Digital Eliteboard - Das Digitale Technik Forum

Registriere dich noch heute kostenloses um Mitglied zu werden! Sobald du angemeldet bist, kannst du auf unserer Seite aktiv teilnehmen, indem du deine eigenen Themen und Beiträge erstellst und dich über deinen eigenen Posteingang mit anderen Mitgliedern unterhalten kannst! Zudem bekommst du Zutritt zu Bereiche, welche für Gäste verwehrt bleiben

Keine Anrechnung von Hartz IV beim Umgangsrecht

TV Pirat

Elite Lord
Registriert
3. März 2008
Beiträge
3.138
Reaktionspunkte
3.493
Punkte
373
Ort
Tief im Westen
27.05.2012

Keine Anrechnung von Grundsicherung/Arbeitslosengeld II beim Umgangsrecht

Leben Eltern, die beide Bezieher von SGB II-Leistungen (Hartz IV) sind, getrennt und verweilen die Kinder im Rahmen des Umgangsrechts bei dem anderen Elternteil, so wird eine sogenannte "Temporäre Bedarfsgemeinschaft" gebildet. Voraussetzung hierfür ist u.a., dass die Kinder sich über Nacht (in der Regel mindestens 24 Stunden) beim umgangsberechtigten Elternteil aufhalten. Während dieser Zeit, hat das Kind bzw. die Kinder einen Anspruch auf Leistungen nach dem SGB II.

Das Jobcenter legt bei der Berechnung den üblichen Hartz IV Regelsatz des Kindes zu Grunde und teilt diesen durch 30 Tage. Diese Summe wird mit den Aufenthaltstagen multipliziert.Während dieser Zeit entstehen dem Elternteil, wo sich das Kind bzw. die Kinder nicht aufhalten, keine Nachteile.

In einem Antwortschreiben des Ministeriums für Arbeit, Integration und Soziales des Landes NRW an das Soziale Bündnis Jüchen e.V. vom 25. Mai 2012 (per Email) heißt es: "Erzielen die Kinder kein eigenes Einkommen, das über den gezahlten Regelsatz, einschließlich der Kosten der Unterkunft hinausgeht, wird am zeitweisen Aufenthaltsort gezahlte Sozialgeld oder Arbeitslosengeld II nicht auf die Grundsicherungsleistungen der Kinder am gewöhnlichen Aufenthaltsort angerechnet. Das heißt, die Kinder beziehen in der zweiten Bedarfsgemeinschaft zusätzlich Grundsicherungsleistungen, wenn sie sich beim umgangsberechtigten Elternteil aufhalten." (Soziales Bündnis Jüchen e.V)

Quelle: gegen-hartz

auch sehr "interessant": Seit Hartz IV-Reformen immer mehr Armut
 
Das fördert doch aber wieder den Betrug?!

Getrennt lebende Eltern können damit doch den doppelten Satz abgreifen.
Und die, die sich auf H4 ausruhen, haben die nächste Einnahmequelle gefunden.




Gesendet vom GT-N7000 [Galaxy Note] mit Tapatalk
 
Zurück
Oben