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Sky Deutschland NDS Videoguard schützt HD+-Inhalte bei Sky Deutschland

NDS Videoguard schützt HD+-Inhalte bei Sky Deutschland

Der Technologie-Spezialist NDS sichert mit der Verschlüsselungstechnologie NDS Videoguard die Inhalte von HD+ zum Empfang für Abonnenten von Sky Deutschland, teilte das Unternehmen am 4. Mai anlässlich der Fachmesse ANGA Cable
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mit. Im Zuge einer Kooperation zwischen Sky Deutschland und HD+ erhalten Sky HD-Abonnenten über ihren Sky HD-Sat-Receiver Zugang zu den Programmen von Sky und HD+. Astra Platform Services (APS), der technische Betreiber der HD+-Plattform, wird dazu die Inhalte von HD+ zusätzlich in NDS Videoguard verschlüsseln. Das
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wird im Sommer 2011 seinen Dienst aufnehmen (Digitalmagazin berichtete).

Videoguard ist bereits als primäre Sicherheitslösung für Sky im Einsatz und wird gleichermaßen die spezifischen Anforderungen für die Inhalte von Sky und
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+ steuern und das Rechte-Management übernehmen. Das NDS-System kann so die Sicherheitsanforderungen von HD+ für aktuelle und zukünftige Content-Partner erfüllen.

Quelle: INFOSAT
 
AW: NDS Videoguard schützt HD+-Inhalte bei Sky Deutschland

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Es gibt kein Sonderkündigungsrecht im Vertragsrecht, sondern nur im Mietrecht: Siehe dazu mal hier:
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Wovon hier zu reden wäre, ist dann:
BGB § 314
Kündigung von Dauerschuldverhältnissen aus wichtigem Grund


(1) Dauerschuldverhältnisse kann jeder Vertragsteil aus wichtigem Grund ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist kündigen. Ein wichtiger Grund liegt vor, wenn dem kündigenden Teil unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalls und unter Abwägung der beiderseitigen Interessen die Fortsetzung des Vertragsverhältnisses bis zur vereinbarten Beendigung oder bis zum Ablauf einer Kündigungsfrist nicht zugemutet werden kann.

Mit anderen Worten, was in den Sky-AGB steht, ist nicht relevant. Das BGB gilt immer und wenn ich kündige, ist es nicht an Sky zu entscheiden, ob es rechtsmässig ist. Das obliegt dann einem Gericht.

Aber Achtung, Unternehmen nutzen ja dann meist das Inkassoverfahren und schicken weiter Rechnungen. Eine beschrittene Forderung darf allerdings nicht ans Inkasso weitergeben werden, somit sind Inkassokosten rechtswidrig. Wichtig wird es hier, wenn ein Mahnbescheid kommt, dagegen muss unbedingt Widerspruch eingelegt werden.
 
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