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Mit Flugticket vom Jobcenter in die USA

bebe

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Wenn ein Kind mit einem Elternteil in die USA zieht, muss der Träger der Grundsicherung dem anderen Elternteil die Kosten für den Besuch vor Ort erstatten – zumindest vorläufig. Mit diesem Urteil im Rücken kann sich ein Hartz-IV-Empfänger, dessen Partnerin mit dem gemeinsamen Kind aus Deutschland in die USA umgezogen war, pro Quartal rund 900 Euro für Flug und Unterkunft zurückholen.

Das Landessozialgericht Rheinland-Pfalz urteilte im Dezember 2010, das verfassungsrechtlich geschützte Umgangsrecht sei von so hoher Bedeutung, dass die Kosten in dem Umfang übernommen werden müssten, den auch ein Erwerbstätiger üblicherweise aufwenden müsste (Az. L 1 SO 133/10 B ER) – zumal der Vater eine außerordentlich enge Beziehung zum Kind habe. Außerdem seien die Kosten für die USA-Reisen nicht wesentlich höher als die, die der Vater zuvor schon für Besuche des Kindes am früheren Wohnort Berlin gehabt habe, hieß es.

Quelle: Focus-Online
 
AW: Mit Flugticket vom Jobcenter in die USA

Finde ich echt in Ordnung. Dann platziere ich noch ein Kind in Australien und jeweils eines in Brasilien und eventuell Spanien. Bloß keinen Stress.
 
AW: Mit Flugticket vom Jobcenter in die USA

Gute Idee, so kommt man dann auch auf seine 12 Wochen Urlaub und kann dem ganzen etwas entfliehen.

bebe
 
Jobcenter zahlt keine überteuerte Reise nach Australien

11.09.2013

Das Jobcenter hatte die Reise des Hartz IV-Empfängers nach Australien zu seinen Kinder bereits genehmigt. Aufgrund kurzfristiger Reiseplanung entstanden besonders hohe Reisekosten. Pech für den Hartz IV-Empfänger: Das Jobcenter muss laut SG-Urteil überhöhte Reisekosten nicht tragen.

Das Jobcenter muss überhöhte Reisekosten von 6.338 EUR für den Besuch eines Hartz IV-Empfängers bei seinen in Australien lebenden Kindern nicht übernehmen. Das gilt laut Beschluss des Sozialgerichts (SG) Berlin vom 21.08.2013 (S 201 AS 19424/13 ER) auch dann, wenn die grundsätzliche Kostenübernahme der Flugreise nach Australien bereits bestätigt wurde.

Das Jobcenter ist nicht zur Übernahme von Reisekosten verpflichtet, die aufgrund einer kurzfristigen Reiseplanung besonders hoch sind.

Vater will seine Kinder in Australien besuchen

Der 1960 geborene deutsche Hartz IV-Empfänger lebt seit Sommer 2011 nach einem längeren Auslandsaufenthalt in Australien in Berlin. Er arbeitet als Rechtsanwalt und bezieht aufstockend Hatz IV-Leistungen. Er hat 3 Kinder, die bei der Mutter in Australien leben. Der Hartz IV-Empfänger beantragte beim Jobcenter die Kostenübernahme für eine Reise nach Australien zum Besuch seiner Kinder.

Jobcenter erkennt Anspruch auf Reisekosten nach Australien an

Das Jobcenter Berlin Charlottenburg-Wilmersdorf erkannte im Juli 2013 grundsätzlich an, dass der Hartz IV-Empfänger einen Anspruch auf eine Reise nach Australien zum Besuch seiner Kinder habe. Die Kostenübernahme wurde jedoch erst im Rahmen eines Klageverfahrens vor dem Sozialgericht Berlin vom Jobcenter anerkannt. Allerdings wurden keine konkreten Angaben zur Höhe der zu übernehmenden Kosten gemacht.

Kosten für die Australienreise betragen 6.338 EUR

Der Hartz IV-Empfänger konnte beim Jobcenter mit mehreren Kostenvoranschlägen nicht durchdringen. Er rief im August 2013 das SG Berlin an und bat um einstweiligen Rechtsschutz. Er verlangte, dass das Jobcenter zur Zahlung von 6.338 EUR verpflichtet wird. Das SG Berlin lehnte den Antrag ab.

