ZDF), ZDFneo (ZDF), ARD alpha (ARD) und One (ARD).
Experten aus der Branche halten dies für zu viel und prophezeien das mögliche Ende einiger Sender.
Auch bei den Radioprogrammen des öffentlich-rechtlichen Rundfunks sind Kürzungen geplant.
Raab erklärte, dass die Hörfunkprogramme reduziert werden sollen, ohne jedoch konkrete Details zu nennen.
Der Hessische Rundfunk (HR), ein ARD-Sender, hatte bereits angekündigt, langfristig mit weniger als den bisherigen sechs Radioprogrammen zu planen.
Bundesländer verfassen Rundfunkreform: Effizienzsteigerung bei öffentlich-rechtlichen Sendern geplant:
Die Bundesländer arbeiten derzeit an einer umfassenden Rundfunkreform als Reaktion auf Forderungen nach effizienterem Arbeiten der öffentlich-rechtlichen Sender.In Deutschland sind die Länder für die Beauftragung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks und die Festlegung seiner grundlegenden Struktur verantwortlich.
Die konkrete Programmgestaltung obliegt jedoch den Sendern selbst, um die Pressefreiheit zu wahren.
Die Rundfunkkommission plant, ihre Vorschläge im Oktober den Ministerpräsidenten vorzulegen.
Raab betonte, dass der Prozess konstruktiv sei und am Montag (24. Juni) fortgesetzt werde.
Geplant ist ein Reformstaatsvertrag, der als Rahmen für Änderungen in fünf weiteren Staatsverträgen dienen soll.
Diese umfassen den Medienstaatsvertrag, der den gesamten Rundfunk in Deutschland regelt, den ARD-, ZDF- und Deutschlandradio-Staatsvertrag sowie den Rundfunkfinanzierungsstaatsvertrag, der die Höhe des Rundfunkbeitrags festlegt.
Minister uneins über Rundfunkbeitrag ab 2025: Möglicher Rechtsstreit vor Bundesverfassungsgericht
Mehrere Ministerpräsidenten lehnen die Empfehlung der Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarfs der Rundfunkanstalten (KEF) ab, den Rundfunkbeitrag ab dem 1. Januar 2025 von derzeit 18,36 Euro auf 18,94 Euro zu erhöhen.Eine Änderung der Höhe erfordert einen einstimmigen Beschluss aller Länder und könnte zu einem Rechtsstreit vor dem Bundesverfassungsgericht führen.
Raab erläuterte, dass der ARD-Staatsvertrag grundlegende Änderungen erfahren soll:
„Die Organisation soll deutlich gestrafft und die Gremienkontrolle neu geordnet werden.“
Das Prinzip der Intendanten, die als Senderchefs fungieren, soll beibehalten werden, jedoch ist die Einrichtung eines Direktoriums geplant.
Hier könnte die ARD möglicherweise Inspiration in den Staatsverträgen von ZDF und Deutschlandradio finden.
Kürzlich veröffentlichte interne Dokumente enthüllten die hohen Gehälter bei ZDF und ARD.