bebe
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Wenn ein Kind mit einem Elternteil in die USA zieht, muss der Träger der Grundsicherung dem anderen Elternteil die Kosten für den Besuch vor Ort erstatten – zumindest vorläufig. Mit diesem Urteil im Rücken kann sich ein Hartz-IV-Empfänger, dessen Partnerin mit dem gemeinsamen Kind aus Deutschland in die USA umgezogen war, pro Quartal rund 900 Euro für Flug und Unterkunft zurückholen.
Das Landessozialgericht Rheinland-Pfalz urteilte im Dezember 2010, das verfassungsrechtlich geschützte Umgangsrecht sei von so hoher Bedeutung, dass die Kosten in dem Umfang übernommen werden müssten, den auch ein Erwerbstätiger üblicherweise aufwenden müsste (Az. L 1 SO 133/10 B ER) – zumal der Vater eine außerordentlich enge Beziehung zum Kind habe. Außerdem seien die Kosten für die USA-Reisen nicht wesentlich höher als die, die der Vater zuvor schon für Besuche des Kindes am früheren Wohnort Berlin gehabt habe, hieß es.
Quelle: Focus-Online
Das Landessozialgericht Rheinland-Pfalz urteilte im Dezember 2010, das verfassungsrechtlich geschützte Umgangsrecht sei von so hoher Bedeutung, dass die Kosten in dem Umfang übernommen werden müssten, den auch ein Erwerbstätiger üblicherweise aufwenden müsste (Az. L 1 SO 133/10 B ER) – zumal der Vater eine außerordentlich enge Beziehung zum Kind habe. Außerdem seien die Kosten für die USA-Reisen nicht wesentlich höher als die, die der Vater zuvor schon für Besuche des Kindes am früheren Wohnort Berlin gehabt habe, hieß es.
Quelle: Focus-Online