Jobcenter muss überhöhte Reisekosten nicht übernehmen

Das Jobcenter könne - schon aufgrund der vorausgegangen Anerkenntnisses - die Kostenübernahme für die Australienreise nicht grundsätzlich ablehnen. Allerdings müssen nicht die konkret geltend gemachten Kosten übernommen werden, da diese aufgrund der kurzfristigen Reiseplanung besonders hoch seien.

Daneben erkannte das SG Berlin auch keinen Bedarf an einer Eilentscheidung, unabhängig vom Grundrecht aus Art. 6 Grundgesetz. Das Gericht konnte nicht erkennen, dass die Australienreise zu einem ganz bestimmten Zeitpunkt erforderlich sei. Denn schließlich habe der Antragsteller seine Kinder bereits seit 2 Jahren nicht mehr gesehen.

Quelle: haufe.de

was nicht ganz richtig ist, das Jobcenter muss dem Vater nur einmal jährlich einen Flug bezahlen und nicht mehrere.
 
AW: Mit Flugticket vom Jobcenter in die USA

Steh ja so auch drin, wenn er seine Reise rechtzeitig plant und nicht kurzfristig das nächstbeste Ticket kauft darf er fliegen.
Es geht ja nur um die überhöhten Reisekosten, nicht um die Reise an für sich selbst.

bebe
 
AW: Mit Flugticket vom Jobcenter in die USA

Er arbeitet als Rechtsanwalt und bezieht aufstockend Hatz IV-Leistungen
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Kein Kommentar!

MfG
 
AW: Mit Flugticket vom Jobcenter in die USA

Richtig, geltendes Recht muss man als Demokrat anerkennen, alles andere wäre in dem Fall hier Neid.

Wer andere Rechte haben will, muss anders wählen und wer gar nicht wählen geht, will mit dem Rechtssystem leben.

Für mich ist das soweit in Ordnung, dass Kinder nicht unter der Armut der Eltern leiden müssen, auch in diesem sehr speziellen Fall.
 
AW: Mit Flugticket vom Jobcenter in die USA

Ich kenne mehr deutsche als Ausländer die in der sozialen Matte liegen.
Die Ausländer gehen gerne Arbeiten auch mal für weniger Geld.
Der typisch faule Hartzer ist bei mir der Deutsche. Davon kenn ich einfach zu viele.

bebe
 
AW: Mit Flugticket vom Jobcenter in die USA

Die Ausländer gehen gerne Arbeiten auch mal für weniger Geld.
Der typisch faule Hartzer ist bei mir der Deutsche. Davon kenn ich einfach zu viele.

bebe

ich glaub du solltest dir besser mal die Statistik an sehen zum anteil der ALG II bezieher das sagt eigentlich alles.

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AW: Mit Flugticket vom Jobcenter in die USA

Die Tabelle sagt nicht aus wer als Asylant / Kriegsflüchtling hier Leistung bezieht und nicht arbeiten darf!
Das ist wieder so einseitig wie wenn ich alle Hartzer als Säufer und faulen Säcke bezeichne. Davon kenne ich 100% die deutsch sind!

Den Trend wie sich Kriegsflüchtliche integrieren können kann man dagegen an der Tabelle gut sehen, der Wert der Serben und Kroaten ist erfreulich gering!

bebe
 
AW: Mit Flugticket vom Jobcenter in die USA

folgedesen sind für dich alle Deutschen ALG II bezieher faul, gut zu wissen ich hoffe man Steinigt dich nicht
für deine Äußerung hier und das du dir hier im Forum so auch keine freunde machst sollte dir auch klar sein
 
AW: Mit Flugticket vom Jobcenter in die USA

Ehrlich gesagt denke ich beim im Ursprungsbeitrag zitierten Urteil weniger an faule oder nicht faule Menschen sondern eher an Väter oder Mütter in einer ähnlichen Situation mit ein paar Cent "zuviel" Verdienst für die Grundsicherung.

Es könnte ja sein, dass die auch eine enge Bindung zu ihren Kindern im Ausland haben.

Gruß

Fisher
 
AW: Mit Flugticket vom Jobcenter in die USA

@bebe, Du bist in meinen Augen nichts weiter als ein Hetzer und Störenfried in diesem Board. Meine Meinung.
Sogar im Schumi-Thread fällst Du aus der Rolle, pfui Deifi. Du hast diesen Thread doch nur eröffnet, dass Du Deine Lästereien unter's Volk bringen kannst, sobald sich die Gelegenheit bietet.

Gruß
claus13
 
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